Was ist der juristische Unterschied zwischen WIDERSPRUCH und EINSPRUCH?

1 Antwort

Einspruch und Widerspruch meinen grundsätzlich zunächst einmal dasselbe, zumindest für den Laien, nämlich den ersten Schritt zur Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Es gibt tatsächlich nur minimale formelle Unterschiede zwischen beiden Anfechtungsmöglichkeiten. Grob kann man sagen, dass gegen landesbehördliche Bescheide und gegen gerichtliche Urteile Einspruch erhoben wird, während das Verwaltungsrecht im kommunalen Bereich und bei bundesbehördlichen Entscheidungen den Widerspruch als erstes Rechtsmittel nennt. Bei Bescheiden der Sozialbehörden und der Arbeitsverwaltung hat man es also in erster Linie mit Widersprüchen zu tun. Wenn jemand Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegen möchte und diesen fälschlich als Einspruch bezeichnet, so darf das in der Regel nicht dazu führen, dass er zurückgewiesen wird. Wichtig für die Anerkennung eines Widerspruchs als solchen ist der erkennbare Wille des Absenders, sich gegen den Bescheid, auf den er sich bezieht, zur Wehr zu setzen. Der Rechtsbehelfsbelehrung eines jeden Bescheides ist auch immer zu entnehmen, ob die Anfechtung in Form eines Einspruchs oder Widerspruchs zu erfolgen hat.

pluggy  10.07.2010, 18:52

Wenn alle Fragen bei GF so praezise und kompetent beantwortet wuerden, waere das eine Wohltat.

questionmister 
Beitragsersteller
 10.07.2010, 18:49

Okay, danke!