Wie geht die Behörde damit um?
Servus und Moin allerseits,
meine Frage:
Letzten Donnerstag gab ich einen Brief bei der Post ab. Dieser sollte per Einschreiben zu einer Behörde geschickt werden.
Es ist eine Fristsache (ein Widerspruch), und die Fristsache läuft am heutigen 16. ab.
Nun sehe ich in der Sendungsfolgung, dass der Brief wohl immer noch im Briefzentrum liegt („Ihr Brief wurde im Briefzentrum bearbeitet“).
Nächste Station soll dann die Zustellung sein, da wir aber nun fast 15:00 Uhr haben, denke ich nicht, dass der Brief heute noch zugestellt wird.
Angenommen, er würde morgen dann zugestellt, dann wäre er einen Tag nach der Frist beim Amt.
Nun die Frage: wie geht das Amt damit um?
Gilt dann „die Frist ist rum, auch wenn es nur einen Tag ist“, oder KANN dort auch ein Auge zugedrückt werden? Es wäre dann ja immerhin nur ein Tag, und der Brief wurde ja nachweislich vor dem Fristende zur Post gegeben.
Vielleicht liest ja hier ein Verwaltungsbeamter oder -Angestellter mit, und kann mal berichten, wie er in so einem
Fall verfährt?
Und falls mein Widerspruch dann doch abgelehnt werden sollte wegen des zu späten Zugangs zur Behörde, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?
Ich habe was gelesen von Paragraph 44 des 10. Sozialgesetzbuches „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.
Dort heißt es sinngemäß, dass man nach der Frist ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Dabei muss ein verspätet bei der Behörde eingegangener Widerspruch als Überprüfungsantrag ausgelegt und bearbeitet werden.
Wäre dies eine Möglichkeit, oder habe ich da was falsch verstanden?
Danke für die Hilfe! 😊
3 Antworten
Kannst du bei der Behörde nicht nachfragen, ob der Brief angekommen ist?
Behördenpost wird i.d.R. wegen der großen Menge "speziell" zugestellt. Nicht immer stimmt der angezeigte Sendungsstatus, und wird dann auch leider nicht mehr aktualisiert.
Ich gehe deshalb davon aus, dass der Brief rechtzeitig angekommen ist.
Sollte die Frist verstrichen sein, dann ist sie tatsächlich verstrichen, selbst wenn es sich nur um einen Tag handeln sollte. Genau dafür gibts ja Fristen.
Zu einem Widerspruch hat man einen ganzen Monat Zeit. Diese sollte man nutzen. Sachen auf den letzten Drücker auf die Reise zu schicken ist ein selbst zu verantwortendes Risiko.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich den Widerspruch (Zweitschrift und unterschrieben) heute noch persönlich in den Hausbriefkasten der Behörde einwerfen.
Dazu hast Du bis genau 24:00 Uhr Zeit.
Gerichte z.B. haben Fristenbriefkästen, die punkt 24:00 Uhr geschlossen werden. Um 0:01 ist die Frist abgelaufen.
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Macht es Sinn auf eine möglicher Überprüfung - mit unberechenbaren Ausgang - zu spekulieren ?
Nutze, wenn möglich, die Zeit bis heute 24:00 Uhr.
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Übrigens: Ich liebe Fristen.
Man hat nur theoretisch einen ganzen Monat Zeit
Falsch: Du hast ganz genau einen Monat Zeit.
In solchen Fällen dokumentiert man sich das Datum der Zustellung solcher Schreiben. ... und 6-7 Tage Zustellung, das kannst Du vergessen.
Wie gesagt, der Brief wurde am
Donnerstag bei der Post eingeliefert, wenn er morgen ankommt, dann ist er folglich 6 Tage unterwegs gewesen.
Sonntags schläft die Post - wie Du - das solltest Du bei der Zählung der Tage berücksichtigen.
- Donnerstag - vielleicht zu spät aufgegeben
- Freitag 1. Tag
- Samstag 2. Tag
- Montag 3. Tag
- Dienstag 4. Tag
Donnerstag 9:40 Aufgabe bei der Post…
Ich habe mich auf die Angabe der Post verlassen, die da meinte, am Folgetag sei es wohl da.
Du verlässt Dich auf die Post, dass sie schneller agiert als Du. Du hattest 31 Tage Zeit (Monat: Oktober)
Aber gut, es war Deine Entscheidung. Wer ausschließlich mit dem letzten Tag einer Frist spekuliert, verliert ... (... unter Umständen)
Wie gesagt, ich hatte keine 31 Tage Zeit, wenn ich ja davon ausgehen kann, dass ein Brief 4,5 Tage läuft.
Aber auch egal jetzt, ich brauche jetzt keine „hättest du mal besser und warum haste nicht“, es gab dafür Gründe, die nicht schön waren.
Ich hatte mir hier Hilfe erhofft, und so nehme ich das mit dem heute nochmal einwerfen als Hilfe an.
Das mit den 31 Tagen oder mehr oder weniger ist kleinkariertes Ich hab aber recht. :/
Wie gesagt, ich hatte keine 31 Tage Zeit, wenn ich ja davon ausgehen kann, dass ein Brief 4,5 Tage läuft.
Wirfst Du den Widerspruch heute bis 24:00 Uhr persönlich ein, hattest Du genau 31 Tage Zeit.
Niemand schreibt Dir vor, wie Du diese 31 Tage nutzt ... oder auch nicht.
Du hast diese 31 Tage Zeit, nicht die Post die hat diese Frist nicht zu erfüllen.
Ja, aber es gibt dort keinen Fristenbriefkasten.:/
Ich will hier auch kein Post- Bashing machen oder so, darum geht es mir nicht.
Eine andere Frage:
wenn ich den Widerspruch als PDF unterschrieben per EMail hinschicke, könnte das auch gelten?. Weil so könnte ich immerhin nachweisen, dass es heute noch zugegangen wäre..🤔
Elektronische Erklärungen sind i.d.R. nicht rechtsverbindlich.
Schaue hier.
https://www.juraforum.de/lexikon/elektronische-form
Auch muss der Empfänger der Erklärung mit der elektronischen Form einverstanden sein.
Man hat nur theoretisch einen ganzen Monat Zeit, praktisch sind es ja eher nur 3 Wochen, da man ja, wie ich nun merke, eine Postlaufzeit von 6-7 Tagen einkalkulieren sollte…
Das mit dem heute noch Einwerfen ist wohl eine gute Idee - allerdings hat diese Behörde leider keinen Fristenbriefkasten.