Geblitzt um Krankenwagen den Weg zu räumen?
Hallöchen, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ich wurde neulich geblitzt. Es war in einer 30er Zone, wo die Straße an einer Stelle so eng gemacht ist, dass man über eine (recht lange) Strecke, wie ich finde, nur mit einem Auto durch passt. Ich war genau auf dieser Stelle, als plötzlich ein Krankenwagen von hinten kam. Da ich da nirgendwo ausweichen konnte, und der Krankenwagen mit blaulicht und sirene gefahren ist, bin ich dann knapp 50 gefahren, um die 45-48ca., um ihm den Weg frei zu machen (ich habe vorher geguckt, dass da niemand ist dem dadurch gefahr droht)! Jetzt habe ich auf dem Rückweg gesehen, dass da ein Blitzer steht und ich bin gehe mal davon aus, dass ich geblitzt worden bin. Kann ich, wenn ich dann den hübschen Brief bekomme da einspruch gegen einlegen? Muss dann auch der Krankenwagen auf dem Bild zu sehen sein, oder können die die Strecke vom Krankenwagen als Beweis abgleichen, oder muss ich tatsächlich dafür selber verantwortung tragen? Bin noch in der Probezeit, und ich denke mit 50 in der 30er Zone kommt mir da nicht wirklich zu Gute...
10 Antworten
Wenn Du einen Bußgeld-Bescheid (bzw. Anhörungsbogen) dazu bekommst, solltest Du dagegen Einspruch erheben (bzw. den Verstoß nicht zugeben)und die Situation möglichst genau schildern.
Wenn es nicht anders möglich ist, einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen, sind nämlich Verletzungen der StVO durchaus zulässig, bzw. man kann dann sozusagen ebenfalls die Sonderrechte in Anspruch nehmen und z. B. über eine rote Ampel oder auf einen Rad- oder Gehweg fahren.
Daher sollte m. E. diesem Einspruch dann stattgegeben werden. Dein Verhalten war - wenn Du dabei tatsächlich jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen hast - vollkommen korrekt.
Hallo, ich hätte das selbe getan, würde warten bis der Gerichtsbeschluss kommt, wenn überhaupt, wenn genau das gleiche erzählen wie hier gefragt, was gut wäre das Kennzeichen des Krankenwagen, weil man kann nachvollziehen wann der Einsatz war und wo er lang fahren musste!
MFG MARVEL😉
Wenn du sagst, du bist um die 45-48 gefahren, und dann Toleranz vom Tacho abgeht und dazu evtl Messtoleranz von der Ordnungsbehörde abgezogen wird, bist du im Bereich einer meiner Meinung im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn der Krankenwagen nicht als Ausrede gilt, stehst du nicht so unglaublich schlecht da.
Ansonsten haben ja genügend andere schon gesagt, dass der Krankenwagen nicht für das zu schnelle Fahren entschuldigt und es oft genug Möglichkeiten gibt Platz zu machen.
Er schrieb doch eindeutig, dass ein Ausweichen nicht möglich war. Und wenn man einem Einsatzfahrzeug nicht anders Platz schaffen kann, dann sind - bei entsprechender Vorsicht - Verletzungen der StVO statthaft.
Und wenn jemand aus einer Einfahrt raus käme, obwohl da ein Krankenwagen mit Lalü-Lala unterwegs ist, hätte der m. E. den größeren Teil der Schuld ...
Das würd ich nicht so sicher sagen, wenn er dabei einen Unfall hat oder sonstwie geschädigt wird oder jemandem Schaden zufügt, wäre er auch allein dafür verantwortlich. Insbesondere wenn nachher rauskommt, das es eine Einfahrt oder sons twas gegeben hätte oder die Fahrbahn vielleicht doch breit genug gewesen wär, um den Rettungswagen passieren zu lassen.
Hallo,
das sollte kein Problem sein. Du bekommst ja einen Anhörbogen, wenn du zu schnell gefahren bist.
Dort schreibst du einfach rein, dass du nur nach dem Gesetz gehandelt hast, namentlich
§38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Genau das hast du ja gemacht, da ein Ausweichen auf die Seite für dich nicht möglich war.
Der Nachweis ist auch recht leicht gebracht: Da der Krankenwagen auch schneller als 30 gefahren ist, wurde auch er geblitzt. Somit liegt dem Ordnungsamt oder der Polizei - je nachdem wer den Blitzer aufgestellt hat - sowohl ein "Foto" von dir, als auch dem Krankenwagen vor => Du hast richtig gehandelt, kein Bußgeld.
(Wenn es von uns ein Blitzer war: Bei der Auswertung der Bilder sehen wir ja "13:41 Uhr und 5 Sekunden der böse Autofahrer, 13:41 Uhr und 8 Sekunden, ein Krankenwagen mit Blaulicht... oh dann wird der Autofahrer wohl nur wegen dem so schnell gefahren sein...")
damit solltet ihr beide geblitzt worden sein, ob da überhaupt was kommt? Wenn Ja, kann man die Einsatzfahrt mit Erklärung wegen Platzmangel in den Bericht schreiben.
dass der Krankenwagen nicht für das zu schnelle Fahren entschuldigt
aber sicher, in dem Moment liegt eine Notfallsituation vor und damit gestattet