Vertrag aufgrund von falschaussage abgeschlossen, kündbar?
am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat dessen Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage des Berater ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von denen den Supertipp (für knapp 40 euro also dem mindestabnahmewert) gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Ich ahbe mich mit meiner Unterschrift zu diesem Mindesabnahmewert verpflichtet, jedoch tat ich dies aufgrund der falschaussage. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden. Bin ich nun im recht diesen vertrag vor der 2 Jährigen vertragsfrist zu kündigen und kann ich fordern die 40 Euro für den Supertipp erlassen zu bekommen?
Wenn ja auf welches gesetzt muss ich mich stützen?
Ich habe bereits dort angerufen und gesagt bekommen, dass ich mich schriftlich dort melden soll: Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat ihr Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage ihres Beraters(Herr X) ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von ihnen den Supertipp gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Dies geschieht gegen meinen Willen. Ich fordere eine sofortige Kündigung des Vertrages, da ich fehlgeleitet und angelogen wurde, damit ich der Mitgliedschaft beitrete und ich es mir nicht leisten kann jedes Quartal die knapp 40 Euro zu zahlen. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden.
Außerdem fordere ich, den mir zugesendeten Supertip zurückzunehmen und mir die 40 Euro nicht aufzulasten. mfg blabla
Kann ich so vorgehen?
6 Antworten
Der Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden und es ist dann als ob er nie geschlossen worden wäre. Es besteht auch zu die Möglichkeit zu sagen, dass die Geschäftgrundlage weggefallen ist.
Zwar war zensoria sehr hilfreich, allerdings habe ich die Antwort die du mir hier gibts auch von anderen Jura bewandten Freunden bekommen, das ist die einzig richtige Lösung, den Vertraganzufechten. Trotzdem danke an alle, die mir hier versucht haben zu helfen und mir geholfen haben!
War bei mir damals genauso :'( gleiche Aussage auf der Straße, damals frisch 18 Jahre alt gewesen und dumm, das zu unterschreiben... hatte den doofen vertrag dann 2 Jahre an der Backe... als Schülerisn ohne Einkommen -.- leider wusste ich nicht, dass die Widerrufsfrist erst 2 Wochen nach dem Erhalt der Ware anfängt... nie wieder Video-Club!!!
Hallo, mir ging es genau so wie noppa. Ich habe auf Grund der Falschaussage des 'Vertreters' den Vertrag unterzeichnet, natürlcih vorher mehrfach gefragt ob ich 39€ zahlen MUSS oder nicht. Er verneinte natürlich.
Jedenfalls bemerkte ich Ende letzten Jahres dass der DVR Geld von meinem Konto abgebucht hatte, ud wunderte mich schon da ich ja nichts bestellt hatte. ich wollte am nächsten Tag zur Bank gehen und das Geld zurück holen lassen. Am nächsten Tag kam jedoch der ominöse "SuperTipp" vom DVR für den sie 39€ zzgl Versandkosten abgebucht hatten.
Ich habe direkt angerufen und gefragt was das soll aber es hieß ich müsste schriftlich kündigen aber ich wäre ja schon außerhalb der frist von 2 Wochen deshalb könne man mir nichts versprechen.
Jedenfalls habe ich direkt einen Bitterbösen Brief aufgesetzt und forderte innerhalb von 14 tagen mein geld zurück und eine schriftliche Bestätigung der SOFORTIGEN Kündigung auf grund falscher Beratung. Die DVD habe ich auch mit zurück gesendet, natürlich per Einschreiben mit Rückschein.
Es kam ewig nichts zurück, also hab e ich mein geld von der Bank zurück holen lassen, Heute kam ein Brief vom DVR an dem nochmal eine Kopie des unterzeichneten Vertrages hing und ich wurde darauf hingewiesen, dass ich das ja alles so unterzeichnet habe und dass der DVR aus den genannten Gründen "weiterhin auf uneingeschrnkte Vertragserfüllung bestehen" muss.
Jetzt bin ich grade an einer Mail, in der ich §355 (4) erwähnen werde und nochmals eine Bestätigung der Kündigung verlange, diese war nämlich in dem heutigen Brief nicht dabei.
Hoffe es haut hin.
Gruß
Jepp, genau so musst du es machen.
Außerdem ist das ein Straßengeschäft. Wenn mich nicht alles täuscht, hast du noch 2 Wochen nachdem die erste Leistung kam das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Da die Unterschrift schon etwas länger her ist, bin ich nicht ganz sicher, wann die 2 Wochen anfangen, ob mit dem Video, der ersten Zahlung, oder der Unterschrift, aber eigentlich erst, wenn die erste Lieferung erfolgt ist. Aber zumindest würde ich das auch noch in dem Brief erwähnen. Und auf keinen Fall zahlen, weil sonst kann es sein, dass der Vertrag Gültigkeit erhält, allerdings auf Mahnungen reagieren und darauf hinweisen, dass der Fall erst geklärt werden muss.
Im Gesetz steht, ab Erhalt der Ware... das war ja jetzt erst, oder?
Danke, das macht Hoffnung :D
Ich würde die Doppelstrategie fahren... also erst mal das Widerrufsrecht ausüben, und im gleichen Brief sagen, dass wenn das nicht geht, du den Vertrag so willst, wie es dir vor Zeugen vom Verkäufer gesagt wurde.
und die Lastschriftermächtigung zurücknehmen und alle Zahlungen sofort von der Bank stornieren lassen... wenn die merken, dass du nicht doof bist und Stress machst, dann ist es für die auch weniger Stress, wenn sie dich einfach nicht als Kunden haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023601377
§355 (4), da steht das mit dem Erhalt der Waren:
Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger.
Na toll, die Doppelschiene habe ich jetzt nicht, da Nachricht bereits abgesendet wurde.Ich habe auch erwähnt dass ich laut dem deutschen Gesetzt ab heute noch 2 Wochen widerrufsrecht habe und ich mich darauf berufe.
Außerdem versucheich bereits die bank für die Stornierung zu erreichen.
Danke für Die Unterstzüzung, das ist sehr hilfreich
bank weigert sich, soll ich mit dem VideoClub klären
Wikipedia sagt das dazu: Widerrufsfrist [Bearbeiten]
Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).
Also wenn du die Ware noch keine 2 Wochen hast, dann sofort aktiv werden. Wohin du den Widerruf schicken musst, steht in der Belehrung. Wenn du keine hast, dann hast du noch viel Zeit :-)
Da bist du wohl etwas spät.Innerhalb von 14 Tagen hättest du den Vetrag noch rückgängig machen können.So hast du ihn zwei Jahre an der Backe.Meinem Bruder ging es ähnlich mit einem Zeitschriftenabo. Fazit: Unterschreibe nie was auf der Straße
Innerhalb der 14 tage wusste ich alelrdings nciht, dass ich jedes Quartal dazu verpflichtet bin.
Ich Dummi habe es per Lastschrift angegeben-.-
Und Die wiederrufung hätte vorher passieren müssen, 14 tage nach Erhalten des vertrages, den ich unterschrieben habe.