Abzüge bei geringfügige beschäftigung?

3 Antworten

Ist 587 € der Brutto- oder der Nettoverdienst?

Vom Bruttoverdienst müssen 100 € Grundfreibetrag abgezogen werden. Vom verbleibenden Rest nochmal 20% Freibetrag.

Der gesamte Freibetrag wird dann vom Nettoverdienst abgezogen und übrig bleibt der anzurechnende Teil des Einkommens.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, diese werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht, dies ergibt dann im Regelfall das anrechenbare Erwerbseinkommen und wird dann auf den Bedarf angerechnet.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen weitere 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Es kommt also auf dein Brutto und Nettoeinkommen an und was du ggf.an monatlich notwendigen nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen für deine Beschäftigung hast, also z.B. Fahrkosten, dass wäre aber erst relevant, wenn du monatlich mehr als 70 € aufwenden müsstest.

Dein Nettoeinkommen bekommst du also von deinem Arbeitgeber auf dein Konto, da geht nichts ans Jobcenter, nur musst du dann dementsprechend je nach anrechenbarem Einkommen dann einen Teil deines Bedarfs selber an deine Mutter zahlen, weil diese dann zumindest weniger Leistungen für dich vom Jobcenter bekommt.

Wenn du diesen Monat also 587 € verdient hast, dann gehe ich einmal davon aus das es sich um dein Nettoeinkommen handelt, welches du auf dein Konto überwiesen bekommen hast !

Dann läge dein Bruttoeinkommen ja sicher bei min.um die 700 € und dann stünden dir darauf 220 € an Freibetrag zu, nach Abzug von deinen 587 € Netto blieben dann max.um die 367 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dir müssten dann also zumindest theoretisch erst einmal min.diese 220 € an Freibetrag bleiben und dann müsstest du dich mit deiner Mutter selber einigen was du an sie zahlen sollst.

ari5678 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 09:37

Zahle 2% Steuern da es ja nur Aushilfe ist

isomatte  29.04.2020, 09:50
@ari5678

Diese 2 % ist sicher die Pauschale die im Regelfall der Arbeitgeber übernimmt und extra fällig wird !

Du wirst doch sicher eine Lohnabrechnung vom Arbeitgeber ( AG ) bekommen ?

Und darauf ist ersichtlich was du an Bruttoeinkommen verdient hast und nach Abzügen von Sozialabgaben an Netto auf dein Konto überwiesen bekommst und das ist weniger als dein Bruttoeinkommen.

Außerdem fallen Lohnsteuern erst bei über 1000 € Brutto pro Monat an, also kann es sich nur um diese besagten 2 % Pauschalsteuer handeln, die der AG - auf dich abwälzt, was auch legal ist.

Bei einem Single mit Steuerklasse 1 solltest du nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet bei 587 € Netto auf um die 735 € Brutto kommen.

Dann läge dein Freibetrag bei 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 635 € Brutto kämen weitere 20 % Freibetrag = 127 € dazu, gesamt dann 227 € an Freibetrag und etwa 360 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Das Einkommen jedes einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft wird bereinigt um die hier in SGB II genannten § 11b Absetzbeträge. Demnach sind 100,- pauschal frei, und vom restlichen Einkommen über 100,- (und bis zu 1.000,-) nochmals 20 Prozent.

Bei 587,- sind also 100,- plus 20 Prozent von 487,- = 97,35 frei, zusammen also 197,35.

Einen weiteren Freibetrag von 1.200,- pro Jahr gibt es für Schülereinkommen aus unterrichtsfreien Zeiten. Damit waren bislang allerdings nur die Ferien gemeint ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

ari5678 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 04:51

Heißt ich hätte dann 197,35€ für mich, der Rest gehört im Prinzip dem Jobcenter ?

Lg

GerdausBerlin  29.04.2020, 13:39
@ari5678

Nein! Der Bedarf an ALG II ist abhängig von dem Einkommen, das ein Bürger hat. Logo. Denn ALG II ist ja nur eine Grundsicherung für erwerbsfähige Bürger mit zu geringem Einkommen, kein bedingungsloser Zuschuss für verdienende Bürger.

Dein Regelbedarf (https://www.hartziv.org/regelbedarf.html) von 345 € sinkt, wenn du eigenes Einkommen hast. Was auch sonst? Allerdings steigt dein Gesamt-Einkommen durch dein Gehalt aus deiner Erwerbstätigkeit.

Nehmen wir an, du kriegst vom Jobcenter (frag deine Mutter, sie ist deine § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft und muss dir Auskunkt geben) derzeit 345,- plus kopfteilige Warmmiete (bei 500,- warm für 2 Personen wären das 250,- für dich), also beispielsweise 345,- plus 250,- = 595,- €.

Davon gehen 250,- für Wohnen und Heizen weg und (rein rechnerisch) rund 130,- für Essen, 50,- für Shampoo usw., 90,- für Kleidung = 520,-.

Dir bleibt also (in unserem Beispiel) ein Taschengeld von 75,- € im Monat zur freien Verfügung.

Wenn du jetzt ein bisschen minijobst und 587,- brutto hast, hast du statt 75,- im Monat 197,35 mehr im Monat = 272,35 €!

Das ist mehr als das Dreifache als das, was andere Empfänger von ALG II in deinem Alter frei zur Verfügung haben!

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  29.04.2020, 18:34
@GerdausBerlin

Ein anderer Vergleich erscheint noch drastischer:

Deine Kollegen, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Empfängern von ALG II leben, erzielen für z. B. 60 Stunden Arbeit im Monat 587,- Einkommen. Dein Einkommen inkl. ALG II beträgt hingegen 792,35!

Das wäre ein Stundenlohn von über 13,20 €. Der Stundenlohn deiner Kollegen läge hingegen bei weniger als 10,- €!!