Widerspruch Ablehnung Erstausstattung
Hi Leute!
Ich wohne seit 5 Monaten in meiner ersten eigenen Wohnung. Ich habe vorher bei meiner Mutter gewohnt. Ich habe fast zur gleichen Zeit eine neue Ausbildung begonnen. Den Antrag auf Erstausstattungsübernahme habe ich erst vor kurzer Zeit gestellt weil ich vorher noch nicht von dieser Möglichkeit wusste. Das allernötigste habe ich in der Wohnung. Das Geld das ich dafür aufgebracht habe fehlt jetzt aber an allen Ecken und Enden. In meinem Antrag habe ich eine komplette Ausstattung aufgelistet.
Vom Jobcenter kam Folgendes zurück: "Die Entscheidung beruht auf § 24 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II. Sie befinden sich in einer Ausbildung, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist. Sie als Auszubildender haben keinen über die Leistungen des § 27 SGB II hinausgehenden Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die von Ihnen beantragte Leistung wird im Rahmen des § 27 Absatz 2 SGB II nicht erbracht."
Ich will jetzt Widerspruch einlegen und wäre für ein paar Tipps wie dieser am besten aussieht sehr dankbar.
5 Antworten
Würde der Widerspruch denn noch Sinn haben wenn ich nicht in einer Ausbildung wäre?
Warum sollte der Steuerzahler jedem Hintz und Kuntz, der mal eben beschließt von zu Hause auszuziehen, eine Einrichtung bezahlen? Frag doch mal deine Mutter, ob sie dir was geben kann.
es wurde abgelehnt weil du ja das notwendigste bereits hast. die erstausstattung ist auch nur für das notwendigste.
da wird es keine neue erstausstattung geben wenn du bereits eine ausstattung hast. egal wie du sie finanziert hast
Da du dich in einer Ausbildung befindest, hast du darauf keinen Anspruch. Da wird auch ein Widerspruch nichts ändern
Den Widerspruch kannst du formlos ( mit Nachweis!) stellen. Für die Begründung einen darauf spezialisierten Anwalt konsultieren. Dafür bekommst du einen Beratungsschein beim Amtsgericht