Wie definiert man eigentlich genau "Rechtsgüterabwägung"?
Ich habe verzweifelt versucht, durch eine Suche im Internet und speziell bei der Wikipedia herauszufinden, was eigentlich genau eine "Rechtsgüterabwägung" ist. Ohne jeglichen Erfolg!
Der Begriff wird zwar dauernd gebraucht, aber nirgendwo wirklich definiert. Nirgendwo steht geschrieben, was eigentlich derjenige genau machen muss, der eine Rechtsgüterabwägung vorzunehmen hat.
Welche Rechte eine Rolle spielen, welche Regeln beim Abwägen anzuwenden sind (welche Rechte zum Beispiel Priorität gegenüber anderen Rechten haben oder welche Rechte vielleicht in der augenblicklichen Situation überhaupt keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen) und vielleicht noch weiteres - darüber hat sich wohl noch nie jemand Gedanken gemacht. Das hindert aber offensichtlich weder die Juristen, noch die Nicht-Juristen daran, dauernd davon zu reden. Dieser Begriff scheint ungefähr genauso genau definiert zu sein, wie etwa die dauernd zitierte "soziale Gerechtigkeit".
Kann mir also jemand etwas Genaueres dazu sagen oder zumindest darauf hinweisen, wo ich dazu etwas finden kann?
1 Antwort
Die Rechtsgüterabwägung stellt die Waage der Justitia dar. Der Richter muss abwägen, welches Recht überwiegt. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Oft orientiert man sich an die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht oder BGH). Bsp. ist die Menschenwürde (Art.1 GG) uneinschränkbar und kann folglich nicht abgewogen werden. Erfolgt im Strafrecht eine Rechtsgüterabwägung, dann überwiegt das Rechtsgut "Leben" dem Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit" oder "Eigentum".
Oft ist die Rechtsgüterabwägung davon abhängig, welche Werte in unserer Gesellschaft für wichtig erachten werden. Eine Rechtsgüterabwägung ist immer variabel und kann sich subjektiv verändern. Vor 20 Jahren wurde so manches anders abgewogen.