Anwalt verlangt zu viel?


03.01.2022, 06:30

Um es kurz und knapp zu halten, hatte ich am 02.10.2020 eine legale und erlaubte Geburtstagfeier geschmissen, die dann gestürmt wurde von der Polizei.

Am Ende hat sich herausgestellt, dass mich keine Schuld trifft und ein Kollege, der die Tochter vom Anwalt kennt, hat mir den Anwalt empfohlen.

Der Anwalt hat nie seine Arbeit gemacht und ich habe mehr von meinem Kollegen erfahren wie es über mein Fall aussieht, als von meinem Anwalt selbst, weil der Anwalt mit seiner Tochter geredet hat über meinem Fall und die Tochter har es meinem Kollegen erzählt woraufhin der Kollege mir Sachen über meinem Fall erzählt hat.

ZenciJew187  03.01.2022, 01:46

Da müsste man erstmal wissen welcher Straftatbestand vorliegt, um die ungefähren kosten zu ermitteln.

Lg ZenciJew

Am250696 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 01:51

Ich habe ein Bild hochgeladen, vielleicht hilft es ja.

9 Antworten

Die Termingebühr wird in der Tat für das Erscheinen vor Gericht erhoben. Wenn er nicht erschienen ist, ist diese Position nicht berechtigt.

Terminsgebühr im Verfahren vor Amtsgericht - 280,50€" das sollte er denke ich mal nicht Berechnen dürfen ,aber bin kein Anwalt. Hast du keine Rechtschutzversicherung?

Falls nicht würde ich es ehrlich gesagt bezahlen oder zumindest einmal nachfragen wie er darauf kommt. Dagegen vorgehen würde ich nicht bevor die Rechnung im Nachhinein noch größer wird .

Verlange von ihm seine Tätigkeiten im Detail was er denn genau bei dir gemacht haben soll, das was du auf dem Bild zeigst ist von dem Anwalt ja sehr kurzgehalten und wenig aussagekräftig. Im Raum Hamburg und Köln kann ich dir einen guten Anwalt empfehlen die auch ein erstes kostenloses Beratungsgespräch anbieten (achte darauf grundsätzlich immer) oder melde dich doch mal bei https://www.wbs-law.de/

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg, iAlwaysWin

Woher ich das weiß:Hobby

"Verfahren" ist auch ein schriftliches.

Die Terminsgebühr hängt allerdings tatsächlich vom Ortstermin ab. Und entfällt natürlich bei Nichterscheinen.

Die Rechnug ist komplett in Ordnung, für das Urteil wurde ja nichts berechnet, weil er nicht dabei war.

Und so ganz ohne Schuld bist Du ja auch nicht, denn das Gericht hat ja Deine Kosten nicht übernommen.

Es gibt also keinen Freispruch!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung