Darf ein Rechtsanwalt ein Mandat ablehnen, wenn er erfährt dass d. Mandant seine Rechtschutzversichung involvieren will?
Beispiel: Mandant fragt RA (ein Fachanwalt in einem Spezialfall), was eine Beratung (außergerichtlich) kostet. Der schätzt ca. 1 Stunde zum vereinbarten Stundenlohn ein. Dann schreibt der Mandant dass er das Angebot annimmt, aber seine Rechtsschutzversicherung einschalten will, besonders wenn es danach vor Gericht geht, sich damit aber nicht gut auskennt. Der Anwalt sagt, dass er den Fall ungerne so betreuen möchte und in dem Falle nur in Vorkasse abrechnet und sämtliche Aufwände (Beratung hierzu, Schriftverkehr) mit der Versicherung zusätzlich abrechnet. Er lässt durchblicken, dass die Einschaltung der Versicherung ihn nervt und er mindestens den doppelten Aufwand hat und es oft zu Zahlungsproblemen kommt. Er will das Mandat so nicht annehmen und sieht sich nicht in der Verpflichtung.
Darf der Anwalt einen Mandanten ablehnen nur weil die Versicherung ihm Mehrarbeit macht? Gibt es da keine Regelung dass man Versicherte nicht diskriminieren kann? Danke
6 Antworten
Nachdem was ich gegoogelt habe, sind Anwälte nicht verpflichtet ein Mandat zu übernehmen.
Doch die Entscheidung für das Ablehnen muss unverzüglich begründet werden.
Ja. Jeder Anwalt kann ein Mandat ablehnen.
Wenn der Mandant anfangs verschwiegen hat, dass er seinen Rechtsschutzversicherer einschalten will, ist das auch ein Grund, das Mandat niederzulegen.
Dadurch wird auch nicht der Versicherte diskriminiert. Der Versicherte hat doch selbst die Ursache dafür gesetzt.
Ja, das darf doch jeder Dienstleister und oft verstehe ich es auch. Denn gute Arbeit soll gut bezahlt werden und damit sind eben viele AG bzw. deren Versicherungen nicht einverstanden.
Grundsätzlich gilt das freie Vertragsrecht. Daher kann selbstverständlich ein Anwalt auch ein Mandat ablehnen.
Mit der Rechtsschutzversicherung hat das nichts zu tun. Rechtsanwälte leben davon, dass ihre Mandanten eine Deckungszusage ihrer Versicherung haben.
Guten Abend,
der Anwalt lehnt keine Mandanten ab. Er entscheidet ob er ein Mandat übernimmt oder nicht. Und das kann er ganz nach belieben tun.
Üblicherweise wird im Streitfall mit der Rechtsschutzversicherung Rücksprache gehalten. Diese gibt dann eine Liste mit möglichen Anwälten an, die Sie kontaktieren können.
Selbstverständlich bezahlt sie nämlich nicht einfach die Rechnung die Sie vorgelegt kriegt. Sie sucht aus, welchen Anwalt sie bezahlen.
Die Rechtsschutzversicherung hat ein Eigeninteresse daran, dem Kunden den besten erreichbaren Anwalt zu empfehlen. Wenn dieser den Prozess gewinnt, zahlt ja die Gegenseite.
Wieso? Der Kunde .... meisten ... er wählt .... und den von der RS. Genau dies habe ich geschrieben.
RS darf für den Mandanten den Juristen nicht vorschreiben, so die mir vorliegende herrschende Meinung.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn in Deutschland gilt die freie Wahl des VN.
Falsch!
Der Kunde kann bei den meisten Rechtsschutztarifen entscheiden, welchen Rechtsanwalt er wählt. Er hat natürlich auch die Möglichkeit einen Partneranwalt der Rechtsschutzversicherung zu wählen.
Auf einen Rechtsschutztarif der nur dann die Bezahlung übernimmt, wenn der Rechtsschutzversicherer den Anwalt auswählt, sollte jeder Mensch verzichten.