Wohnung verschmutzt übernommen: Muss Vermieter nachreinigen?
Heute habe ich eine Wohnung angemietet. Diese befindet sich jedoch was Schmutz und Staub angeht in einem grausamen Zustand. Einige Dinge habe ich schon bei der Wohnungsübergabe bemerkt und angesprochen (Klebemittelreste am Türramen). Leider ist die Wohnung allgemein verschmutzt. Kann ich noch geltend machen dass der Vermiete sie reinigt oder muss ich sie nun selbst reinigen? Mietvertrag ist ja unterschrieben. Einen möglichen Schimmelbefall unterm Laminat habe ich beim Vermieter schon telefonisch gemeldet.
6 Antworten
Leider ist die Wohnung allgemein verschmutzt. Kann ich noch geltend machen dass der Vermiete sie reinigt oder muss ich sie nun selbst reinigen? Mietvertrag ist ja unterschrieben. Einen möglichen Schimmelbefall unterm Laminat habe ich beim Vermieter schon telefonisch gemeldet.
Du solltest in Deinem Vertrag schauen, was zu Schönheitsreparaturen/Endrenovierung steht.
Sollte dort stehen, dass die Wohnung nur besenrein hinterlassen werden muss, musste es Dein Vormieter wahrscheinlich auch nicht.
Kann ich noch geltend machen dass der Vermiete sie reinigt oder muss ich sie nun selbst reinigen?
Könnte schwierig werden, da man sowas vorher abklärt und nicht erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, hängt auch vom Vermieter ab.
Erst mieten und dann meckern, das sollte man v o r Vertragsunterzeichnung regeln und wer will schon in den alten Tapeten des Vormieters wohnen, mache es dir beim Einzug >nach deinen Geschmack schön< und nicht beim Auszug, das solltest du aber mit dem VN vereinbaren, Fotos von den jetzt Zustand machen.
Geltend machen kann man alles. Sich gleich vom Start weg unbeliebt machen auch. Denn verpflichtet ist der Vermieter lediglich zur Gebrauchsüberlassung - und die wäre durch Kleberreste an der Tür nun keinesweg beeinträchtigt noch als Mangel beseitigt zu verlangen :-O
G imager761
Meiner Ansicht nach musst du selbst reinigen, denn du hast die Wohnung in diesem Zustand mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert. Gibt es ein Übergabeprotokoll? Hast du den Zustand vor Unterschrift des MV bemängelt und wurde das schriftlich festgehalten? Wenn nicht, musst du selbst ran.
Die Wohnung wurde sicher besenrein übergeben - und das bedeutet, nur grober Schmutz musste beseitigt werden - alles andere ist nun dein Problem - brauchst dann beim Auszug (hoffentlich) steht das auch so im Mietvertrag auch nicht anders machen.