Mietvertrag unterzeichnet aber nicht eingezogen.
Hallo zusammen. Ich habe im November 2011 einen Mietvertrag unterzeichnet bin aber nicht in die Wohnung eingezogen. Ich habe dann sofort wieder gekündigt und drei Monate Miete+Nebenkosten bezahlt. Meine Frage ist jetzt: kann ich die Nebenkosten für die nicht genutzte Wohnung zurück fordern?
3 Antworten
Meine Frage ist jetzt: kann ich die Nebenkosten für die nicht genutzte Wohnung zurück fordern?
Nein. Du wirst ja, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart waren, eine oder zwei Abrechnungen bekommen. Ergibt sich daraus Guthaben muß Dir das der Vermieter erstatten. Die kompletten Vorauszahlungen wirst Du allerdings nicht zurückbekommen.
War vertraglich aber statt Vorauszahlung eine Pauschale vereinbart gibt es keine Abrechnung, ergo auch keine Erstattung.
Nein, auch wenn Sie nicht in eine Mietwohnung sind oder z.B. für ein paar Monate im Urlaub sind fallen Kosten an, bzw. werden Kosten nach einemUmlageschlüssel berechnet,die nicht verbrauchsabhängig sind,sondern nach qm oder Personenzahl.
Das sind z.B.Kosten für Straßenreinigung,Hausmeisterkosten,Aufzüge,Gartenpflegearbeiten,umlegbare Versicherungen,Beleuchtungskosten,Gebäudereinigung,Grundsteuer usw.
Die verbrauchsabhängigen Sachen fallen ja eh nicht an,wenn Sie gar nicht eingezogen sind!
Sie müssen/mussten aber darauf achten,das die Wohnung Während Ihrer Nichtnutzung ausreichend beheizt und belüftet wurde,kommt oder kam es zu Feuchtigkeits-oder Schimmelbildung,kann man es Ihnen anlasten und Sie regresspflichtig machen!
Nein, erst mit der BK-Abrechnung (bis 31.12.2012 für 2011 und bis 31.12.2013 für 2012) bekommst du verbrauchsabhängige BK erstattet. Alles andere war verm. nach Wohnfläche umgelegt, da gibt es nix zurück, es sei denn, deine Vorauszahlungen waren höher als die angefallenen Kosten. Eine generelle Rückzahlung ist nicht möglich. BK sind bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist zu zahlen.