Ist ein kaputtes Fahrrad in der Straßenbahn ein Gepäckstück?
An meinem Fahrrad ist die Pedale abgebrochen, so dass ich nicht weiterfahren konnte. Ich hatte noch eine Fahrkarte dabei und 60 Cent in bar. Leider bin ich blöderweise kontrolliert worden und muss jetzt trotz gültiger Fahrkarte für mein "Schwarz gefahrenes Fahrrad" 40 Euro zahlen. Ohne Fahrschein wären angeblich 80 Euro fällig gewesen, das kam mir ja schon suspekt vor. Jetzt hab ich allerdings mal gehört, dass ein kaputtes Fahrrad auch als Gepäck gewertet werden kann. Wenn ich einen kleinen Schrank vom Flohmarkt mit der Bahn transportiere, dann brauche ich ja auch viel Platz und zahle nix dafür. Angeblich konnte ich meinem überaus "höflichen" Kontrolleur aber nicht beweisen, dass mein Fahrrad nicht verkehrstüchtig war. Ich will mal wissen, wie der ohne Pedale radeln will... Kennt sich jemand aus, ob es dazu eine Regelung gibt? Hab mein Fahrrad direkt bei meinem Radladen des Vertrauens abgegeben und will mit der Rechnung dann versuchen, Einspruch zu erheben.
2 Antworten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beförderung sollten das eigentlich regeln können. Der Kontrolleur hat sich natürlich gefreut, Dein Fahrrad ohne Tiket zu finden. Dennoch ist ein Fahrrad erst ein Fahrrad, wenn es auch seinem Zwecke, dem Radfahren, zugeführt werden kann, was bei einem nicht fahrbereiten Fahrrad ausgeschlossen werden kann. Es ist dann ein Gepäckstück. Ich habe dafür früher immer das Vorderrad ausgebaut, damit das schneller klar ist, das man nicht fahren kann. Für Zugreisen ohne Radbeförderung habe ich sogar eine große Tasche gehabt, wo das Bike drin war ;)
Es wäre nicht schlecht einfach zum Kundencenter des Verkehrsbetriebes zu gehen, wo Du die 40 Euro bezahlen sollst, um die Sache noch mal in Ruhe vorzubringen. Den Rechtsweg zu beschreiten, kostet nur Ärger und noch mehr Geld - leider!
Du müsst höchswahrscheinlich die 40 € zahlen.
Denn ein Fahrrad bleibt ein Fahrrad,ist denen doch egal ob du damit fährst oder nicht. Da hat er wohl oder übel recht. Und mit der 80 € hat er auch recht, wenn du keine Fahrkarte hättest müsstest du 80 € Zahlen.
das ergibt sich so: 40 € keine Fahrkarte + 40 € keine Fahrkarte fürs Fahrrad= 80 €
Ich würde mir nicht die Zeit und vorallem Stress aufwenden und noch eine Rechnung erstellen lassen wegen dem Fahrrad und Einspruch erheben. Das wird bestimmt nichts.