Weitergabe der Personalakte an neuen AG im ÖD
Hallo,
folgender Fall:
Der AG im öffentlichen Dienst (TV-L, Uni) wird gewechselt von einem Bundesland in ein anderes. Der neue AG möchte meine schriftliche Zustimmung, das er die Akte beim alten AG erhält.
Problem: in der PA ist noch ein Fall ungeklärt, aber bereis in der Akte vermerkt, und nicht abgeschlossen. Mithilfe des Personalrates wurde jetzt zur Entfernung des Schriftverkehrs aufgefordert, solange die Sache nicht abschliessend geklärt ist. Hier muss ich noch warten was sich tut.
Frage: ist der neue AG, da in einem anderen Bundesland überhaupt berechtigt die Akte einzufordern, da ja eigentlich das Bundesland der AG ist. Oder tut das im ÖD nichts zur Sache.
Was könnte passieren wenn ich die Aktenfreigabe verweigere?
Und: selbst wenn ich der Aktenfreigabe zustimme. Informiert das neue Personalamt unweigerlich meinen neuen Vorgestzten (Professor) oder nicht? Könnte das Personalamt meine Einstellung verweigern, obwohl der neue Prof mich haben möchte?
Kurze Zusatzinfo: ich wurde nicht gekündigt. Unterlag lange Zeit Mobbing und wurde anhand von an den Haaren herbeigezogenen Dingen aktenkundig Ermahnt. Stellungnahmen meinerseits sind zwar auch in der Akte, jedoch sieht es generell natürlich nicht toll aus.
Danke für Antworten....
5 Antworten
Wenn man im Öffentlichen Dienst arbeitet, genießt man eine Menge Vorteile. Selbstverständlich ist der neue Dienstherr daran interessiert zu erfahren, wie der Bewerber sich anderswo dargstellt hat. Eine lückenhafte Personalakte sieht auch nicht gut aus. Eine laufendes Verfahren kann man ja auch als genau ein solches bezeichnen.
Vielen Dank für die schnellen Einschätzungen.
Momentan ist noch gesamte Schriftverkehr in der Akte. Sollte dieser zunächst entfernt werden ist die Personalakte ja eigentlich nicht lückenhaft.
Offensiv an die Sache herangehen, dachte ich auch schon. Doch es ist ja auch verständlich, dass ich unbelastet in das neue Arbeitsverhältnis gehen möchte.
Und eben das ist der große Nachteil im ÖD, da dieser Fall, jetzt lange an mir kleben beibt, obwohl nicht gerechtfertigt. Denn: die Anhörungen usw. weiter bleiben lange in der Akte und werden nach Abschluss nicht entfernt, laut Personalrat. Maximal die Ermahnung wird entfernt.
Die große Frage ist trotzdem noch offen. Sollte ich mit meiner neuen Personalleitung offen umgehen, wird diese den neuen Prof zwingent über die Vermerke in der Akte informieren, oder nicht?
VG
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Obwohl Sie die Wahl haben, haben Sie kaum eine Wahl. Verweigern Sie sich, wird der neue Arbeitgeber hellhörig bzw. eventuell erhält er die Informationen vom alten Arbeitgeber.
Ich würde an Ihrer Stelle die Sache offensiv angehen und der Weitergabe der Personalakte zustimmen und gleichzeitig den neuen Arbeitgeber darüber informieren dass ein Vermerk in der Personalakte zur Entfernung ansteht, da dieser Eintrag aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist. Schildern Sie dem neuen Arbeitgeber warum der Vermerk zur Entfernung ansteht und wie sich der Vorgang aus Ihrer Sicht darstellt.
Peter Kleinsorge
Gegenfrage: Welcher Eindruck entsteht beim neuen AG, wenn Du die Akteneinsicht verweigerst?
Tja, dass weiß ich selbst. Fragt sich nur welcher Eindruck schlimmer ist. Verweigern oder Freigabe und dieser kann den Zirkus lesen...