Unseriöser Händler verweigert Retouren-Annahme. Ist mein Widerruf gefährdet?
Ich habe für ca. 300 € einen Artikel bei einem Online-Händler erworben. Nachdem ich wochenlang keine Ware erhielt, habe ich gegooglet und einige negative Berichte über ihn gelesen.
Nach Androhung rechtlicher Schritte und einer Aufforderung zur sofortigen Zurückzahlung kam plöztlich das Paket 2 Tage später an. Es wurde von meiner Lebenspartnerin leider angenommen, weil sie nichts von der Bestellung wusste. Ich hätte natürlich die Annahme verweigert, weil die Ware viel zu spät eintraf und obwohl ich eine Rückzahlung gefordert hatte.
Jetzt fangen die Probleme jedoch erst an.
Ich habe umgehend ein Widerrufsformular in das Paket gelegt und es auf eigene Kosten am Folgetag zur Post gebracht. Nachdem nun 15 Tage vergingen ohne Rückmeldung oder Rückerstattung seitens des Händlers habe ich die Sendung online getrackt und siehe da:
Die Sendung liegt seit 10 Tagen auf der Post und wird vom Händler einfach nicht abgeholt!
Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus. Ich bin somit schon 2 Tage über der Widerrufsfrist.
Jetzt meine wichtigen Fragen:
- Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes? Ich habe ja deutlich gemacht, dass ich den Artikel nicht mehr erhalten will, indem ich eine Rückzahlung fordere.
- Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?
Danke vorab für eure Hilfe. Bitte nur antworten, wenn wirklich Sachdienliches vorliegt.
4 Antworten
Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes?
Je nach Wortlaut kann man das sicher so sehen, bzw. es führt eigentlich kein Weg daran vorbei. Auf welchem Weg hast du diese Nachricht geschickt?
Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?
Doch, natürlich zählt das. Meist reicht auch das rechtzeitige Absenden aus, was du durch die Sendungsverfolgung belegen kannst.
Ich würde hier weiter machen und den Händler nocheinmal mit Fristsetzung, schriftlich per Einschreiben, zur Rückzahlung auffordern.
Danach dann gerichtliches Mahnverfahren
Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus
Da wird der Anwalt wohl Recht haben...
Wie erkläre ich den Widerruf?
Mündlich oder schriftlich, etwa per E-Mail, Fax oder Brief. So oder so gilt: Künftig müssen Käufer den Widerruf eindeutig erklären. Es reicht nicht mehr, die Ware kommentarlos innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken
Danke für den Link. Da steht ausdrücklich, dass man den Widerruf der Retoure beilegen kann. Also alles safe! Ich bin im Recht.
Du hast doch alles gut gemacht! Richtig ist, dass der Widerruf aktiv erklärt werden muss. Das hast du getan, weil du einen Zettel in das Paket gelegt hast. Der Verkäufer holt das Paket nicht ab - das kann dir egal sein! Für den Zugang kommt es drauf an, wann die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestand. Der tatsächlich Zugang ist egal!
Widerrufen hast du den Kauf ja bereits.Wie hast du denn gezahlt ? Vielleicht hast du die Möglichkeit,die Überweisung oder Abbuchung auf der Bank wieder zurück zu holen...?