Widerruf von einem Vertrag

5 Antworten

Wenn dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist dieser an keinerlei Formvorschriften gebunden - erst recht nicht an eine Vertragsnummer. Deine Identität muss natürlich irgendwie eindeutig erkennbar sein.

Es würde, um dir Tipps zu geben, sehr helfen zu wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt und wie dieser geschlossen wurde.

Nur Verträge die Du nicht persönlich, also per Telefon, Online etc. abgeschlossen hast widerrufen. Dazu muss im Vertrag eine Widerrufsbelehrung mit vorhanden sein. Ist dem nicht so, kannst Du formlos und mit wesentlich längerer Frist (glaub bis zu einem Jahr) widerrufen.

Bei persönlich geschlossenen Verträgen ist ein Widerruf nur dann möglich, wenn dies im Vertrag mit drin steht. Einen Anspruch auf Widerruf gibt es bei solchen Verträgen nicht.

Beachte: Bei einem Widerruf müssen bereits erhaltene Leistungen erstattet werden, also Ware zurück gegeben und bereits erhaltene Dienstleistungen anteilig bezahlt werden.

Eine Vertragsnummer ist weder zur Kündigung noch zum Widerruf notwendig, macht es aber leichter. Ohne Nummer einfach genau beschreiben, was Du kündigen willst. Gebe dazu genau deinen Namen, deine Anschrift, dein Geburtsdatum und die Art des Vertrages an (z.B. "Sparvertrag", "Handyvertrag", "Vertrag über Mitgliedschaft bei XYZ" usw).

Was ist das für ein Vertrag und wie kam er zustande?

Es gibt für Verträge kein grundsätzliches Widerrufsrecht - der Grundsatz lautet 'pacta sunt servanda'.

Du kannst nur einer telefonischen oder einer Internet-Bestellung widerrufen Leider schreibst Du nicht, wie/wo Du den Vertrag abgeschlossen hast.

Wenn Du keine Vertragsnummer hast, schreibe genau, was Du widerrufen willst!

MoritzHW 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 10:29

es handelt sich um einen vertrag, der mir in der innenstadt angeboten wurde über mitgliedschaft in einem video-club (dvr, die scheinen ja schon bekannt für sowas zu sein...)

Helmi123  01.11.2013, 12:25
@MoritzHW

Ja, da hast Du auch ein Widerrufsrecht.

Grinzz  01.11.2013, 16:44
@Helmi123

Und nach welcher Vorschrift soll er das haben? Also m.E. ist das kein Ferabsatzvertrag nach §312b BGB, da dieser Vertrag hier nicht "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" abgeschlossen wurde. Siehst du das anders?

Helmi123  01.11.2013, 19:10
@Grinzz

Nix §312b, sondern nur §312:

http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher

1.  durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,

2.  anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder

3.  im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

Hier kommt Punkt 3 zum Tragen!

Grinzz  02.11.2013, 17:42
@Helmi123

Ah, okay! Ich hatte irgendwie verstanden, dass DVR ein Verein ist und deshalb habe ich §312 wegen der Unternehmereigenschaft spontan ausgeschlossen.

nein - nimm evtl. das Datum