WG Eltern-Bürgschaft Maximale Bürgschaftshöhe?

7 Antworten

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zu 1.: Ja.

zu 2.: Für den Fall, dass die Bürgschaft freiwillig abgegeben würde, damit seinem Kind überhaupt Mietvertrag angeboten würde greift sie für sämtliche Forderungen aus Vertrag, die gegen sein Kind bestehen und zusätzlich zur hinterlegten Kaution.

zu 3.: Nein, sie gilt auch für Betriebskosten-Nachzahlungen, Beschädigungen, Schönheitsrepoarturen u. ä. Forderungen. Natürlich haftest du nicht für andere, die die WG-Wohnung abfackeln.

ose33 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 20:51

Ist es denn wirklich freiwillig, wenn der Vermieter die Wohnung sonst nicht anbieten würde?

Und wieso haften meine Eltern nicht, wenn ein anderer Mieter die Wohnung abfackelt? Ich dachte, das sei gesamtschuldnerisch?

Danke auf jeden Fall für deine Antworten!

imager761  11.02.2020, 19:39
@ose33
Ist es denn wirklich freiwillig, wenn der Vermieter die Wohnung sonst nicht anbieten würde?

Ja. Der VM darf Mietvertragschluss bei mangelnder Bonität von Beibringung einer Bürgschaft abhängig machen. Die Freiwilligkeit liegt darin, dass diese Bedingung nicht akzeptiert werden muss, du hast ja eine Wahl.

Und wieso haften meine Eltern nicht, wenn ein anderer Mieter die Wohnung abfackelt? Ich dachte, das sei gesamtschuldnerisch?

Nimand haftet für die Schäden, für die ein Verursacher ermittelt wurde. Gesamtschuldnerisch haftest du nur, falls es keiner gewesen sein will und der VM sich denjenigen aussucht, der das meiste Geld hat.

Hier muss unterschieden werden:

Bei einer geforderten Bürgschaft des Vermieters ist die Summe auf 3 Kaltmieten beschränkt. Da aber zusätzlich eine Barkaution gefordert wird, könnt der Bürge gar nicht in Anspruch genommen werden.

Eine Bürgschaft ist nämlich in dem Fall auch nur eine Mietsicherheit und die ist eben auf 3 Kaltmieten beschränkt.

Anders sieht es bei einer freiwilligen Bürgschaft aus. Die kann zusätzlich abgeschlossen werden und ist in der Höhe unbeschränkt.

Beschränkt sich die Bürgschaft auf die Miete? Oder was passiert, wenn ein anderer Mieter die Wohnung abfackelt?

Wenn es sich um einen Mietvertrag mit 4 Hauptmietern handelt, könnten deine Eltern theoretisch auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn der Mitbewohner Unsinn macht.

Ihr haftet dann nämlich gesamtschuldnerisch.

Bei 4 Einzelverträgen bürgen deine Eltern nur für dich.

Wenn tatsächlich ersteres der Fall ist, würde ich von der Wohnung Abstand nehmen.

ose33 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 10:52

Danke für die Antwort! Sie schreiben, dass die Höhe auf drei Monatsmieten beschränkt ist. Gilt das nur für Mietausfälle oder auch für eventuelle Beschädigungen an der Wohnung, die ja durchaus höher sein könnten?

Das würde ich als Elternteil so NIE unterschreiben. Erst einmal ist die Summe von 1500€ Miete horrent hoch. Ist das ne Villa? Die Mietsumme muss, ebenso die Nebenkosten, erst einmal durch 4 geteilt werden. Die Eltern haften allenfalls für den 4. Teil der Kosten.

Meines Erachtens haftet der Bürge für sämtliche Ansprüche, die vom Vermieter gegen den/dieMieter selbst geltend gemacht werden könnten, selbiger, der Mieter, aber aus welchem Grund auch immer nicht zahlen kann.

Insofern entfallen dann gegebenenfalls auf dich alle ausgefallenen Mieten und Nebenkosten, mögliche Beschädigung in der Wohnung und sonstige Kosten, die ein Vermieter dem Mieter anlasten kann…

Ich persönlich würde sowas nicht unterschreiben in der geschilderten Konstellation. Du haftest ja letztenendes für den Mist mit, den alle anderen WG-Bewohner auch verzapfen. Ich nehme ja mal nicht an, dass du die anderen Mitbewohner nicht kennst wie dein eigenes Kind. Wenn da plötzlich jemand auszieht und Mieten nicht gezahlt hat und dann nicht mehr greifbar ist, weil er im Ausland ist oder sonst wie weg, bist du eine Person aus dem Kreis, die dafür gerade stehen müssen…

Mir wäre die Formulierung der Bürgschaft viel zu allumfassend und unbeschränkt. Wenn ich schon sowas unterzeichnen wollte, würde ich persönlich wenigstens auf eine Klausel bestehen, die meine Haftung beschränkt auf den prozentualen Anteil der Verpflichtung meines Kindes, was an sich ja schon schwierig ist, wenn alle Bewohner im Mietvertrag stehen, weil dann alle für alles aller Mitbewohner haften. Für meine Person ist das eine unglückliche Konstellation, die ich so nicht eingehen würde.

T3Fahrer

Erbenistbesser  10.02.2020, 10:00

Das ist aber gesamtschuldnerische Haftung da.

Das Kind haftet auch für die Mitbewohner, wenn die Eltern bürgen wollen, müssen sie das auch mit übernehmen.

T3Fahrer  10.02.2020, 10:04
@Erbenistbesser

Das ist doch genau das, was ich gerade geschildert habe…

Erbenistbesser  10.02.2020, 10:05
@T3Fahrer

Ja, aber du kennst den Fachterminus nicht, gesamtschuldnerische Haftung.

T3Fahrer  10.02.2020, 10:08
@Erbenistbesser

Das mag stimmen – jedoch befürchte ich, dass dem Fragesteller mit dem Fachterminus weniger geholfen ist, als mit der Ausformulierung des Problems…

3 Monats(Kalt)mieten. Aber von der gesamten Miete.Natürlich evtl. Beschädigungen der Mietsache zusätzlich

ose33 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 10:44

Danke für die Antwort. Also falls die Wohnung beschädigt wird, ist die Haftung unbegrenzt (und schließt sich die Beschädigungen durch andere Personen mit ein)?

DerHans  10.02.2020, 10:45
@ose33

Natürlich wäre jeweils der Schädiger als erstes haftbar. Nur wenn dieser nicht leistungsfähig ist, greift die Bürgschaft.