Wie bekommt ein Anwalt bei Prozesskostenhilfe sein Geld?

3 Antworten

Wenn PKH bewilligt wurde, dann läuft die Zahlung über die Steuergelder vom Staat. Der Mandant erfährt im Prinzip nichts mehr, kann aber eine Einsicht über die Rechnungsstellung verlangen. Außerdem rechnen die Rechtsanwälte über die BRAGO ab und da ist ein Schummeln so gut wie unmöglich, da ein Streitwert vorgegeben wird vom Gericht und daraus lässt sich dann die Gebühr für den Anwalt ermitteln.

lebenplus 
Beitragsersteller
 26.03.2008, 21:44

Steuergelder gelten jedoch nur als Vorschuss, da es ja um eine Ratenrückzahlung geht, die dem Anträger zuzumuten ist.

justika  26.03.2008, 21:46
@lebenplus

Man wird nach 4 Jahren noch mal überprüft und wenn dann geldlich eine Rückzahlung möglich ist, muss man die PKH auch dann noch zurückzahlen.

lebenplus 
Beitragsersteller
 26.03.2008, 21:53
@justika

Ich bin nicht sicher, ob ich den Antrag auf PKH nicht doch noch stonieren soll, da mir der Anwalt bereits eine angebotene Abfindung vermasselt hat und mir diesen Weg beinahe eingeredet hat, das kommt mir alles etwas merkwürdig vor(...)!

Der RA stellt dem Gericht eine Rechnug auf der Grundlage des vom Gericht festgesetzten Gegenstandswertes/Streitwertes. Aus diesem Gegenstandswert errechnen sich die Gebühren entsprechend dem RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Rechtsanwaltsgebühren bei PKH sind bei Gegenstandswerten bis € 3.000,-- gleich hoch wie bei der regulären Abrechnung, bei höheren Gegenstandswerten steigen die PKH-Gebühren nur noch ganz unwesentlich.

Vom RA erhält der Mandant keine Abrechnung, nur das Gericht, das die Gebühren anhand des RVG prüft und die PKH-Gebühren auszahlt. Wenn der Mandant Raten auf die PKH zahlen muss (höchstens 48 Raten), macht der RA bei höheren Streitwerten für das Gericht eine doppelte Berechnung mit der PKH-Vergütung, die er gleich von der Staatskasse erhält, und der Regelvergütung. In diesen Fällen teilt das Gericht dem Mandanten mit, welche Gebühren einschließlich Gerichtsgebühren und Regelvergütung des RA angefallen sind und wieviel der Mandant mit den für ihn angeordneten Raten (die Höhe der Monatsraten hängt von der Leistungsfähigkeit des Mandanten ab) davon bezahlen muss. Kommen durch die 48 Raten mehr Einnahmen zustande als die auf den Mandanten entfallenden Gerichtsgebühren und die PKH-Vergütung, erhält der RA nach Ende der Ratenzahlung noch die weiter eingenommene Gebühr nachbezahlt. Bei PKH ohne Ratenzahlung oder mit niedrigen Raten hat der RA also teilweise deutlich geringere Einnahmen als bei regulärer Abrechnung.

ich weiß nur, dass der Mandant nichts erfährt!

lebenplus 
Beitragsersteller
 26.03.2008, 21:35

Der Anwalt könnte sich rein theoretisch "unkontrolliert" daran bedienen, z.B. eine höhere Rechnung dem Gericht ausstellen...?

HelfendeHand  26.03.2008, 21:54
@lebenplus

ich denke das wird schon kontrolliert. Der Staat bezahlt sicher nicht zu viel ;-)