Widerrufsrecht - ja oder nein?
Hi,
habe hier folgenden aktuellen Vorgang:
Ich habe bei einem Händler per E-Mail nach einem Ersatzteil gefragt. Dabei handelt es sich um eine kleine Aufbewahrungskappe für einen Pool Sensor, die aus Kunststoff ist.
Der Händer teilte mir zwar einen recht hohen Preis von 35 EUR mit, den ich aber dann akzeptiert hatte.
Er musste die Ware erst bestellen und meinte, die Versandkosten wären etwas höher, teilte mir aber nicht mit, wie hoch genau. Ich bin etwas blauäugig von max. 8 EUR ausgegangen.
Heute erhielt ich eine Vorkasse Rechnung bei der Versandkosten in Höhe von 23 EUR aufgeführt sind.
Nun würde ich den Kauf gerne widerrufen. Da es jedoch keinen Online-Shop des Händlers gibt und ich auch keine Widerrufsbelehrung erhalten habe, bin ich mir nicht sicher, ob hier das Fernabsatzgesetz greift oder nicht und ob mir hier ein Widerrufsrecht zustehen würde.
Hat hier jemand schon Erfahrungswerte mit sowas?
4 Antworten
Da auch eine telefonische Geschäftsanbahnung und - wie hier in diesem Fall - Geschäftsabschluss einen Fernabsatz darstellen, greift sehr wohl das Widerrufsrecht; hier zudem ergänzt um den Umstand, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher über sein Recht in Textform aufgeklärt wurde.
Die andere Frage ist natürlich, ob man das entsprechende Produkt woanders überhaupt, und falls ja, günstiger bekommen kann, oder lieber verzichtet.
Danke für die Ausführungen.
Ich bin nicht zwingend auf das Ersatzteil angewiesen. Es würde optisch halt besser aussehen, als was selbst gebasteltes. Ich wäre auch bereit, den vereinbarten Betrag zu zahlen, aber bin irgendwo schon der Ansicht, dass ich wenigstens eine detaillierte Info erhalten müssten, wenn Frachtkosten dermaßen aus dem Ruder laufen.
Ich hätte dem Kauf definitiv nicht zugestimmt, wenn ich gewußt hätte, dass man für eine kleine Plastikkappe 23 EUR Versandkosten berechnet.
Von daher wäge ich eben gerade den Widerruf ab, sofern mir dieser rechtlich zusteht.
Meines wissens nach greift auch hier das Fernabsatzgesetz und hast ein Wiederrufsrecht.
Es gibt schon seit fast 20 Jahren kein Fernabsatzgesetz mehr und ein Fernabsatzvertrag im Sinne des BGB scheint hier auch nicht vorzuliegen.
Dazu BGB § 312c Abs. 1: "Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."
Hier scheint kein solches System im Spiel gewesen zu sein. Dann waere es auch kein Fernabsatzvertrag.
Ich habe bei einem Händler per E-Mail nach einem Ersatzteil gefragt.
Online-Anfrage - Onlinebestellung = bei Kauf in der EU ....Anspruch auf Widerrufsrecht.
Selbst eine telefonische Order stellt ein Fernabsatzgeschäft dar.
Danke für den Link. Das ist auch der, wo ich das gelesen habe...
"Voraussetzung ist aber: Der Unternehmer betreibt sein Geschäft regelmäßig im Fernabsatz. Privatpersonen oder der Tante-Emma-Laden, bei dem man gelegentlich telefonisch bestellen kann fallen nicht darunter."
Da weiß ich halt nicht, ob der Händler normalerweise nur an Laufkundschaft verkauft und meine Bestellung nur eine Ausnahme war. Deswegen bin ich verunsichert.
Danke für die schnelle Antwort. Ist das so einfach? Ich meine mal wo gelesen zu haben, dass dies Abhängig davon ist, ob der Händler hauptsächlich über Online-Wege vertreibt oder ob dies eher eine Ausnahme war. Kann mich aber auch täuschen und was verwechseln. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.