Teppich vom Vormieter übernommen
Hallo, ich habe bei Einzug meiner damaligen Wohnung dem Teppich vom Vormieter übernommen. Im Mietvertrag ist dieser Teppich nicht erwähnt. Mein Nachmieter besteht nun darauf, das ich den Teppich reinigen lasse, weil flecken darauf sind. Der Vermieter gibt mir die Möglichkeit die Reinigung selbst vorzunehmen oder eine professionelle Reinigung auf meine Kosten durchzuführen. Bin ich verpflichtet, den Teppich zu reinigen?
8 Antworten
Da der Teppich nicht im Mietvertrag erwähnt wurde, ist er auch nicht Bestandteil der Wohnung. Daher hat der Vermieter auch keinerlei Rechte. Du musst aber, sofern verlangt, den Teppich entsorgen, aber keinesfalls auf deine Kosten reinigen lassen.
Kann der Vermieter dennoch beweisen, dass es sein Teppich ist, so sagt die Rechtsprechung, dass normale Flecken üblich sind und kein "Abzug" rechtfertigen. Zudem wird davon ausgegangen, dass ein Teppich nach 10 Jahren verschließen ist. Daher möge bitte der Vermieter nachweisen, dass es sein Teppich ist und wann der verlegt wurde.
Nein, da der Teppich nichts mit deinem Vertrag mit dem Vermieter zu tun hat, kannst du mit ihm machen was du willst. Z.B. nicht reinigen lassen. Das bedeutet aber auch, dass der Nachmieter ihn nicht nehmen muss, wenn er ihn nicht will (er gehört ja nicht zur Wohnung). Wenn du ihm ihn schenkst, also überlässt, ist das nett, aber er muss ihn annehmen wie er ist. Sonst kannst du sagen: "Ne danke, dann nehm ich ihn halt mit"
War der Teppich denn Eigentum des Vormieters oder gehört er zur Wohnung? Als Eigentum des Vormieters - und somit jetzt in Eurem Eigentum, müsst Ihr den Teppich mitnehmen. Handelt es sich um Teppich, der zur Wohnung gehört, sind normale Nutzungsspuren zulässig, starke Verschmutzung ist allerdings zu entfernen. Ich würde mir für kleines Geld eine Teppichreinigunsmaschine im Baumarkt leihen, den Teppich damit reinigen und so Stress vermeiden.
Lt. Vermieter wurden die Kosten anteilig vom Vormieter und Vermieter getragen. Ich fahre gleich in Baumarkt und hole eine Teppichreinigungsmaschine. Ich hoffe die Flecken gehen dadurch heraus.
Nein. Wenn der Teppich nicht zur Wohnung gehört und nicht mitvermietet wurde, kann dich der Vermieter allenfalls auffordern, den zu entsorgen.
Wenn der Teppich also vom Vormieter in Dein Eigentum übergegangen ist. Dann ist es Deiner. Dann gehört er nicht zur Mietsache und Du kannst damit tun und lassen, was Du willst...
Ich habe den Teppich nun gereinigt mit einem teppichsauger vom Baumarkt. Die Flecken sind rausgegangen nur leichte Umrisse sind übrig geblieben. Der Nachmieter lässt den Teppich nun einen Tag austroknen und gibt mir dann Bescheid, ob er damit Leben kann. Ansonsten soll ich den Teppich herausreißen. Ich warte nun auf den morgigen Tag. Danke für eure Antworten.
Wenn dazu nix in Deinem MV steht, dann ist das auch nicht Deine Baustelle.............
Der Vermieter sagt, der Teppich wurde anteilig vom Vormieter und Vermieter übernommen. Dies wird im Mietvertrag aber nicht erwähnt.