Muss ich beim Auszug aus der Mietwohnung die großen (1,30m x 1,10m) Bad-Spiegel entfernen die wir von den Vormieter (nichts schriftliches) übernommen haben?

6 Antworten

Ganz klar ist mir das irgendwie immer noch nicht: Als wir die Wohnung übernommen haben waren die Spiel halt einfach drin und die Vormieterin, die bei der Übergabe dabei war, meinte nur, dass sie die Spiegel angebracht hat und drin lassen würde. Unsere Vermieter waren im übrigen nicht dabei und haben die Wohnung weder bei der Vormieterin gesehen (nur damals bei ihrer Übergabe) und dann jetzt bei den Besichtigungen. Die Vermieter dachten auch, dass wir die Spiegel angebracht hatten. Kurzum: Es wurde nie irgendwas dazu besprochen nur das sie jetzt (da sie schäbig aussehen) raus sollen. Problem dabei, ist einfach die Größe der Spiegel und da völlig unklar ist wie sie befestigt worden sind und wie die Wand dahinter aussieht.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Spiegel beim Auszug der Vormieterin in den Besitz der Vermieter übergegangen sind und daher nun ihr Eigentum sind. Daher wären wir auch nicht dafür zuständig irgendwas zu machen. 

Sorry wenn sich das alles etwas verwirrend liest. ;)

frag deinen Vermieter oder den Nachmieter.

albatros  11.08.2015, 23:30

oder den Nachmieter.

... oder den lieben Gott ...

Muss ich beim Auszug aus der Mietwohnung die großen (1,30m x 1,10m) Bad-Spiegel entfernen die wir von den Vormieter (nichts schriftliches) übernommen haben?

Der Vermieter kann den Urzustand verlangen, wenn er will das er weg soll dann muss er auch weg.

Ansonsten gilt, wenn es keine Regelung mit dem Vormieter gab,alles was bei Einzug in der Wohnung ist, gilt als mit vermietet.

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Johnnymcmuff

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Ja: Deine sog. Rückbaupflicht meint, dass der VM bei Rückgabe der Mietsache den Zustand verlangen kann, wie er bei deiner Anmietung bereitgestellt wurde :-O

Da der Spiegel vom Vormieter übernommen wurde, muss er jetzt entfernt werden, wenn der VM darauf besteht.

G imager761

albatros  11.08.2015, 23:28

dass der VM bei Rückgabe der Mietsache den Zustand verlangen kann, wie er bei deiner Anmietung bereitgestellt wurde :-O

Na klar, schrieb ich doch! Du führst dich hier selber ad absurdum. Du bestätigst meinen Standpunkt! Super! Der Zustand bei Anmietung war mit Spiegel!

Carolin2411 
Beitragsersteller
 11.08.2015, 12:08

Bei der Anmietung waren die Spiegel ja drin. Der Zustand ist also genau der gleiche.

ja, da ihr es übernommen habt ist es in euren Besitz übergegangen

albatros  11.08.2015, 14:30

Besitz ist nicht Eigentum. Die ganze Wohnung ist mit Mietbeginn in den Besitz des Mieters übergegangen. Trotzdem bleibt sie auch im Ganzen und mit Spiegel Eigentum des Vermieters.

Mismid  11.08.2015, 22:14
@albatros

nein, wenn die Gegenstände nicht mitvermietet wurden, dann nicht. Wenn der Vormieter seinen Besen stehen läßt gehört der ja nicht dem Wohnungseigentümer

albatros  11.08.2015, 23:29
@Mismid

Es geht nicht um bewegliche Kleinigkeiten. Der Spiegel ist fest mit der Wand verbunden, also mitvermietet. Zumal bei Auszug des Vormieters seine Entfernung nicht gefordert wurde.

Carolin2411 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 11:43
@albatros

Es gab wie schon beschrieben überhaupt keine schriftlichen, noch nicht mal mehr mündliche Vereinbarungen mit den Vermietern zu der Sache. Bei der Übergabe meinte die Vormieterin dass die Spiegel drin bleiben. Man hätte ja davon ausgehen müssen, dass das auch mit den Vermietern so besprochen war. Die wussten wie gesagt nichts von der Existenz der Spiegel. ;)