Wiederrufsrecht bei Sonderanfertigung?
Hallo, meine Freundin hatte am 07.04. Geburtstag und ich wollte ihr etwas besonderes schenken. Also habe ich eine individuelle Goldkette 14K mit Gravur anfertigen lassen. Der Verkäufer hatte eine wartefrist von 18 Tagen gesetzt und leider hat es über 1 Monat gedauert bis ich die Kette erhalten hab. Die Kette kam viel zu spät an für den Geburtstag und als Highlight war sie nicht wie beschrieben. Nun möchte ich mein Geld am liebsten zurückerstattet haben. Was für Rechte hat man denn bei solchen Sonderanfertigungen?
4 Antworten
Du hast doch einen Kaufvertrag abgeschlossen
(Mündlich oder schriftlich)
Wobei das Verpflichtungsgeschäft schon stattgefunden hat
D.h. ihr habt schon die Rechte und Pflichten festgesetzt
Wenn dieses Datum dort vereinbart wurde dann kannst du schon was rausholen. ..
Entschädigung weil du ein anderes Geschenk kaufen musstest
Ich denke aber dass du nur eine Preisminderung bekommen kannst WENN überhaupt
Demnach würde ich das Unternehmen zuerst anfragen und dann wenn sie nicht einsichtig sind einen Anwalt fragen ...
14k sind schon eine Menge Geld
Du hast gar kein Widerrufsrecht, wenn du im Laden kaufst und bei Sonderanfertigungen nehmen sich viele Händler der freiwilligen Rücknahme raus.
Allerdings: Hattest du den Abholtermin schriftlich festgemacht den Händler drauf hingewiesen, das du die Kette zu einem Termin benötigst?
Dann hast du eine Chance auch wenn es eine Sonderanfertigung ist. Hier ist die Kette zuspät fertig geworden und du brauchst die Kette nicht mehr anzunehmen wegen Lieferverzuges. Hast du die Kette jetzt trotzdem beim Händler angenommen gilt der verspätete Termin als Akzeptiert.
Dann hättest du gleich nach Terminverzug stornieren müssen.
Wenn die Kette jetzt erst Wochen nach dem Termin bei dir angekommen ist mach das den Eindruck, als würdest du die Kette trotz Terminverzuges haben wollen.
Ich würde mal sagen so einfach kommst du nicht aus der Sache raus.
Das 14tägige Widerrufsrecht hast du keinesfalls, da es eben um eine individuelle Anfertigung handelt.
Sofern der Händler die wirklich Lieferung innerhalb von 18 Tagen zugesichert hat, kannst du wegen Nichteinhaltung des Liefertermins vom Kaufvertrag zurücktreten.
"nicht wie beschrieben" ist ein dermaßen dehnbarer Begriff, dass ich mich dazu nicht äußere.
Ich würde da nicht lange herumstreiten, schenke sie ihr doch Weihnachten. Bei Sonderanfertigung hast Du kein Widerrufsrecht, alles andere, Versäumnisse des Verkäufers, würdest Du über einen Rechtsanwalt einfordern müssen.
Ich habe sie aus dem internet bestellt