bis wann kann man eine mündliche Zusage noch widerrufen?
in meinem Fall betrifft das ein Ausbildungsverhältnis...
5 Antworten
Alsooo so hab ich das in der Berufsschule gelernt :):
Eine mündliche Zusage ist unverbindlich. Und da der Ausbildungsvertrag sowieso einer schriftlichen Form bedarf, musst du diesen erst unterschreiben damit das alles rechtens ist.
Du könntest soweit ich weiß sogar noch nachdem du den Vertrag unterschrieben hast absagen. Das wäre zwar nicht das feinste Verhalten aber so hat die Firma dann immernoch die Möglichkeit einen anderen Bewerber nachrücken zu lassen. Ob das zu 100% rechtlich korrekt ist weiß ich jedoch nicht sicher. Jedenfalls aus der Erfahrung heraus machen da dir Firmen normalerweise kein Problem. Schließlich hast du die ersten Monate sowieso Probezeit. Schlimmer wärs wenn du da einfach Kündigen würdest, da bekommen sie nicht so leicht wieder einen neuen Azubi ran.
Einen Ausbildungsvertrag bedarf der Schriftform. Daher sind mündliche Zusagen nicht bindend- für BEIDE Seiten.
Eine mündliche Zusage ist rechtlich nicht bindend, die kannst du jederzeit ohne Grund mündlich widerrufen.
Auch wenn du schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hättest, könntest du diesen wieder absagen. Ist zwar nicht sehr nett, aber kann vorkommen. Das muss dann allerdings schriftlich sein.
Der Firma gegenüber ist es nur fair, es ihnen so bald wie möglich mitzuteilen, damit sie sich nach einem anderen Azubi umschauen können.
Solange du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, jederzeit.
bis du den Vertrag hast