Auto verkaufen SGB II Geld

5 Antworten

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Wenn es dein Auto ist (und das jc davon weiß) kannst du es verkaufen und das Geld ohne sorgen auf dein Konto bekommen. Das ist vermögensumwandlung. Wenn dein Vermögen so schon sehr hoch ist, könnte das jc darauf bestehen, dass du das Geld für deinen Lebensunterhalt ausgibst. ..ich denke aber nicht, dass das wahrscheinlich ist. 

armandog4u 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 19:19

das Auto habe ich vor einem Monat gekauft. Jb weiß aber nichts davon. 

hondaautofan  29.05.2015, 19:44
@armandog4u

Das würde ja dann in deinem Fall bedeuten, dass du einen Autohandel betreibst.

armandog4u 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 20:57
@hondaautofan

Und heißt das, dass ich das Geld nicht behalten darf?

Nemainn  29.05.2015, 22:19
@armandog4u

Wenn du wirklich Handel betreibst, is das was GANZ anders. 

Es ist auf jeden Fall verdächtig, dass du nach so kurzer zeit das Auto wieder verkaufen willst. 

armandog4u 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 10:34
@Nemainn

Mein Vater hat eine Kreditkarte. Wir haben das Geld davon geliehen, um den Wagen kaufen zu können. Ich wollte den Wagen auf meinen Namen anmelden, Problem bestand, dass ich zu viel Steuer und Versicherung zahlen musste. Ich habe ihn deshalb nicht angemeldet und dem Jobcenter nicht bescheid gegeben. Jetzt habe ich einen Verkäufer gefunden, der nicht barzahlen kann, sondern nur aufs Konto überweisen. Ist das auch Handel?

Nemainn  31.05.2015, 11:50
@armandog4u

ich würde sagen, nein. Du hast das Auto nicht gekauft um es zu verkaufen. Allerdings hättest du dich vorher über die Höhe der Steuern und Versicherung informieren können.

Wenn du alles nachweisen kannst und das JC deine Begründung wie du sie hier schreibst akzeptiert, könntest du mit einem blauen Auge davon kommen.

Nein das Geld nimmt dir keiner ausser du bist bereits gut bestückt pro Lebebsjahr stehen dir a 200 Euro erspartes zu. Hier gibts auch tolle info über weitere Fragen was Harz 4 betrifft, http://www.hartz4hilfthartz4.de

MFG

isomatte  30.05.2015, 05:36

Es sind 150 € pro vollendetem Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 € !

Kommt ganz darauf an !

Normalerweise ist ein eigens KFZ - bis zu einem Zeitwert von 7500 € privilegiertes Vermögen,darf also nicht auf dein Schonvermögen angerechnet werden.

Das darf min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen betragen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Nach dem Verkauf würde dann der Betrag zum Vermögen,wenn du dir nicht wieder ein angemessenes KFZ - dafür kaufen würdest und wenn du dann mit diesem Erlös über dein Schonvermögen kommen würdest,dann würdest du etwas verwerten müssen.

Jetzt mal ganz abgesehen davon,dass das dem Jobcenter nicht mitgeteilt wurde,dass du dir ein KFZ - gekauft hast,käme es darauf an,ob du nach dem Verkauf einen Gewinn erzielen würdest,denn dann könnte der Überschuss als einmaliges Einkommen gelten und zum Großteil angerechnet werden.

Denn der Verkauf des KFZ - nach nur einem Monat,wird das Jobcenter sicher stutzig machen und man wird ggf. von dir einen Kaufvertrag verlangen und wenn du dann für das Teil nur 600 € gezahlt hast,aber dann für 1000 € verkaufst,dann hast du einen Gewinn erzielt und der würde dir fast vollständig angerechnet.

Das Geld hat auf dem Konto nichts verloren wenn du es behalten möchtest und keine Probleme haben willst.

Das dürfte Umwandlung von Vermögen sein - also nicht angerechnet werden.