Darf Anwalt ohne Rücksprache Rechtsmittel einlegen?
Meine Frage lautet
Darf ein Anwalt ohne vorherige Rücksprache mit seinem Mandanten Rechtsmittel einlegen und ihn erst paar Tage danach darüber informieren und natürlich auch ohne seinen Mandanten über Kosten zu informieren?
Der Mandant hat vorher auch schon mehrfach nach den möglichen Erfolgsaussichten in dem Rechtsfall angefragt.
Erfolgsaussichten für Rechtsmittel waren in dem Fall eh schlecht was aber erst nach Einleitung der Rechtsmittel vom Anwalt übermittelt wurde.
danke für Antworten.
4 Antworten
Da ja letztlich der Klient auch für die Folgen eines Rechtsmittels haften (und bezahlen) muss, ist er natürlich darauf angewiesen, dass der Mandant auch damit einverstanden ist.
Etwas anderes ist es wenn die Kosten ohnehin durch den Staat gedeckt sind. Dann kann es auch einmal dazu kommen, dass es grundsätzlich geklärt werden muss, wer nun im Recht war.
Nein, als seriöser Anwalt holt man sich die schriftliche Einwilligung, zb per Email, vom Mandanten dass ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Ausnahme sind vielleicht Dinge die evident sind und wo Eile geboten ist.
Das ist ja sein Job ... dafür ist Er ja da!? o_O
Der Chirurg ist auch dafür da den Patienten zu operieren, trotzdem darf er nicht dem Patienten - ohne diesem Bescheid zu geben - einfach mal ein Bein absäbeln
Hast du ihn dazu bevollmächtigt?
Dann hast du ihm ja die Entscheidung übertragen.
Er hatte im Mandat auch Bevollmächtigung für Rechtsmittel