Amtshilfe für das Ordnungsamt durch die Feuerwehr. Ist das möglich?

3 Antworten

So ein Käse.

Wenn ein Gerichtsvollzieher wo rein will oder ein Schornsteinfeger, dann hilft bei uns immer die Feuerwehr beim Öffnen. 

Genauso funktioniert das, wenn z. b. das Ordnungsamt es für nötig hält (z. B. Tier in Not oder bei der Überprüfung einer Feuerstätte). Sie werden auch bei der Planung von größeren Gebäuden (Feuerwehrzugänge, Löschwege oder Sicherheit...) befragt.

Da ist ihre erste Adresse die Feuerwehr. Warum auch nicht? Eine Rechnung gibts dann trotzdem.

Eine Kirche sollte im Dorf bleiben.


f3rris 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:01

Das man untereinander Hilfe leistet, ist klar… - Kirche lasse ich auch dort, wo sie ist.

Sollte man zu dem Schluss kommen, dass es Amtshilfe ist – dann darf es keine Rechnung geben… - ist es keine Amtshilfe, darf man eine Rechnung schreiben. Ihr leistet somit keine Amtshilfe.  also schon beantwortet?? hm, ne - irgendwie nicht

Realisti  02.11.2016, 19:04
@f3rris

Rechnung gibts eigentlich immer. Bei uns sind die Feuerwehrmänner Freiwillige. Den Lohnausfall muss einer tragen, sowie die Material- und Maschinenkosten.

furbo  02.11.2016, 19:07
@f3rris

In größeren Organisationseinheiten ist es oft üblich, sich gegenseitig Rechnungen zu schreiben, die erstellt und fiktiv bezahlt werden. Dient dazu, die Auslastung und Rentabilität festzustellen. 

Die Feuerwehren sind Teil der Kommunalverwaltung - Ordnungsamt .

Pflichteinrichtung des Staates , auch mit Freiwilligen .


Hast du dir auch den § 4 Abs. 2 VwVfG durchgelesen? Dort steht die Antwort auf deine Frage.

f3rris 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:07

Nein, leider nicht. Es gibt numal Aufgaben, die nicht der Feuerwehr zugeordnet werden können - dem Ordnungsamt aber schon. Und die Feuerwehr unterstützt dann - i.d.R. durch die Bereitstellung von Gerätschaften, z.B. Booten.

f3rris 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:17
@f3rris

Ach, und zweitens: Ein Weisungsrecht gegenüber der Feuerwehr hat das Ordnungsamt nicht. Nur der gemeinsame "Vorgesetzte". Und diese Art von Weisungsrecht gibt es ja nun immer
(einer steht immer drüber) ... deswegen die Abgrenzung zu "verwaltungsorganisatorisch" und "funktional".

furbo  02.11.2016, 19:34
@f3rris

Finde ich nicht. Der § 4 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG gibt die Antwort. Er bezeichnet die Hilfe innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses nicht als Amtshilfe = wenn die untergeordnete Stelle der übergeordneten hilft, ist es keine Amtshilfe.

Demzufolge ist es eine Amtshilfe wenn nicht innerhalb eines Weisungsverhältnisses geholfen wird. Um also dein Beispiel zu nutzen:

Ordnungsamt bittet eine andere Verwaltungseinheit der Oberbehörde, die Feuerwehr, die sich behördenhierarchisch auf gleicher Höhe befindet, daher nicht dessen Weisung unterliegt, um Hilfe = Amtshilfe i.S. des § 4 VwVfG.

Bei einer Kommunalverwaltung ist es noch etwas schwierig zu verstehen, ggf.recht kleine Struktur. Gehe auf eine Bundesbehörde, z.B.das Bundesinnenministerium, eine Riesenbehörde.  Ihm untersteht die Bundespolizei, aber auch das THW. Stellt nun die Bundespolizei dem THW Hubschrauber zur Erfüllung der THW-Aufgaben zur Verfügung, so ist es eine Amtshilfe - obwohl gleiche "Behörde".