Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen
Hallo liebe Community! laut Gesetzestext gibt es bei Sonderanfertigungen ja kein Recht auf Widerruf. Was natürlich aus Sicht des Händlers irgendwo verständlich ist :) ABER gibt es irgendein rechtliches "Schlupfloch" also eine Ausnahme bei der ein Rücktrittsrecht trotzdem zu stande kommt? Vielen lieben Dank euch im Voraus für eure (sinnvollen und brauchbaren) Antworten!
3 Antworten
Ja, wenn die Ausfertigung vom Auftrag abweicht. Zum Beispiel ein Schreibfehler bei einer Gravur, wenn kein Korrekturabzug zur Verfügung gestellt, oder die Korrektur nicht berücksichtigt wurde.
Also es würde nur gehen wenn diese Anfertigung nicht die gewünschten Anforderungen entspricht (Falsche Maße bei Kleidung oder bei Figuren falsche Farben etc.) oder wenn die Sonderanfertigung irgendwie Defekt wäre.
Lg Bloody Ghost
ABER gibt es irgendein rechtliches "Schlupfloch" also eine Ausnahme bei der ein Rücktrittsrecht trotzdem zu stande kommt?
Selbstverständlich gibt es das: Wenn die "Anfertigung" nicht dem entspricht, was bestellt wurde, dann kann der Händler nicht daraf pochen, daß ich die Ware annehme.
Beispiel: Wenn ich mir als Sonderanfertigung ein Käsebrötchen machen lasse, aber dann Salami darauf ist, dann brauche ich dieses Salamibrötchen nicht entgegennehmen. Ob ich dann vom "Brötchen-Vertrag" komplett zurücktreten kann, kann ich nicht sagen.
Auch dann nicht! Da greift die Sachmangelhaftung, die dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eröffnet. Alternativ kann er eine Minderung anbieten. Erst wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist oder nicht den Gewünschten Erfolg erzielt, kann es zur Wandlung (Kaufrückabwicklung) kommen.