Rücktrittsrecht bei gewerblichen Kauf einer gebrauchten Maschine ohne Kaufvertrag?
Wir haben uns im Januar eine gebrauchte Maschine angeguckt und mündlich mit dem Verkäufer (beide Parteien sind gewerblich) abgemacht das wir sie für einen bestimmten Preis kaufen. Kurz danach kam auch die Rechnung, die wir bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bezahlt haben, da sich inzwischen in unserem Kleinbetrieb viel geändert hat und wir unser Projekt wofür die Maschine gedacht war leider nicht mehr umsetzen lässt. Können wir vom Kauf zurück treten, es wurde kein schriftlicher Vertrag geschlossen. Oder gilt die mündliche Absprache und der Erhalten der Rechnung und evtl auch die 4 Monate Verzug als Vertrag ? Die Maschine haben wir natürlich auch noch nicht, da noch nicht bezahlt.
3 Antworten
Bei gewerblichen Verträgen gibt es kein Rücktrittsrecht - schon gar nicht nach Monaten - und auch mündliche Verträge sind gültig.
natürlich gelten auch mündliche Verträge, zumal du die Maschine schon vor
Monaten übernommen hast ! Die Zahlungsverpflichtung besteht und ist
einklagbar !
Im Gewerblichen Bereich ist fast alles verhandelbar.
Also wenn ihr die Rechnung noch nicht bezahlt habt und die Maschine noch nicht geliefert wurde habt ihr eine Chance, das der Verkäufer den Vertrag mit euch auflösst.
Habt ihr die Maschine schon, habt ihr auch sogut wie keine Chance mehr. In dem Fall würd ich den geforderten Betrag zahlen und die Maschine weiterverkaufen.
Aber wie gesagt, das müsst ihr verhandeln, dafür ist man Selbsständig.