Bedarf es für einen Ablösevertrag (Für Küche und Möbel) zwischen Mietinteressent und Vormieter die Erlaubnis des Vermieters?
Bei der Besichtigung sagt der Vormieter, dem Vermieter vorgeschlagen wird nur wer der Ablösezahlung von 2000€ für diverse Möbel zustimmt. Es kommt zur Unterschrift beider Seiten. Nun kontaktiert der Vermieter den Interessenten und macht den Mietvertrag fertig. Es kommt zum Abschluss es Mietvertrages ohne Erwähnung der Zahlung an den Vormieter. Als der Vermieter von dieser Zahlung erfährt ist er empört und betont dem Vormieter nie die Erlaubnis für sie eine Vorauswahl gegeben zu haben. Der Vermieter versichert dem Neumieter, dass er die Wohnung bekommt und die Zahlung an den Vormieter nicht treffen muss. Kann der Vormieter auf den Unterschriebenen Ablösevertrag pochen auch wenn dieser nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und als Vorauswahl benutzt wurde?
5 Antworten
- Wer hat zur Besichtigung eingeladen? Ich vermute mal, der Vormieter wollte einen Nachmieter finden und hat das auf eigene Faust gemacht. Er hat die Gelegenheit dazu genutzt, um einen solchen Ablösevertrag zu machen. Danach hat er den Mietinteressenten dem Vermieter vorgeschlagen. Es ist also ein gültiger Vertrag entstanden.
- Der Vermieter ist auf den Vorschlag eingegangen und hat ebenfalls befunden, dass der Interessent als neuer Mieter geeignet ist. So kam ein gültiger Mietvertrag zustande.
- Dass der Vermieter nie die Erlaubnis gegeben hat für eine Vorauswahl, mag diesen zwar empören, ändert aber nichts daran, dass er auf den Vorschlag oder die Vorschläge (wenn es mehrere waren) eingegangen ist. Dass er darauf eingegangen ist, war auch die Erlaubnis, ihm Kandidaten seitens des Vormieters vorzuschlagen.
- Der Vermieter kann nun nicht in die Vertragsbeziehung zwischen Vormieter und Neumieter eingreifen. Das ist ein völlig selbständiges Rechtsgeschäft.
Somit klare Antwort auf Deine Frage: Natürlich kann der Vormieter auf Einhaltung des geschlossenen Vertrags pochen. Der Neumieter müßte nachweisen, dass er zu diesem Vertrag genötigt wurde, was ihm sehr schwer fallen dürfte, zumal es konkrete Gegenstände gibt, die auf Basis dieses Vertrags den Eigentümer wechseln.
Der Vermieter kann da absolut nichts machen. Der Vormieter war besonders schlau. Das Geschäft könnte allenfalls dann angefochten werden, wenn der Wert der gekauften Möbel erkennbar weit unter dem Preis von 2000 € liegen würde. Da käme dann der Wucherparagraph ins Spiel und das Argument, dass hier lediglich eine Vermittlungsprämie kassiert wurde, würde sich konkret aufdrängen. Wenn die Möbel aber alles andere als Schrott sind, ist hier ein Kaufvertrag zu erfüllen.
Es ist auch ziemlich schäbig, sich auf diese Weise die Wohnung gewissermaßen zu erschleichen und hinterher will man nichts mehr von dem Vertrag wissen.
Gerne und danke für die Auszeichnung.
"pacta sunt servanda". Und unterschriebene Verträge gelten (bis auf wenige Ausnahmen)
- Du hast einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Demzufolge hast Du Anspruch, ab dem vereinbarten Datum Zutritt zur Wohnung zu erhalten. Die Wohnung muss in vertragsgemäßem Zustand sein (vermutlich ohne Möbel). Der Vermieter hat Anspruch auf die Miete gemäß Vereinbarung.
- Du hast einen Kaufvertrag mit dem Vormieter. Demzufolge hast Du Anspruch auf die Möbel wie vereinbart, der Vormieter hat Anspruch auf Zahlung.
Das der Ablösevertrag nicht mit dem Vermieter abgesprochen war, spielt m.E. keine Rolle. Du und auch der Vermieter mögen das "blöd" finden, aber beide Verträge gelten.
Bedarf es für einen Ablösevertrag (Für Küche und Möbel) zwischen Mietinteressent und Vormieter die Erlaubnis des Vermieters?
Nein.
Kann der Vormieter auf den Unterschriebenen Ablösevertrag pochen
Ja.
Erklärung? Begründung?
Findest Du in meiner Antwort.
Nein, kann er nicht.
Der Vermieter kann nicht ohne Vollmacht seines Neumieters einen Vertrag über den Kopf des Neumieters hinweg schließen. Er hätte dies zur Vermietbedingung machen müssen, da er das nicht hat, braucht der Neumieter nicht zahlen. Hat allerdings auch kein Recht auf die Möbel.
Der Altmieter muß jetzt die Möbel wieder abholen, da sie der Neumieter nicht haben will.
meinten Sie der Vormieter kann nicht ohne Vollmacht des Vermieters etwas vom Nachmieter verlangen? Sonst verstehe ich Ihren ersten Satz leider nicht . Trotzdem Danke.
Bei der Besichtigung sagt der Vormieter, dem Vermieter vorgeschlagen wird nur wer der Ablösezahlung von 2000€ für diverse Möbel zustimmt.
Das ist nicht rechtens, der Nochmieter darf keine Bedingungen an den Nachmieter stellen. Wenn die Wohnung dadurch nicht lückenlos vermietet werden kann, so kann der Vermieter Schadenersatz fordern.
Der Vermieter versichert dem Neumieter, dass er die Wohnung bekommt und die Zahlung an den Vormieter nicht treffen muss. Kann der Vormieter auf den Unterschriebenen Ablösevertrag pochen auch wenn dieser nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und als Vorauswahl benutzt wurde?
Das sollte ein Fachmann beurteilen. Wie willst Du beweisen dass er den Kauf als Bedingung für die Weitergabe Deiner Personalien an den Vermieter gemacht hat, gibt es Zeugen?
Warum schreibst Du so etwas? Der Vormieter war so gewitzt, selbst Nachmieter zu suchen und die für ihn geeigneten Kandidaten dem Vermieter vorzuschlagen. Er hat gezielt jemand gesucht, der ihm nicht mehr gebrauchte Möbel zu einem guten Preis abnimmt und jemand ist darauf eingegangen. Was soll daran verwerflich sein? Und rechtlich einwandfrei ist es allemal.
Man darf nicht übersehen, dass der Vermieter selbst Gelegenheit hatte, eigene Kandidaten zu suchen, die ohne eine solche Ablösebedingung die Wohnung anmieten. Hat er nicht getan, weil es ihm egal war. Vielleicht war er einfach nur zu faul, selbst zu suchen.
Der Vermieter kann keinen Schadensersatz fordern, weil ihm kein Schaden entstanden ist.
Und schließlich kann der Neumieter vermutlich tatsächlich nichts beweisen, denn immerhin steht im Raum, dass er für das Geld ordentlich Mobiliar übernehmen kann. Wenn er erkennbar Schrott gekauft hat, hätte er vielleicht eine Chance. Aber wer macht das schon?
Man darf nicht übersehen, dass der Vermieter selbst Gelegenheit hatte, eigene Kandidaten zu suchen, die ohne eine solche Ablösebedingung die Wohnung anmieten. Hat er nicht getan, weil es ihm egal war. Vielleicht war er einfach nur zu faul, selbst zu suchen.
Vielleicht hat der Vormieter darum gebeten dass er Nachmieter suchen darf.
Außerdem ist es für beide Seiten einfacher wenn sich mögliche Nachmieter direkt mit dem Vormieter in Verbindung setzen um Besichtigungen zu vereinbaren.
Und schließlich kann der Neumieter vermutlich tatsächlich nichts beweisen,
Wenn mehrer Interessenten die sich nicht kennen aber Aussagen welche Bedingung der Vormieter gestellt hat ist das mit Sicherheit ein Indiz.
Ist es nicht so dass der Vormieter dafür entweder vom Vermieter aktiv beauftragt worden sein muss einen Nachmieter vorzuschlagen oder eine Nachmieterklausel im Mietvertrag haben muss? Beides ist nicht der Fall. Vielleicht will der Vermieter ja noch garnicht suchen da er evtl überlegt zu sanieren oder im Urlaub ist. Eigeninteresse des Vormieters reicht doch da nicht aus wenn er nicht den Auftrag bekommen hat zu suchen?
Ein Indiz vielleicht, aber bestimmt nicht kräftig genug, um einen gültigen Kaufvertrag auszuhebeln.
Grundsätzlich überlassen wir es niemals unseren Mietern, dass sie uns Nachmieter vorschlagen. Wir suchen uns unsere Mieter selbst aus. Die Gefahr, dass wir es mit einem Neumieter zu tun bekommen, der nach anderen Kriterien ausgesucht wurde, die für uns keine Bedeutung haben, ist viel zu groß.
Wir hatten schon den Fall, dass die Eltern einer Mieterin, die selbst Makler sind, fleissig Mietinteressenten vorgeschlagen haben und kein einziger war geeignet. Die beiden, die noch als die interessantesten erschienen, fielen aus finanziellen Gründen durch. Mit der eigenen Suche hatten wir am Ende mehr Erfolg und offenbar tatsächlich die wirklich geeigneten gefunden.
Doch, natürlich reicht das aus. Mitteilung, ich werde demnächst kündigen und bin schon auf der Suche nach Nachmietern. Was will der Vermieter dagegen machen, außer zu sagen, dass er das sein lassen kann. Ist der Vermieter faul, denkt er sich, oh, das ist gut. Da spare ich mir den ganzen Aufwand und such dann aus den Vorschlägen den richtigen für mich aus.
Der Vermieter könnte auch anders: Er bekommt eine Reihe von Vorschlägen und lehnt alle ab, weil er selbst auch sucht. Dann liefe so ein Ablösevertrag auch ins Leere. Aber hier war der Vermieter ganz offensichtlich einverstanden. Wenn der neue Mieter seinen Vorstellungen entspricht, kann es ihm aber auch völlig egal sein, was die beiden Mieter ausgemacht haben.
Der Vermieter hat mit dem Interessenten einen Mietvertrag gemacht; also hat er akzeptiert, dass der Vormieter Nachmieter suchte bzw. stellte.
Nein, es muss kein Nachmieterklausel vereinbart sein.
Der Vormieter kann einfach suchen, gibt dem Vermieter die Kontaktaktdaten der Interessenten und der Vermieter kann dann entscheiden ob er die Daten will oder nicht.
Wir wissen auch nicht wie viel Zeit seit der Kündigung vergangen ist. Vielleicht hat der Vormieter zeitgleich mit der Kündigung Nachmieter gesucht und der Vermieter hatte noch keine Gelegenheit selber eine Anzeige zu starten.
kann der Vermieter Schadenersatz fordern.
Quark. Es ist ja überhaupt nicht Aufgabe des Vormieters, einen Nachmieter zu suchen. Der Vormieter ist zu nichts derartigem verpflichtet, also kann der Vermieter auch keine Forderungen stellen.
Wenn der Vermieter es sich so einfach machen will, keinen Makler beauftragt und es dem Vormieter überlässt, Vorschläge zu machen, dann muss er halt mit dem leben, was dann kommt.
Und überdies hat der Vermieter tatsächlich keinen Schaden. Ihm kann es doch egal sein, was Vormieter mit Nachmieter vereinbart. Er hat den vorgeschlagenen Nachmieter geprüft und für gut befunden. In das "Möbelgeschäft" muss er sich nicht einmischen, im Gegenteil, es geht ihn überhaupt nichts an.
Quark
Ganz recht Du schreibst Quark mit Soße.
Es ist ja überhaupt nicht Aufgabe des Vormieters, einen Nachmieter zu suchen. Der Vormieter ist zu nichts derartigem verpflichtet, also kann der Vermieter auch keine Forderungen stellen.
Das sieht man mal dass Du keine Ahnung von Vermietung hast, bzw. die Situation nicht richtig einschätzt.
Der Vormieter kann zu nichts gezwungen werden, aber es ist ein großes Interesse von ihm, dass ein Nachmieter die Möbel abkauft und er wird den Vermieter gefragt haben ob er Nachmieter stellen darf.
Ich lese absolut nichts, dass der Vermieter den Vormieter beauftragt hat Nachmieter zu suchen.
Frage und Antworten bitte richtig lesen bevor man so einen unnötigen Kommentar verfasst.
Wenn der Vermieter es sich so einfach machen will, keinen Makler beauftragt und es dem Vormieter überlässt, Vorschläge zu machen, dann muss er halt mit dem leben, was dann kommt.
Weißt Du was Vormieter und Vermieter vereinbart haben. Nein!
Wahrscheinlich hat der Vermieter keinen Schaden, aber er hätte sich vielleicht einen anderen Interessenten ausgesucht.
Selbst wenn kein Schaden entstanden ist, kann der Nachmieter von dem Ablösevertrag freikommen.
In das "Möbelgeschäft" muss er sich nicht einmischen, im Gegenteil, es geht ihn überhaupt nichts an.
Irrtum, der Vormieter hat dem Vermieter Interessenten vorenthalten; er hat seine Vorauswahl getroffen und das ist eben nicht korrekt.
er wird den Vermieter gefragt haben ob er Nachmieter stellen darf.
Schön. Und? Wie willst du daraus einen Schadensersatzanspruch ableiten? Das ist lächerlich.
Die Unterschrift wurde vom Vormieter eine "Bedingung" genannt. Keine Zeugen, eventuell andere Interessenten, die an dem Tag zur Besichtigung dort waren? Deren Kontaktdaten hat ja der Vermieter. Ist es relevant einen Zeugen zu haben wenn der Vermieter ganz klar sagt er war nicht über sowas informiert und es ist auch nicht Teil des Mietvertrages.
One Zeigen wird der Vormieter behaupten, dass Ihr Euch einig wart und er natürlich keine Bedingungen gestellt hat. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Das mit den anderen Interessenten kann funktionieren. Der Vermieter soll sie kontaktieren und fragen ob sie auch so erpresst worden sind.
Dann würde ich dem Nochmieter ganz klar sagen, dass Du die Sachen nicht nimmst und er gerne versuchen kann Dich zu verklagen; Du aber andere Interessenten als Zeugen hast.
Vielen Dank