Waschbeckenaustausch. Was darf der Vermieter?

6 Antworten

Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung erhalten. Das bedeutet er muss hier ein gleichwertiges Waschbecken einbauen.

Das Teil ist schon vom Vormieter eingebracht worden

Die Frage die sich mir aber noch stellt ist ob der Vormieter der anscheinend das Waschbecken "eingebracht* hat das Eigentum bei seinem Auszug dem Vermieter überlassen hat? Oder wurde es an Sie überlassen. Im zweiten Falle brauch der Vermieter dann keinen Ersatz leisten.

Was ist heute nur mit den Menschen los? Den Deutschen geht es einfach zu gut - man meckert auf hohem Niveau. Wenn dir das nicht passt, was dein Vermieter dir anbietet, dann mußt du selber in die Tasche greifen oder du suchst dir eine andere Wohnung mit einem Waschbecken, dass deine Wünsche entspricht.

Der Vermieter will jetzt eine einfaches Hängewaschbecken anbringen, weil es angeblich nicht so schnell kaputt gehen kann.

Das ist legitim, der Vermieter muss nur gewähren das eine Waschgelegenheit vorhanden ist, eine Luxusausführung oder auf Sonderwünsche des Mieters nuss er keine Rücksicht nehmen.

Muss der Vermieter mir nicht ein Waschbecken mit Unterschrank stellen, so es mir gefällt?

Nein.

Der Vermieter will nur den Teil dazu geben, den das einfache Becken mit Einbau kostet.

Ich würde auf das Angebot eingehen.

MfG

Johnny

Muss der Vermieter mir nicht ein Waschbecken mit Unterschrank stellen, so es mir gefällt?

Ganz klar: NEIN.

Kann ich den Vermieter verklagen, damit ich was Vernünftiges eingebaut kriege?

Ganz klar: JA! - Du kannst ALLES, wirst aber kein Recht bekommen und die Gerichtskosten + Anwaltskosten tragen müssen. Glaub mir: Das lohnt sich nicht.

Aua! Dich wollte ich nicht als Mieter.

Dein Vermieter kann Dir auch das Waschbecken im Bad lassen, das drin ist. Er muss nicht zwingend das gleiche einbauen. Wenn Du ein spezielles möchtest, dann musst Du den Rest schon selbst bezahlen.