Was ist "längere Abwesenheit"

3 Antworten

"Anderes Thema ist, dass die Wände 4 Monaten nass geblieben sind, nach drei Monaten haben wir die Miete gemindert - rückwirkend."

Na super, waren die Wände ursächlich durch den Wasserschaden naß geworden? Wenn ja, dann hättet ihr damals eure Versicherung auch über diesen Schaden unterrichten und dort eine Regulierung erreichen müssen. Statt dessen habt ihr nicht mal rechtzeitig den Vermieter darüber informiert + die Miete gekürzt - und wundert euch jetzt, dass erstens seine Versicherung den Schaden nicht bezahlt hat und der Vermieter nun auf die Kaution zurückgreifen will.

rogerero 
Beitragsersteller
 26.01.2013, 13:43

Selbstverständlich haben wir alles gemacht - Vermieter, Hausverwaltung und unsere Versicherung sofort informiert. Dann hat aber trotzdem 4 Monate gedauert bis die Schaden beseitigt worden sind.

Mehr als 3 Tage ist "längere Abwesenheit"...

rogerero 
Beitragsersteller
 26.01.2013, 10:05

Danke für Antwort. Kann man es irgendwo im Gesetz finden? Denke, ist ziemlich kurz, bin oft paar Tage geschäftlich unterwegs, kann mich schwierig vorstellen jedesmal den Vermieter anrufen müssen um ihn zu benachrichtigen.

MosqitoKiller  26.01.2013, 10:12
@rogerero

Nein, ist gängige Praxis...

In Zeiten von SMS und E-Mail sollte das doch kein Problem sein. Ist ja in beiderseitigem Interesse, dass der Vermieter im Falle eines Schadens Bescheid weiß und weiß, wo ggf. ein Schlüssel ist...

Für die meisten Versicherungen beginnt die längere Abwesenheit nach 4 Wochen, für einige auch erst nach 6 Wochen. Wenn Dein Vermieter dazu keine genaue Angabe gemacht hat, darfst Du Dich auf die 4 Wochen berufen.

Wer soll den Schaden bezahlen? Deine Hausratversicherung zahlt vermutlich nur für Leitungswasserschäden. Das wäre der Fall, wenn das Wasser auf irgendeinem Wege direkt aus der Wasserleitung kommt, möglicherweise auch durch den Geschirrspüler, ohne daß der in Betrieb ist. Aber wenn der Hauptwasserhahn richtig zu war, dürfte das nicht passieren. "Irgendwas stinkt doch hier" wird die Versicherung sagen. Es sei denn, Du räumst eine eigene Schuld durch einfache (nicht grobe) Fahrlässigkeit ein, z. B. daß der Haupthahn vielleicht noch eine Winzigkeit geöffnet war o. ä. Im übrigen kommt es auch darauf an, was überhaupt beschädigt wurde - die Bausubstanz inkl. Tapeten oder Farbe, oder der Hausrat in der darunterliegenden Wohnung?

Mein Rat: Versicherungsbedingungen genau durchlesen! :-)

rogerero 
Beitragsersteller
 26.01.2013, 10:11

Unsere Hausratversicherung hat uns schon die Schaden ersetzt, war kein Problem. Die Sache ist vor paar Jahren passiert. Anderes Thema ist, dass die Wände 4 Monaten nass geblieben sind, nach drei Monaten haben wir die Miete gemindert - rückwirkend. Der Vermieter war damit auch einverstanden, dann hat aber Gebäudeversicherung ihm die Erstattung von Mietminderungssume verweigert. Und jetzt sind wir schon ausgezogen, er zählt uns die Kaution nach 6 Monaten nicht zurück. Und behauptet, wir waren schuld. Dabei ist die Begründung von Versicherung völlig falsch.

shredder89  26.01.2013, 12:10
@rogerero

Kannst Du verstehen, daß ich jetzt frustriert bin, weil Du nicht die Frage gestellt hast, die Dich wirklich interessiert, und Deine Situation nicht so geschildert hast. wie sie** jetzt** ist? Das solltest Du in Zukunft beachten ...

rogerero 
Beitragsersteller
 26.01.2013, 13:17
@shredder89

Es tut mir leid, war kein Absicht. Ich habe mich mit der Sache schon länger beschäftigt und dabei auf paar Sachen gestoßen wo ich nicht ganz sicher bin. Deswegen habe ich nur ein Thema gewählt. Ganze Geschichte zu schildern würde zu lang und komplex. Sorry nochmals...