Widerspruch gegen Zuflussprinzip/Wo Klage einreichen?

5 Antworten

Du hast am 31.7. Leistung für dem Monat August bekommen. Dagegen snd Zahlungseingänge im Monat Ausgust zu verrechnen. Dagegenkannt du ruhig zu klagen versuhen, das wird gar niht rst zr Verhandlung agenommen. Du hast dich ja auch am Anfang deines Leistungsbezugs nicht dagegen gewehrt, dass dieLeistung im Voraus gezahlt wurde.

Im Übrigen brauchs du desween keine Darlehen nehmen, sonder kannst mit dem JobCete eine Zahlungsvereinbarung über 6 Monate abschließen. Dabei zalst du KEINE Zinsen.

Velociraptor 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 16:59

es ist aber schon klar, dass das eine sehr unsinnige Regelung ist oder? Es ist doch schwachsinnig, auf diesem kalendarischen Zahlungseingang zu pochen! Ich bekomme am 31.7. Harzt4, laufende Kosten gehen weg, der Rest ist zum Leben. Das der Satz derzeit bei 689 Euro liegt, ist bekannt. Wir reden ja hier nicht von Unsummen, die ich von der einen oder der anderen Seite erhalten habe! Ich habe am 30.08. 415 Euro Netto Lohn erhalten, ist j a auch nicht mega viel, und das fliesst in den September-klar soweit. Wie soll ich denn von dem einen oder dem andren Rücklagen bilden, um einen Monat aufzufangen? Gar nicht-auch klar soweit. Durch diese Regelung bin ich also gezwungen, entweder Schulden zu machen (das schimpft sich dann Überbrückungsdarlehen) oder eine Rückforderung zu erwarten. Mein Lohn wird mir zwar am 30.8. überwiesen, aber ich kann davon nicht am 1.8. meine Miete zahlen!!! das ist doch einleuchtend!

Irgendeine Regelung muss man ja treffen, wann Geld angerechnet wird. Und bei jeder Regelung wird es Leute geben, die davon profitieren und Leute, die es nicht tun. Du hättest bei Deinem Arbeitgeber daraufhinwirken sollen, dass Du das Geld erst am 1.9. bekommst. Dann wäre im August nix angerechnet worden.

Andersherum: Wenn Du zu Ende September gekündigt wirst und am 30.9. das letzte Gehalt bekommst, hättest Du für Anfang Oktober einen Anspruch auf Alg2. Das wäre gut, oder?

Ansonsten kannst Du den Betrag stunden lassen oder mit einer relativ frei verhandelbaren Rate beim Jobcenter abstottern.

Velociraptor 
Beitragsersteller
 21.09.2012, 16:50

Das mit dem Zahlungseingang vom Gehalt nach hinten verlegen habe ich versucht, aber der Laden beschäftigt 1400 Leute, da war nichts dergleichen zu machen. Das mit dem Beispiel, dass man dann bei Kündigung direkt Hartz4 bekommt klingt natürlich schön, ist aber dann auch ein Fehler im System, wenn man bei Kündigung quasi 2x Geld für den Folgemonat hat und bei Arbeitsaufnahme quasi gar nichts.

casilein  23.09.2012, 10:08
@Velociraptor

Dafür gibt es die Möglichkeit, im Beginnmonat die Leistungen darlehensweise zu erhalten. Welchen anderen Stichtag würdest Du vorschlagen? In vielen Betrieben wird z.B. am 15. des Folgemonats gezahlt - der damit als Stichtag genauso ungünstig ist.

Ich kann verstehen, dass die Regelung für Dich und diverse andere unpraktisch ist - aber wie geschrieben: Irgendeine Regelung muss es ja geben. Und es ist durch die Darlehensregelung ja sichergestellt, dass niemand einen Monat ohne Geld leben muss.

Die Gesetzeslage ist so, wie sie ist . Und sie wurde höchstrichterlich bisher nicht beanstandet.

Kanst Widerspruch einlegen, der abgeschmettert wird; dann ggf. den Weg der Sozialgerichtsbrakeit beschreiten und landest möglicherweise irgendwann vor Bundesverfassungsgericht.

Prozesskostenhilfe wirst du möglicherweise nicht bekommen, genauso wie vorläufigen Rechtsschutz oder ein Aussetzen der Anrechnung.

Und ja: es war im Sinne des Erfinders, denn Deckungslücken findest du an allen möglichen Stellen im Berufs- und Alltagsleben.

Velociraptor 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 21:11

Dann war der Erfinder offensichtlich unfähig. Aber du hast recht, Lücken gibt es zu genüge, interessiert auch keinen weiter, ob und wie man die gedeckt bekommt. PKH würde ich bekommen, so wie jeder, der unter einem gewissen Satz liegt. Aber das würde ich für die ca 100 Euro, die da noch blieben, nicht machen. Es geht in meinem Gedankengang nicht nur um mich mit meiner "kleineren" Rückforderung, sondern auch um die vielen anderen, die hier hunderte von Euro zurückzahlen sollen. Danke für deine Antwort-so far

VirtualSelf  21.09.2012, 05:53
@Velociraptor

PKH würde ich bekommen, so wie jeder, der unter einem gewissen Satz liegt.

Für PKH muss neber der "Hilfebdürftigkeit" eine gewisse Aussicht auf Erfolg bestehen; und genau die besteht nicht.

Meiner persönlichen Meinung nach darf das Jobcenter von dir kein Geld zurückfordern. Das Zuflussprinzip bezieht sich auf die Zeiträume in denen das Geld auch wirklich zufliest. Nicht auf den Zeitraum für den es zur Verwendung gedacht war. Das heist, wenn du im Juli ALGII bekommst, dann kann dieses nicht mit Einkommen im August verrechnet werden.

Allerdings ohne Gewähr. Nachlesen kannst du aber zum Beispiel hier:

http://hartz.info/index.php?topic=41.0

Klagen gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht. Ich würde mich aber erst einmal an einen Anwalt wenden und beim Jobcenter beschwerde an oberster Stelle einreichen. Eine Klage dürfte hier wohl nicht nötig sein.

VirtualSelf  23.09.2012, 22:06

Das heist, wenn du im Juli ALGII bekommst, dann kann dieses nicht mit Einkommen im August verrechnet werden.

LOL

Doch, weil das Alg2, das er im Juli erhält, die Leistung für August ist.

Eine Klage dürfte hier wohl nicht nötig sein.

Aber hallo ... die Gesetzeslage ist so eindeutig, dass es amtsintern und wohl auch bei 99% aller Fachanwälte große Gelächter auslöst, folgt man deiner Argumentation.

helmutgerke  20.09.2012, 16:54

und beim Jobcenter beschwerde an oberster Stelle einreichen

LOL, man könnte auch den vorgegebenen Rechtsweg einhalten und zunächst zum Rückforderungsbescheid einen Widerspruch schreiben. So dürfte es dem Fragesteller auch bereits in schriftlicher Form als Rechtbelehrung vorliegen.

SupraX  20.09.2012, 17:08
@helmutgerke

Könnte man. Bringt nur nicht viel. Ein Sachbearbeiter wird kaum seinen eigenen Bescheid aufheben - und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ausserdem rede ich ja davon, dass ich dies tun würde, bevor er direkt Klage einreicht. Zunächst Widerspruch einzureichen ist sowieso unvermeidlich.

Velociraptor 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 16:43

Die behaupten aber sehr wohl, dass die das können- sie würden ja im Voraus zahlen, also für den August und daher hätte ich wegen meinem Lohneingang zu viel bekommen. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, zumal ich von denen auch noch 110 Euro zu kriegen habe. UNFASSBAR-das Ganze. Aber da sind ja viele von betroffen. Danke für deine Antwort!

Mir geht es genauso, das einzige was mich an der Regelung stört ist, dass würde mein Gehalt nicht am 30.11. gebucht werden, sondern am 01.12., würde ich sogar noch Geld bekommen, weil mein Einkommen ja dann im November zu niedrig war. Das schlimme an der Regelung ist, das wenn Menschen Ehrlich sind und hochmotiviert versuchen schnellstmöglich wieder in Arbeit zu kommen, dabei auch 4 Stunden Fahrt täglich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in Kauf nehmen, durch Arbeitsaufnahme Schulden beim Jobcenter haben und gleichzeitig sehen, wie so manch anderer es sich mit bestimmten Methoden auf Kosten der Steuerzahler gut gehen lässt. Die erste Rückzahlung habe ich im September noch hinbekommen, weil ich Hartz4 zurückbehalten hatte und es so behandelte, wie wenn es im nachhinein gezahlt worden wäre,aber wie das so ist kamen dicke Rechnungen auf mich zu und dann habe ich die letzte Vorauszahlung dafür verwandt und schon ist man in dem Karusell drin. Wie soll das denn auch gehen wir reden hier ja nicht über unsummen.