Kann man jeden Mietvertrag 2 Wochen lang widerrufen?
Gilt das für jeden Mietvertrag?
8 Antworten
Nein.
Außer der Mietvertrag wurde , ohne vorherige persönliche Besichtigung, online abgeschlossen und der Vermieter ist Unternehmer.
Ein unterschriebener Mietvertrag ist für Mieter und Vermieter bindend. Nur in bestimmten Fällen lässt sich ein Mietvertrag widerrufen. Konnte der Mieter die Wohnung nicht besichtigen oder hat der Vermieter ihn über Mängel getäuscht, kann ein Mieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Auf einen Blick
- Mieter können nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietvertrag widerrufen.
- Hat der Vermieter Mängel verschwiegen oder konnte der Mieter die Wohnung nicht besichtigen, darf er vom Mietvertrag zurücktreten.
- Voraussetzung für den Widerruf des Mietvertrags ist, dass der Vermieter Unternehmer ist und es sich um einen Mietvertrag für Wohnräume handelt.
- Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage – ohne Widerrufsbelehrung verlängert sie sich auf 12 Monate und 14 Tage.
- Ist ein Widerspruch nicht möglich, lässt sich das Mietverhältnis durch einen Nachmieter oder einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beenden.
- Ein Anwalt kann zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, um einen Rücktritt vom Mietvertrag oder dessen vorzeitige Beendigung zu erreichen.
1. Vom Mietvertrag zurücktreten: Wann ist das möglich?
Während sich viele allgemeine Verträge widerrufen lassen (z. B. Kaufverträge, Kreditkäufe und Bauverträge), gibt es im Mietrecht bis auf wenige Ausnahmen kein Widerrufsrecht.
Ein Mietvertrag ist in der Regel bindend. Doch unter bestimmten Bedingungen ist ein Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn möglich. Das sind:
- Der Vermieter ist Unternehmer: Er vermietet mehrere Wohnungen gewerblich – je nach Rechtsprechung nehmen Gerichte das bei 3 bis 8 vermieteten Wohnungen an. Bei Privatleuten muss sich eine Hausverwaltung um die Mietangelegenheiten kümmern, damit Mieter von einem Mietvertrag zurücktreten können.
- Der Mieter ist Verbraucher: Er nutzt die Wohnung überwiegend für private Zwecke. Richtet der Mieter in der Mietsache Geschäftsräume ein, kann er den Mietvertrag nicht widerrufen.
Bestehen diese beiden Voraussetzungen, kann der Mieter in den folgenden Fällen seinen Mietvertrag widerrufen:
Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht
Vermieter und Mieter können im Mietvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbaren. Beide Seiten haben die Möglichkeit, den Mietvertrag ohne die Nennung von Gründen zu widerrufen.
Dies geht allerdings nur, wenn das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat und der Mieter noch nicht eingezogen ist. Hat er bereits eine Kaution gezahlt, muss der Vermieter diese zurückerstatten.
Per Telefon oder E-Mail abgeschlossene Mietverträge
Ein Mietvertrag lässt sich widerrufen, wenn Mieter und Vermieter ihn als sogenannten Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben – d. h. über Telefon, E-Mail, SMS oder einen anderen Messenger-Dienst.
Dem Verbraucher – in diesem Fall der Mieter – steht laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht zu.
Unzumutbarer Zustand der Wohnung
Ein Widerrufsrecht aufgrund erheblicher Mängel oder Bauschäden in der Wohnung gibt es nicht. Allerdings können Mieter den Mietvertrag in diesen Fällen außerordentlich und fristlos kündigen:
- Nasse Wände in Wohn- und Schlafzimmern
- Defekte Heizung
- Schimmelbildung aufgrund von Baumängeln
- Kein bezugsfertiger Zustand bei Einzug
Arglistige Täuschung
Arglistige Täuschung berechtigt gemäß § 123 BGB zur Anfechtung eines Mietvertrages. In den folgenden Fällen können Mieter und Vermieter den Mietvertrag anfechten:
- Der Vermieter verschweigt bewusst Mängel in der Wohnung – z. B. permanenten Baulärm.
- Der Mieter macht falsche Angaben über sein Einkommen oder fälscht die Bürgschaft.
Ist die Anfechtung erfolgreich, verliert der Mietvertrag rückwirkend seine Gültigkeit. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist das auch nach dem Einzug des Mieters sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich (BGH, Az. XII ZR 67/06).
Haustürgeschäft
Mieter können vom Mietvertrag zurücktreten, wenn dieser außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen wurde. Gleiches gilt, wenn der Vermieter einen bestehenden Vertrag ändern will, um z. B. eine maximale Mieterhöhung zu vereinbaren.
Ändert oder vereinbart der Vermieter einen Mietvertrag mit dem Mieter an dessen Arbeitsplatz, in seiner Wohnung oder in einem Café, liegt ein Haustürgeschäft vor. Bei Haustürgeschäften haben Mieter das Recht, den Mietvertrag zu widerrufen.
Nein kann man nicht :) Gibt kein Recht auf Widerruf
Ich gehe von allgemein aus und nicht wenn der Vermieter besch*ssen hat (was rechtlich auch kein Widerruf sondern ein Rücktritt wäre)
Nur in Ausnahmefällen.
Das geht z.B., wenn vertrags-unterzeichnende Personen nicht rechtsverbindlich unterschreiben dürfen, es aber trotzdem getan haben. Dann könnte der Vertrag nichtig sein ...
Das stimmt so pauschal nicht.