Was ist "längere Abwesenheit"
Wir waren 10 Tage im Urlaub und in unser Mietwohnung kam zu den Wasserschaden. Wir haben alle Wasserhähne und Wasserhauptventil zugedreht, trotzdem kam durch alten Spülmaschineanschluss die Wasser raus. Zwar tropfenweise, hat sich aber in paar Tagen gesammelt. Sollen wir die 10 Tagen Abwesenheit dem Vermieter melden? Ich habe zwar probiert ihn anzurufen, war leider nicht erreichbar. Und Schlüssel beim Nachbarn zu lassen war auch keine Alternative, wir sind gerade in die Gegend umgezogen und noch niemanden so richtig kennengelernt. In Mietvertrag steht zwar "bei längerem Abwesenheit" habe aber nirgendwo gefunden wie dieses Begriff definiert ist. Für mich ist es schon länger als 10 Tage. Monat oder zwei... Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
"Anderes Thema ist, dass die Wände 4 Monaten nass geblieben sind, nach drei Monaten haben wir die Miete gemindert - rückwirkend."
Na super, waren die Wände ursächlich durch den Wasserschaden naß geworden? Wenn ja, dann hättet ihr damals eure Versicherung auch über diesen Schaden unterrichten und dort eine Regulierung erreichen müssen. Statt dessen habt ihr nicht mal rechtzeitig den Vermieter darüber informiert + die Miete gekürzt - und wundert euch jetzt, dass erstens seine Versicherung den Schaden nicht bezahlt hat und der Vermieter nun auf die Kaution zurückgreifen will.
Selbstverständlich haben wir alles gemacht - Vermieter, Hausverwaltung und unsere Versicherung sofort informiert. Dann hat aber trotzdem 4 Monate gedauert bis die Schaden beseitigt worden sind.
Mehr als 3 Tage ist "längere Abwesenheit"...
Nein, ist gängige Praxis...
In Zeiten von SMS und E-Mail sollte das doch kein Problem sein. Ist ja in beiderseitigem Interesse, dass der Vermieter im Falle eines Schadens Bescheid weiß und weiß, wo ggf. ein Schlüssel ist...
Für die meisten Versicherungen beginnt die längere Abwesenheit nach 4 Wochen, für einige auch erst nach 6 Wochen. Wenn Dein Vermieter dazu keine genaue Angabe gemacht hat, darfst Du Dich auf die 4 Wochen berufen.
Wer soll den Schaden bezahlen? Deine Hausratversicherung zahlt vermutlich nur für Leitungswasserschäden. Das wäre der Fall, wenn das Wasser auf irgendeinem Wege direkt aus der Wasserleitung kommt, möglicherweise auch durch den Geschirrspüler, ohne daß der in Betrieb ist. Aber wenn der Hauptwasserhahn richtig zu war, dürfte das nicht passieren. "Irgendwas stinkt doch hier" wird die Versicherung sagen. Es sei denn, Du räumst eine eigene Schuld durch einfache (nicht grobe) Fahrlässigkeit ein, z. B. daß der Haupthahn vielleicht noch eine Winzigkeit geöffnet war o. ä. Im übrigen kommt es auch darauf an, was überhaupt beschädigt wurde - die Bausubstanz inkl. Tapeten oder Farbe, oder der Hausrat in der darunterliegenden Wohnung?
Mein Rat: Versicherungsbedingungen genau durchlesen! :-)
Unsere Hausratversicherung hat uns schon die Schaden ersetzt, war kein Problem. Die Sache ist vor paar Jahren passiert. Anderes Thema ist, dass die Wände 4 Monaten nass geblieben sind, nach drei Monaten haben wir die Miete gemindert - rückwirkend. Der Vermieter war damit auch einverstanden, dann hat aber Gebäudeversicherung ihm die Erstattung von Mietminderungssume verweigert. Und jetzt sind wir schon ausgezogen, er zählt uns die Kaution nach 6 Monaten nicht zurück. Und behauptet, wir waren schuld. Dabei ist die Begründung von Versicherung völlig falsch.
Kannst Du verstehen, daß ich jetzt frustriert bin, weil Du nicht die Frage gestellt hast, die Dich wirklich interessiert, und Deine Situation nicht so geschildert hast. wie sie** jetzt** ist? Das solltest Du in Zukunft beachten ...
Es tut mir leid, war kein Absicht. Ich habe mich mit der Sache schon länger beschäftigt und dabei auf paar Sachen gestoßen wo ich nicht ganz sicher bin. Deswegen habe ich nur ein Thema gewählt. Ganze Geschichte zu schildern würde zu lang und komplex. Sorry nochmals...
Danke für Antwort. Kann man es irgendwo im Gesetz finden? Denke, ist ziemlich kurz, bin oft paar Tage geschäftlich unterwegs, kann mich schwierig vorstellen jedesmal den Vermieter anrufen müssen um ihn zu benachrichtigen.