Muss ich bei einer Zeitarbeisfirma jeden Job annehmen?
Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag und habe jetzt ein Jahr in einem Betrieb als sogenannter Leiharbeiter gearbeitet. Meine Vergütung bestand einmal aus dem Tariflohn, den die Zeitarbeitsfirma übernahm und gewissen Zulagen des Betriebes. 1. VMA 2.Leistungszulage 3.Anwesenheitszulage 4.Krankheitszulage
Die Regeln um in diesem Betrieb nicht rauszufliegen kamen mir schon ein bischen Spanisch vor: - niemals eine Krankschreibung abgeben (man sollte im Krankheitsfall von den 0,50 € Krankheitszulage leben) -bloß nicht nach Urlaub fragen -ohne zu murren 6 Tage die Woche ca. 60 Stunden zu arbeiten - Das Urlaubsgeld wird einem wieder vom Lohn abgezogen -bitte über nichts beschweren ( bei manchmal 11 stunden arbeit, nur eine halbe stunde pause kein Pausenraum keine Spinds oder andere Umkleidemöglichkeiten überwiegend Arbeiten mit kaputten oder defekten Arbeitsmittel uvm)
Trotz der wirklich unmöglichen Arbeitsverhältnisse, habe ich mir den Hintern aufgerissen und bin eigentlich sehr gerne dort arbeiten gegangen; auch weil ich dort gutes Geld verdient habe.
Nun habe ich gestern einen Anruf vom Betrieb bekommen das ich aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit meiner Arbeitskollegin leider "gekündigt" bin. (ja vielleicht hätte ich auch mit dem Stellv. Filialleiter schlafen sollen).
Jetzt muss ich morgen zu meiner Zeitarbeitsfirma ....... nun zu meinen Fragen 1. kann ich gegen die oben aufgezählte Punke auf irgendeiner Art und Weise rechtlich vorgehen ? 2. Muss ich jeden Job von der Zeitarbeitsfirma annehmen, auch wenn ich weniger verdienen würde als vorher und in einer niedrigeren Position wäre (Teamleiterin) ? 3. Können sie mich in einen Zwangsurlaub stecken wenn keine Aufträge da sind? 4. Muss ich irgendwelche minusstunden abbezahlen?
Ich weiß viel Text und viele Fragen, vielleicht können ja einige beantwortet werden. Vielen Dank schonmal im vorraus
4 Antworten
Zulagen können jederzeit gestrichen werden.
Der Arbeitgeber muss Lohnfortzahlung laut Lohnfortzahlungsgesetz.Die Krankheitszulage ist eine freiwillige Sache,ich bekomme eine Zulage von 300€, wenn ich durchgehend 3 Monate nicht krank geschrieben war.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch kann man erst nach 6 Monaten nehmen.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage.
Du solltest in eine Gewerkschaft gehen oder einen Anwalt fragen bezüglich Minusstunden und schwankende Lohnhöhe.
Der Anwalt muss Deinen Arbeitsvertrag prüfen.
Ja, Du kannst rechtlich dagegen vorgehen, bist dann aber auch sofort den Job los. Ob Du jeden Job zu jedem Geld annehmen mußt, steht in Deinem Arbeitsvertrag, den wir nicht kennen. Urlaub ist mit dem Arbeitgeber und den betrieblichen Erfordernissen abzustimmen - sie können Dir also keinen Zwangsurlaub aufdrücken, können Dir aber mit ein paar Argumenten den Urlaub verweigern, wenn Du ihn dann haben willst. Das mit den Minusstunden sollte auch im Arbeitsvertrag geregelt sein und ist u.a. davon abhängig, warum die Minusstunden entstanden sind.
Wenn du die aufgezählten Dinge beweisen kannst (vertragl. vereinb. Urlaubgeld, auf der Abrechnung wieder abgezogen) kannst du natürlich dagegen vorgehen.
Unter Vertrag bei einem Zeitarbeitsunternehmen heißt, dass du zu dem Kunden gehen mußt, zu dem dein Arbeitgeber dich hin schickt. Die bisher gezahlten Zulagen heißen Zulagen, weil man sich damit die Tür offen hält, diese Gehaltsbestandteile bei Bedarf wieder zu streichen. Aber bitte zu diesen Leistungen mal in den Arbeitsvertrag schauen.
Nein! Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass er dich wie vertraglich vereinbart beschäftigen kann. Hat er keinen Auftrag für dich, ist das sein Risiko.
Wo kommen denn Minusstunden her, wenn du bisher 60 Std. die Woche gearbeitet hast? Ansonsten s. Pkt. 3
Bist du in irgend einer Gewerkschaft???