Alg 2 Antrag / Vorzeitige Auszahlung

4 Antworten

Abgewimmelt wirst du schon mal gar nicht. Es gibt notfallzeiten bei der arge die ermöglichen schnelles handeln. Womit du dich abfinden musst ist das du alnge und viel sitzen wirst. um deine miete auszugleichen solltest du als erstes mit dem vermieter reden, der dir eine abtrittserklärung gibt die du beim amt abgibst zusätzlich eine rechnung die enstanden wurde was an miete offen ist. Zudem wirst du sehr viele rennerein haben und bis zur letzten minute warten ist auch nicht so das gelbe vom ei. Bevor du ein formloses schreiben einreichst geh zu deinem fall manager der wird dich dann von vorne bis hinten beraten insofern er es kann und auch die muse hat da die menschen bei der arge sehr sehr träge sind.

Zudem muss ich sagen ich habe das probllem auch schon gehabt und bin froh nicht mehr vom amt abhängig zu sein.

Hoffe konnte dir helfen.

Mfg Seth

"Im SGB I § 42 Abs. 1 steht dazu folgendes: "Vorschüsse. Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, KANN der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt..." Das Wort KANN in diesem Satz bedeutet nicht, der Sachbearbeiter KANN machen, was er will. Jede Leistung, die gewährt werden KANN, ist eine Ermessensleistung."

http://www.strassenfeger.org/archiv/article/664.0019.html

Lies dort bitte weiter.

Du kannst den Antrag auf Vorschuss auch mündlich stellen mit Vorlage Deiner Kontoauszüge.

Trine26 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 13:02

Wenn ich den Text richtig verstehe heist das also das wenn ich meine Mittelosigkeit Beweißen kann (und das ist leider einfach in dem ich Den Mietvertrag Mitbringe, Erklärung des vermieters und eben meine Kontoauszüge wo klar wird da ist wirklich nichts mehr) dann ´´muss´´ mir das Amt einen Angemessen Vorschuss zahlen AUCH wenn der Antrag noch nicht Abgegeben worde da ich ja vorraussichtlich Anspruch auf Alg 2 habe ?!?!

beangato  08.10.2013, 13:07
@Trine26

Du willst doch sowieso wegen Deiner BG-Nummer eher hingehen, da kannst Du das fragen. Ein Antrag muss schon vorliegen, denke ih.

Trine26 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 13:13
@beangato

Ja das habe ich vor Persönlich vor Ort zutun. Ok dann werde ich gleich mal schauen wie es mit den Öffnungszeiten Aussieht und falls möglich gleich morgen Hingehen und gleich vor Ort erklären warum ich da bin (eben wegen der Nummer und weil ich dringend Beratung und Hilfe brauche zwecks Alg2 Antrag und Vorrauszahlung ) mit allen Unterlagen die ich habe und entferne mich erst dann vom Empfang weg wenn ich an irgendjemanden verwiesen worden bin der mir noch am selben Tag helfen wird!

Wenn du deinen vollständig ausgefüllten Antrag nicht abgegeben hast, sie auch nicht prüfen konnten ob du einen Anspruch hast, bekommst du auch keinen Vorschuß. Warum hast du bis zur letzen Minute gewartet? Hast du deine Krankenkassenbeiträge in der Zeit selbst bezahlt? Es besteht Versicherungspflicht. Direkt in der Leistungsabteilung kannst du den Antrag bestimmt vor dem 15. abgeben. Leistungen kannst du erst ab Antragstellung bekommen. Rückwirkend geht da nichts. Nutze die Zeit um mit deinen zu reden.denen du Geld schuldes.

Trine26 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 13:03

Ich habe deswegen solange gewartet weil ich gehofft habe einfach komplett darauf verzichten zu können überhaupt Alg 2 beantragen zu müssen.(eben bevor mein Geld Aufgebraucht ist wieder Arbeit/Lohn zu bekommen) Ich bin Dankbar dafür das es für Wirklich Mittellose Menschen diese Möglichkeit gibt aber ich selber wäre gern darum herum gekommen das in Anspruch nehmen zu müssen und bin froh wenn ich icht mehr drauf Angewiesen bin!

Ok also habe ich das jetzt richtig Verstanden, das ich am besten Anrufe und mir sagen lasse wann genau die Leistungsabteilung geöffnet hat (auch für leute ohne Termin aber mit Problemen) und am besten gleich/oder nur meine Fallmangerin und dann so schnell es geht mit Ausgefüllten Antrag,Unterlagen und Schreiben in dem ich meine Mittellosigkeit schriftlich darlege und dann eben vor Ort erkläre was Sache ist und nicht eher gehe bis Festgestellt worde habe Grunsätzlich Anspruch (dieser besteht laut Anforderungen Auf jeden Fall) und mir entweder Bar oder mit sofortiger Anweißung zur Überweißung eine Vorrauszahlung bewilligt worde????

Wenn du dem Grunde nach anspruchsberechtigt bist, musst du nur mit Kontoauszug deine "Mittellosigkeit" nachweisen, dann kannst du einen Vorschuss in bar bekommen. Dafür musst du nur gleich früh morgens dort sein und etwas Zeit mitbringen. Nimm dir was zu lesen mit, dann kannst du das dort aussitzen.