Widerspruch handschriftlich in deutschestem Deutsch
Eine Frage zum Verwaltungsrecht:
Hat es für den Rechtsbehelfsführer nachteilige Auswirkungen, wenn er seinen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt zwar in der Amtssprache Deutsch formuliert, aber handschriftlich und in Sütterlin?
Für alle, die nicht wissen, was Sütterlin ist: Das ist die Handschrift, die meine Oma (sie wäre jetzt fast 120 Jahre alt) noch in der Schule als ganz normale Schreibschrift gelernt hat.
6 Antworten
Das Bundesverwaltungsamt in Köln gab am 25.11.1999 durch Frau Dr. Astrid Stein die Auskunft, daß Schreiben an Behörden und Ämter auch in Sütterlinschrift zulässig sind, da es sich hierbei um eine deutsche Schreibschrift handelt. Als Folge ergibt sich durch diese amtliche Auskunft, daß solche Schreiben dann auch nicht zurückgewiesen werden dürfen.
Quelle: Die deutsche Schrift 1/2001, S. 23 bzw. http://deutsche-schrift.beepworld.de/schriftgeschichte.htm
... wobei ich aber als Nicht-Jurist nicht weiß, ob dieses 13 Jahre Urteil heute noch aktuell ist und inwiefern eine Auskunft des Bundesverwaltungsamtes Köln bundesweite Gültigkeit besitzt.
Ich habe da noch einen Hinweis gefunden:
"Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, wenn sie in einer heute nicht mehr gebräuchlichen Schrift wie der Sütterlinschrift geschrieben sind. (...). Die Behörde kann keine Übertragung verlangen." (Stelkens/Schmitz § 23 VwVfG) http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-59284.html?s=76402e0d693d68993ec13f9cb98d1d9b
Na ich würde mich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass der Beamte das weiß. Das hilft doch alles nix, wenn man erst Monate/Jahre später vor Gericht Recht bekommt. :)
Und wenn das dem Beamten auf die Nerven geht, dann findet wer vielleicht ne andere Vorschrift, mit dem er den Widerspruch abschmettern kann.
Wenns ganz wichtig ist, frag am besten einen Anwalt. Hier im GF-Forum findest du bestenfalls interessierte Laien.
Wenns ganz wichtig ist, dann schreibe den Widerspruch in leserlichem Hochdeutsch! Zur Not als nachträglich geschickte Anlage und Ergänzung. Das sollte ja wohl kein sonderliches Problem sein. :-)
Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil festgestellt, dass es keine verbindlichen Vorschriften darüber gibt, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden ist (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz)). Staatliche Stellen sind verpflichtet, Schriftstücke in einer der deutschen Schriften zu bearbeiten. Übrigens kann die Oma vor 120 Jahren, die in einer der falschen Antworten erwähnt wird, gar kein "Sütterlin" gelernt haben, da diese Schrift zu ihrer Volksschulzeit noch gar nicht von Ludwig Sütterlin entwickelt worden war. Die Oma hat die damalige Kurrentschrift schreiben und lesen gelernt.
Im Prinzip sollte das okay sein, aber mittlerweile kann es ja kaum wer lesen- deshalb könnte ne Rückfrage kommen, ,man möge es bitte in Hochdeutsch erneut einreichen?
So weit, so gut. Aber hätte diese Bitte denn auch eine Rechtsgrundlage?
würde nicht angenommen werden bzw nicht anerkannt.
wir haben nicht nur ne amtssprache sondern auch ne amtsschrift und das ist lateinische druckschrift. leichte abweichungen davon (=schreibschrift) werden niemanden stören, deine schrift aber schon.
deine oma hat übrigens auch noch in der schule gelernt dass man bei jeder gelegenheit den arm zum h...-gruss heben muss und "heil h....." rufen muss - und das darfst du heute auch nicht mehr, trotz des schulwissens deiner oma.
Von einer Amtsschrift habe ich übrigens noch nie etwas gehört. Amtssprache - ja, die ist in § 23 VwVfG geregelt. Aber wo soll es Vorschriften über eine Amtsschrift geben?
Der Vergleich hinkt. Die Sütterlinschrift war im Dritten Reich ab 1941 verboten.
Rechne mal nach. Als man den Arm zum Gruß hob, hatte meine Oma bereits eigene Kinder.
Toller Vergleich, muss ich echt sagen.
jedes klopapier gilt solange nur das wort widerspruch drauf steht.
die handschrift is so wurscht.
hab keine lust dem link zu folgen, aber wenn das stimmt, vergiss die ersten beiden abschnitte meiner antwort :)