Widerruf Mietabtretungserklärung

4 Antworten

Der Sinn einer solchen Abtretungserklärung ist genau der, dass der Vermieter sicher sein kann, dass ihm die Miete überwiesen wird. Die einzige Möglichkeit, das zu beenden, ist, sich eine neue Wohnung zu suchen und damit den Vertrag mit dem Vermieter zu kündigen.

Normalerweise stört doch diese Mietabtretungserklärung nicht. Der Vermieter hat Gewissheit, dass er seine Miete bekommt, die du sowieso zahlen musst. Erst wenn du in eine andere Wohnung umziehst, also ein anderer Vermieter zuständig ist, dann kannst du diese Erklärung widerrufen.

ProfWise 
Beitragsersteller
 31.01.2014, 13:19

Ich kann nicht mal umziehen, weil ich dem neuen Vermieter meinen Rentenbescheid vorlegen muß und da stehet eben, das mein Mietanteil "Verpfändet" ist. Kannst du dir vorstellen, wie die Aussichten bei einer Wohnunssuche dann sind: 0

Grundsätzlich stellt eine Abtretung eine einseitige Willenserklärung dar, die natürlich auch einseitig widerrufen werden kann. Nur: Hier liegt sehr wahrscheinlich keine Abtretung in diesem Sinne vor, sondern ein Vertrag mit Forderungsübergang gem. § 398 BGB. In diesem Fall tritt der VM als Gläubiger an die Stelle des Leistungsbeziehers. Diese Vereinbarung kann aber nur durch den aktuellen Gläubiger widerrufen respektive rückgängig gemacht werden.

Nun erkärt man mir überall (Rechtsanwalt, Ämter und Sozialstellen) das diese Erklärung mein ganzes Leben lang gilt und ich sie nie,als mehr widerrufen kann.

So ist es.

Frage: Was soll ich da machen?

Diese Vereinbarung kann nur durch eine Willenserklärung des VM als Gläubiger aufgehoben werden, respektive in ihrer Wirksamkeit durch das Ende des Leistungsbezuges erlöschen. Ob diese Abtretung übertragbar in dem Sinne ist, dass ein neuer VM als Rechtsnachfolger eintritt, ist mir unbekannt.

Ist doch nicht so schlimm , so hat der Vermieter wenigstens die Sicherheit das er seine Miete bekommt , und große Nachteile dadurch entstehen dir ja auch nicht .

ProfWise 
Beitragsersteller
 31.01.2014, 13:17

Doch das ist schlimm. rechtlich betrachtet ist es eine verpfändung und wird auch als Pfändung betrachtet (Schufa, Bank, Wohnungssuche usw.) Also habe ich eine Menge nachteile dadurch. Das mein Vermieter sein geld bekommt spielt nicht die Rolle, das kann ich ja und muß ich ja sowie bezahlen.