Schwarzfahren - Einspruch erheben?

3 Antworten

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Das Problem ist das, daß genau das, was du hier erzählst, wie eine der typischen Ausreden klingt, die Schwarzfahrer angeben. Und der Hinweis, daß du Einspruch erheben kannst, hat nichts mit Gnade zu tun. Das ist ja klar, daß du das kannst.

Jetzt mal rein faktisch gesehen bist du schwarz gefahren. Selbst wenn deine Schüler sofort auf einen freien Sitz stürmen muß dein erster Gang zum Entwerten sein. Und die Tatsache, daß du in dem Moment aufgestanden bist, wo die Kontrolleure reinkamen, macht dich nicht glaubwürdiger. Ich würde dir raten, schreib die an und schilder deinen Fall, aber wenn die auf die 40 Euro bestehen, dann akzeptier es einfach, auch wenn es weh tut. Und fürs nächste mal hast du dann daraus gelernt.

Nickinick97 
Beitragsersteller
 02.08.2011, 21:10

Ja, aber ich bin 14... Ich weiß nicht, ob ich so ein Schreiben zustande bekommen. Und wie gesagt, ich möchte es meinen Eltern am liebsten nicht sagen, nicht, weil ich ärger bekäme (Würde ich nämlich nicht, die würden sich mit mir aufregen), sondern, weil sie im Moment schon genug Sorgen haben. Darum farge ich mich, ob die Sache wirklich schriftlich sein muss. Der Kontrolleur hat mir ja gesagt, ich könnte da hingehen und mich beschweren. Macht es einen großen Unterschied, ob ich das schreibe oder persnlich vorbringe?

DerTroll  03.08.2011, 19:02
@Nickinick97

naja, dann hättest du aber unmittelbar zu dem Zeitpunkt, als das passiert ist, dort hingehen sollen. Klar kannst du das jetzt auch noch, nur ob die dir das jetzt noch abkaufen? Generell ist so etwas immer am besten, wenn man es schriftlich klärt. Dann kann man sich seine Worte auch besser überlegen.

Nickinick97 
Beitragsersteller
 05.08.2011, 14:31
@DerTroll

Ja, aber der Kerl hat mir gesagt, das bräuchte zwei Werktage und ich dürfte nicht vor Donnerstag dort auftauchen... Ist jetzt aber eh egal, der Brief kam, meine Eltern wissens, der Stress ist vorprogrammiert.... Jedenfalls trotzdem Danke^^

Du hattest kein gültiges Ticket, damit bist du Schwarzgefahren und damit bist du verpflichtet 40.--€ zu zahlen. Ein Einspruch wird daher wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Rein rechtlich kann Verkehrsunternehmen auch noch eine Strafanzeige gegen dich stellen.Schwarzfahren ist nämlich eine Straftat und kann mit Sozialstunden, aber auch mit einer Geldstrafe und sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.

Nickinick97 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 14:01

Das weiß ich alles breits schon. Aber es gibt so gut wie nie eine Anzeige, da der Vorfall zu geringfühgig ist. Es gibt so viele Menschen, denen das passiert, bei jedem Strafanzeige zu erstellen, wäre lächerlich. Außerdem ist mir das ja zum aller ersten Mal passiert und da machen die nichts...

Ich denke das sie einsichtig sind und noch mal ein Auge zu drücken. Sag ihnen, das du extra den Weg gemacht hast um dich für deine Schusseligkeit zu entschuldigen. ( nimm ein Ferrero Küsschen mit) Das du ein ehrlicher Mensch bist und grundsätzlich immer eine Karte stempelst. Du seist in Gedanken und abgelenkt gewesen wegen deinen Freundinnen. Die meisten zahlen und machen sich nicht die Mühe hin zu gehen. Wünsche dir viel Glück

Nickinick97 
Beitragsersteller
 02.08.2011, 21:15

Danke :D

Ok, das mit dem Ferrero Küsschen kööööönnte ein wenig seltsam rüberkommen, aber ich verstehe, was du meinst. ^^