Anwalt verlangt zu viel?
Hallo liebe Leser,
ich hätte mal eine Frage.
Ich hatte ein Verfahren, welches gegen mich am laufen war.
Nun wurde diese Eingestellt. Das Gericht hat die Kosten übernommen, außer die vom Anwalt.
Mein Anwalt ist leider nicht der Beste Anwalt. Ich musste wegen einer Zeugenaussage ins Gericht, was auch mit dem Fall zu tun hat, was gegen mich am laufen war und dort meinte er zu mir, dass er damit nichts zu tun hat und ich dort alleine hingehen soll, was ich auch tat und wodurch, denke ich, das Urteil zu meinem Gunsten entschieden wurde.
Dann sollten wir gemeinsam nochmal zum Gericht gehen, weil ich dort vorgeladen wurde und er zu mir meinte, dass wir beide dorthin gehen werden.
Diesen Termin hat er 3 Stunden vor Beginn abgesagt, da er krank wurde.
Nun habe ich eine Rechnung von 900€ bekommen.
Ich würde diese 900€ nicht schlimm finden, wenn ich nicht noch näher ein Blick darauf geworfen hätte.
"Verfahrensgebühr für Verfahren vor Amtsgericht - 176,00€"
"Terminsgebühr im Verfahren vor Amtsgericht - 280,50€"
Ich verstehe so einiges, das jedoch verstehe ich ganz und gar nicht, wieso er mir eine Rechnung stellt, obwohl er gar nicht mit mir vor dem Amtsgericht gewesen ist.
Ich würde mich auf eure schnellen Antworten freuen.
Weiterhin ein erholsames 2022!!!
Um es kurz und knapp zu halten, hatte ich am 02.10.2020 eine legale und erlaubte Geburtstagfeier geschmissen, die dann gestürmt wurde von der Polizei.
Am Ende hat sich herausgestellt, dass mich keine Schuld trifft und ein Kollege, der die Tochter vom Anwalt kennt, hat mir den Anwalt empfohlen.
Der Anwalt hat nie seine Arbeit gemacht und ich habe mehr von meinem Kollegen erfahren wie es über mein Fall aussieht, als von meinem Anwalt selbst, weil der Anwalt mit seiner Tochter geredet hat über meinem Fall und die Tochter har es meinem Kollegen erzählt woraufhin der Kollege mir Sachen über meinem Fall erzählt hat.
Da müsste man erstmal wissen welcher Straftatbestand vorliegt, um die ungefähren kosten zu ermitteln.
Lg ZenciJew
Ich habe ein Bild hochgeladen, vielleicht hilft es ja.
9 Antworten
Die Termingebühr wird in der Tat für das Erscheinen vor Gericht erhoben. Wenn er nicht erschienen ist, ist diese Position nicht berechtigt.
Terminsgebühr im Verfahren vor Amtsgericht - 280,50€" das sollte er denke ich mal nicht Berechnen dürfen ,aber bin kein Anwalt. Hast du keine Rechtschutzversicherung?
Falls nicht würde ich es ehrlich gesagt bezahlen oder zumindest einmal nachfragen wie er darauf kommt. Dagegen vorgehen würde ich nicht bevor die Rechnung im Nachhinein noch größer wird .
Verlange von ihm seine Tätigkeiten im Detail was er denn genau bei dir gemacht haben soll, das was du auf dem Bild zeigst ist von dem Anwalt ja sehr kurzgehalten und wenig aussagekräftig. Im Raum Hamburg und Köln kann ich dir einen guten Anwalt empfehlen die auch ein erstes kostenloses Beratungsgespräch anbieten (achte darauf grundsätzlich immer) oder melde dich doch mal bei https://www.wbs-law.de/
Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg, iAlwaysWin
"Verfahren" ist auch ein schriftliches.
Die Terminsgebühr hängt allerdings tatsächlich vom Ortstermin ab. Und entfällt natürlich bei Nichterscheinen.
Die Rechnug ist komplett in Ordnung, für das Urteil wurde ja nichts berechnet, weil er nicht dabei war.
Und so ganz ohne Schuld bist Du ja auch nicht, denn das Gericht hat ja Deine Kosten nicht übernommen.
Es gibt also keinen Freispruch!