Wohnungs-Übergabe > Bad vom Vormieter umgebaut - kann der Vermieter verlangen, dass das Waschbecken wieder versetzt werden muss?
Hallo, ein Bekannter hat seine Wohnung gekündigt. Das Bad dieser Wohnung wurde vom Vormieter umgebaut und auch so von meinem Bekannten wieder vom Vermieter übernommen. Genau gesagt wurde das Waschbecken versetzt. Jetzt sagt der Vermieter, dass das Waschbecken wieder in seinen Ursprung versetzt werden soll. Laut Übernahmeprotokoll meines Bekannten wurde damals von dem Bad nichts schriftlich festgehalten. Klauseln im Mietvertrag prüfe ich jetzt noch. Meine Frage: Wenn der Vermieter damals die Wohnung so vom Vormieter übernommen hat und auch so weiter vermietet hat, und auch nichts im Protokoll bzw. Mietvertrag steht, dann kann der Vermieter doch jetzt nicht verlangen, dass das Waschbecken wieder versetzt werden muss, oder?
3 Antworten
Wenn der Vermieter damals die Wohnung so vom Vormieter übernommen hat und auch so weiter vermietet hat, und auch nichts im Protokoll bzw. Mietvertrag steht, dann kann der Vermieter doch jetzt nicht verlangen, dass das Waschbecken wieder versetzt werden muss, oder?
Richtig. Wenn er es versetzt haben will, kann er das selbst machen.
Nein, natürlich kann der Vermieter nicht den alten Zustand fordern, wenn er die Wohnung so übergeben hatte.
Auch wenn es paradox klingt, aber der Vermieter kann den alten Zustand der Wohnung auch an den bisherigen Nachmieter verlangen.
Das hätte er nicht verlangen können, wenn dieses ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten worden wäre. Wenn der Vormieter damals sich eine Umbaugenehmigung vom Vermieter geholt hätte, wäre es jetzt hinfällig. Das hat er aber nicht. Der Mietvertrag wurde so an den Nachmieter weitergegeben ohne das Zusätzliche Klauseln vereinbart wurden und somit hat dieser auch keine Genehmigung im Mietvertrag.
Im Klartext heißt das: Auch wenn es der 3. Nachmieter wäre, keine schriftliche Bestätigung für eine bauliche Veränderungen, hat er auch die A....Karte. Man sollte auch nicht vergessen, das ein Vermieter seine eigene Wohnung nur weiter vermietet, aber nicht die Wohnung übernimmt.