Personalisierte Produkte / Widerrufsrecht
Hallo zusammen,
ich möchte demnächst ein 100% personalisiertes Produkt zum Verkauf anbieten. Gemäß dem Gesetz muss dann ein Widerrufsrecht nicht gegeben werden, da der Artikel an andere nicht mehr zu verkaufen ist:
Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nach Auftragsbestätigung nicht, da es sich um Waren handelt, die Helix Studios auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass er Helix Studios bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.
Allerdings möchte ich dem Kunden serhwohl einräumen, dass er bei Nichtgefallen den Artikel dennoch zurückgeben kann. Das Produkt wird immer über € 40 kosten, also kann ich laut dem Widerrufstandard die Rücksendeversandkosten nicht auf den Kunden umlegen.
Jedoch greift zum einen ja das Widerrufsrecht nicht und zum anderen möchten wir nicht auch noch die Versandkosten tragen.
Meine Frage nun: Wie gestalte ich das rechtlich korrekt? Bekommt der Kunde nach der Bestellung trotzdem eine Widerrufsbelehrung zugesendet, obwohl diese in den AGBs ausgenommen wird? Bekommt er gar keine Widerrufsbelehrung zugesendet? Sende ich ihm einfach nur einen Hinweis zu, dass er das Produkt dennoch zurückgeben kann, die Versandkosten der Kunde aber selber zu tragen hat? Unter welcher Überschrift läuft das dann? Die standardisierte Widerrufsbelehrung sollte man ja eher nicht ändern, da man dann eventuell abmahnfägig wird...
Ich danke vielmals um Hinweise und Ratschläge.
Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn Du den § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ansprichst um ein Wiederrufsrecht zu verneinen, dann möchte ich Dich auf das Urteil des BHG vom 19.03.2003 (AZ: VIII ZR 295/01) verweisen, denn nicht in allen Fällen wirst Du um das Recht herumkommen.
Sicher, ich habe aber eben nur Bezug nehmen können auf den geschriebenen § und ob ein Wiederrufsrecht zu verneinen ist, wäre es nicht zu verneinen wäre der Rest der Frage nicht mehr relevant. Wenn ich meine Meinung zugrunde lege gehe ich von einem Rückgaberecht unter gewissen Umständen aus, denn andere DNA Druckstudios bieten das durchaus an.
Also erstmal vielen Dank. Es verhält sich so, dass der Kunde nach der Bestellung defenitiv kein Rückgaberecht hat, da das Produkt 100% auf Ihn zugeschnitten ist und nicht mehr anderwertig zu verkaufen ist. Anders ist es zb bei einem Schuh, wo man die Farbe selber definiert hat. Dieser wäre durchaus noch weiter zu verkaufen. Wir wollen aber lediglich aus Kulanz einräumen, dass man sein Produkt dennoch zurück geben kann. Hier verlangen wir aber dann, dass der Kunde die Versandkosten selber trägt. Kann man das nun nicht in "Versandkosten" ausdrücken, da das Produkt über €40 wert ist, dann müsste man halt sagen, dass ein "Schadensersatz" oder "Aufwandsentschädigung" verlangt wird.. Das war und ist das Problem :) Bzw. wollte ich wissen, ob man das so anbieten kann :) Vielen Dank.
frag einen fachanwalt
Darauf wäre ich selber jetzt noch nicht so gekommen :)
deswegen habe ich es dir ja empfohlen............
Ich habe bei "NikeID" gefunden, dass dort auch personalisierte Produkte zurückgegeben werden können. Das ist auf jeden Fall neu und war früher nicht so!
http://help-de-de.nike.com/app/answers/detail/a_id/32813/p/3897
Allerdings trägt hier Nike auch den Rückversand... Hilft mir also ebenfalls nicht weiter.
Dieses Urteil und die Handhabung bei beispielweise PC-Konfigurationen sind mir bekannt. Unsere Produkte sind DNA-basierend und dementsprechend wissen wir zu 100%, dass keine Rücknahme eingeräumt werden muss.
Es war also nicht wirklich eine Beantwortung meiner Frage :)
Vielen Dank trotzdem! :)