14 Tage Widerrufsrecht- werden auch die WE mitgezählt?

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Bei einer Frist werden auch Wochenenden mitgezählt. Fällt der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder auf einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

andreamaria 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 10:38

Danke für die ausführliche Antwort.

Und auch danke dafür, dass einfach ganz sachlich geanwortet wurde, ohne meine Frage zu bewerten. Mir war nicht mehr klar, was juristisch unter "Tage" zu verstehen ist .. ich dachte, dafür sind solche Seiten wie diese hier eben auch da.

Dagegen braucht so nervige Antworten wie die eines Ratgeberhelden (oder doch Klugsch*****helden?) imager761 oder jurafragen wirklich keiner :/

Was ist denn am dem Begriff "Tag" im Gegensatz zu Feiertag, Arbeitstag, Sonntag, Werktag missverständlich?

Wenn der Gesetzgeber 3 Wochen gemeint oder gewollt hätte, wäre kaum definiert: "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ...", § 355 (2) BGB :-)

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

G imager761

Die Wochenenden sind mit dabei. Es heißt ja "14 Tage". Ohne Wochenenden müsste es ja "14 Arbeitstage" heißen.

14 Tage sind 14 Tage. Mit Wochenenden.