Alfahosting - Abzocker?
Guten Tag, mein 13 Jähriger Sohn hat gestern einen Vertrag bei Alfahosting über 6 Monate auf meinen Namen abgeschlossen.
Ich habe natürlich auf das Widerrufsrecht verwiesen, doch das lehnten sie ab, da mit der AGB einem "Verzicht des Widerrufsrecht" zugestimmt würde. Nach etlichen weiteren Fragen wurde mir schließlich mit einer Anzeige gedroht. Folgende Nachricht erhielt ich zuletzt:
"Sehr geehrter Herr ,
wenn die Bestellung durch Ihren Minderjährigen Sohn durchgeführt wurde, haften Sie dafür. Weiterhin hat Ihr Sohn in diesem Fall Ihre Daten angegeben, hat also falsche Angaben getätigt. Eine Anzeige behalten wir uns daher ausdrücklich vor. Da wir bereits Leistungen zur Verfügung gestellt haben, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Die Abbuchung der Rechnung ist ebenfalls bereits veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen Kundenbetreuung Alfahosting GmbH"
Rechtlich gesehen ist doch kein Vertrag zustande gekommen, da ich meinem Sohn keine Zustimmung zum Abschließen dieses Vertrages gegeben habe.
Nun zu meiner Frage,
Was kann ich tun, damit sie endlich ruhe geben?
MfG, MrDaMou
9 Antworten
Schreib einen Brief, per Einschreiben, in dem du auf die Ungültigkeit des Vertrags hinweist, laß des Geld zurückbuchen, lehn dich zurück und warte. Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen daß eine Klage Erfolg haben kann. Die bluffen.
Nebenbei, nur weil man Dinge in eine AGB schreibt sind sie nicht bindend. Man kann keine gesetzlichen Vorgaben per AGB "überschreiben".
Ich habe gerade nachgeschaut, du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht lt, AGB von Alfahosting, du hast widerrufen, von daher kannst du durchaus mit einem Anwalt drohen, wenn sie dir das Geld widerrechtlich abbuchen.
Also dass sie deinem Sohn mit einer Anzeige drohen ist gelinde gesagt lachhaft. Er ist 13 und somit nicht Strafmündig. Deine Aufsichtspflicht hast du nicht verletzt und somit kannst Du auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, da ein 13jähriger nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden muss. Und meines Erachtens nach ist ein prinzipieller Verzicht auf das Widerrufsrecht in den AGB rechtlich gar nicht zulässig. Wende dich an einen Anwalt und lass ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.
1) Eine AGB-Klausel, mit der das Widerrufsrecht im Fernabsatz ausgeschlossen wird, ist unzulässig und damit komplett unwirksam. Außerdem ist das abmahnfähig. Wettbewerbszentrale informieren. Du hast bereits den Widerruf erklärt, also gilt der. Es ist unerheblich, was Alfahosting jetzt daherbrabbelt.
2) Strafbar ist die Falschangabe allenfalls dann, wenn Dein Sohn gewusst hat, dass er kostenpflichtig etwas bestellt hat. Aber selbst dann würde das vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ist doch bloß die Kundenbetreuung. Warte ab, was im Anwaltsschreiben stehen wird.
Behaupten kannst du viel. Deine IP, dein Anschluss, deine Daten, deine Kontoverbindung. Die Ansprüche richten sich natürlich weiterhin gegen dich.
Kommst du den vertraglichen Pflichten nicht nach, wird im Einzelfall vor Gericht entschieden.
Da hier bereits digitale Leistungen - was für welche auch immer - erbracht wurden, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr. Es gibt jede Menge Ausnahmen im Widerruf- und Umtauschrecht, gerade bei digitalen Gütern und Dienstleistungen weil die Kunden die Anbieter sonst am laufenden Band betrügen würden. Ein geschäftliche Tätigkeit wäre in vielen Bereichen nicht mehr möglich und somit wären die ehrlichen Kunden gea+scht, denn sie könnten solche Produkte und Dienstleistungen nirgends mehr erwerben.
Du kannst davon ausgehen, dass deren AGBs mehrfach überprüft wurden und rechtsgültig sind. Du kannst dir ja einen Anwalt nehmen und es den noch mal überprüfen lassen.
Alfahosting hat gute Kundenbewertungen, ist bereits seit 15 Jahren eine real existierende Firma in Deutschland, hat mittlerweile mehrere Zweigstellen eröffnet einen 24/7 Kundensupport...sieht alles seriös aus. Für Leute, die Verträge als gelesen, verstanden und akzeptiert anklicken, obwohl davon nichts zutrifft, kann natürlich kein Vertragsanbieter etwas. Der Obsthändler kann ja auch nichts für den Kunden, der einen Apfel kauft, rein beißt und schreit: "Ich wollte aber eine Tomate!"
Wenn dein 13 Jähriger Sohn den Vertrag abgeschlossen hat, egal ob auf seine oder auf deine Daten, ist der Vertrag nicht gültig, da den Sohn mit 13 nicht Vertrags mündig ist. Schreib denen das, und wenn die das nicht einsehen musst du wohl zum Anwat gehen. Du bist auf jedem fall im recht !
Wenn dein 13 Jähriger Sohn den Vertrag abgeschlossen hat, egal ob auf seine oder auf deine Daten, ist der Vertrag nicht gültig,
Jein. Es könnte eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht vorliegen.