Abgetretene Lebensversicherung nach Tilgung des Rückkaufswerts zurückfordern?
Hallo zusammen. Wir haben vor zweieinhalb Jahren für die Finanzierung einer Eigentumswohnung einen Kredit aufgenommen, den wir mit einer hohen Tilgungsrate abzahlen. Es wurde eine Grundschuld in Höhe des Darlehens eingetragen. Zusätzlich haben wir zur Sicherung dieses Kredits meine Kapitallebensversicherung abgetreten, deren Rückkaufswert damals etwa 13.000 Euro betrug. Unser damaliger Finanzberater erklärte uns, wir könnten die abgetretene Versicherung von der Bank zurückfordern, wenn der von uns getilgte Betrag den Rückkaufswert erreicht hat, was im nächsten Jahr der Fall sein wird. Hat jemand Erfahrungen damit, wie so etwas vonstatten geht und ob das problemlos möglich ist?
4 Antworten
Hallo Annaca0510,
eine Lebensversicherung wird häufig als Sicherheit bei der Bank hinterlegt um einen Kredit abzusichern, wie in deinem Fall. Um diese Sicherheit an die Bank vertraglich zu vereinbaren, regelt man dies erfahrungsgemäß über eine Abtretung des Vertrages. Das bedeutet, dass du als Versicherungsnehmer deine Rechte und Forderungen an der Versicherung für eine gewisse Zeit an einen Kreditgeber – wie eine Bank – abgeben und auf die Versicherungsleistungen verzichten. Die Versicherungsleistung kann vollständig oder auch nur teilweise an die Bank abgetreten werden. Die Rechte und Ansprüche an die Versicherung gehen somit an den Kreditgeber über.
Eine Abtretung kann durch eine Anzeige beim Versicherungsunternehmen freigegeben werden. Deine Bank muss diese Freigabe unterzeichnen. Danach kannst du wieder im vollen Umfang über deine Versicherung verfügen.
Für die Freigabe gehst du am besten direkt auf deine Bank zu. Dein Ansprechpartner kann direkt prüfen ob die Sicherheit der Lebensversicherung noch benötigt wird oder nicht und die entsprechenden Formulare einreichen.
Ich hoffe diese Information hilft Dir weiter
Viele Grüße
Christina vom Allianz Hilft Team.
Es wurde eine Grundschuld in Höhe des Darlehens eingetragen.
Wieso dann noch zusätzlich die Absicherung per LV???
Zusätzlich haben wir zur Sicherung dieses Kredits meine Kapitallebensversicherung abgetreten, deren Rückkaufswert damals etwa 13.000 Euro betrug.
Habt ihr denn zusätzlich noch ein neues Auto mitfinanziert??? Versteh' ich jetzt nicht...
Ja klar - wenn das o.g. Darlehen für die Eigentumswohnung doch bereits mit der Grundschuld abgesichert ist, dann wäre doch die Abtretung der LV zusätzlich zur Sicherung dieses Kredits unnötig erfolgt!
Hat jetzt mit der "Tilgung des Rückkaufswertes" überhaupt nichts zu tun - da müssen noch weitere Verbindlichkeiten bzw. Darlehen vorgelegen haben...
Eine LV kann ja nur bis zur Höhe des Rückkaufswertes als Sicherheit verwendet werden. Da muß nichts getilgt werden...
Also falls keine weiteren Verbindlichkeiten bzw. Darlehen vorliegen, solltet ihr sofort die Rücknahme der Abtretung von der Bank verlangen.
Ja, das ist kein Problem.
Lebensversicherungen werden u.a. gerne als Sicherheit verwendet.
Es ist eine sogenannte fiduziarische Sicherheit, also eine treuhänderische.
Anders als akzessorische Sicherheiten (wie bspw. Bürgschaften) endet Deine abstrakte Sicherheit NICHT automatisch mit dem Forderungsverhältnis der Bank, weshalb diese Sicherheit wieder auf dich übertragen werden muss.
Das geschieht problemlos und ist ein ganz normales Bankgeschäft.
Aber für was denn überhaupt die zusätzliche Absicherung per LV-Rückkaufswert??? Das Darlehen wurde doch schon über die Grundschuld abgesichert!
Es wurde eine Grundschuld in Höhe des Darlehens eingetragen.
Es geht ja vor allem darum, ob die Bank die Lebensversicherung wieder “herausrückt“, auch wenn der Kredit noch nicht komplett abgezahlt sondern nur der Rückkaufswert erreicht ist.
Kann man nicht pauschal sagen. Das entscheidet deine Bank. Ich hätte aus der Ferndiagnose jedoch erstmal gesagt, dass sie deine LV als Sicherheit behalten wollen.
Das ist problemlos möglich. Du musst damit nur zur Bank gehen und dort die Sicherung zurückfordern.
Dann werden die Prüfen, ob die Restschuld gedeckt ist oder ob die weiterhin eine Sicherung haben wollen.
Die Bank hat doch bereits eine Grundschuld in Höhe des Darlehens...
Ist das für die Beantwortung der Frage irgendwie relevant?