Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Zweitunterschrift im Mietvertrag?

6 Antworten

Mit dem Mietvertrag geht der Mieter gegenüber dem Vermieter ein Schuldrechtsverhältnis ein. Wenn dein Vater ebenfalls Hauptmieter (Zweitunterschrift) neben dir wird, haftet er für dich, wenn du die Wohnung verlassen solltest ohne weiter die Miete zu bezahlen. Allein könntest du nun auch nicht den Mietvertrag kündigen, dein Vater muss gleichzeitig kündigen. Dein Vater unterliegt wie du allen Bedingungen des Mietvertrages, obwohl er die Wohnung nicht bewohnt. Ergo - Dein Vater will nicht in dein Schuldrechtsverhältnis mit einsteigen. Der Vermieter traut dir nicht zu, dass du allein den Mietvertrag einhalten kannst. Deshalb verlangt er also die "Zweitunterschrift". Nun lese ich, dass der Vermieter auf einer Kaution von 1000.-€ besteht . Die Kaution ist dein Eigentum in Verwahrung beim Vermieter auf einem separaten Kautionskonto für den Fall, dass die Mietzahlungen nicht vollständig erfolgen und selbst verursachte Schäden in der Mietsache von dir nicht beseitigt werden. Kommen Mietschulden und Shäden zusammen über 1000€, dann wäre die Kaution verbraucht und es bestünde eine Restschuld, die durch eine Bürgschaft deines Vaters ausgeglichen werden könnte. Alle drei Forderungen zusammen sind zwar nicht verboten aber unüblich. Kaution und Bürgschaft reichen ohne weiteres aus.

Dein Vater hätte mit einer Unterschrit Zweitmieter automatisch quasi einen zweiten Wohnsitz. Warum der Eigentümer die reine Bürgschaft nicht akzeptiert ist mir unverständlich. Kläre das mit Deinem Vermieter nochmal.

Das ist wohl ein sehr großer Unterschied. Ein Bürge muss dafür aufkommen, dass die Miete bezahlt wird. Solltest Du mal nicht bezahlen, so muss Dein Vater Deine Miete bzw. Mietrückstände begleichen.

Wenn Dein Vater den Mietvertrag unterschreibt, so ist er für alle Pflichten verantwortlich, die sich daraus ergeben. Er muss z.B. für die Kehrwoche sorgen, solltest Du sie nicht machen. Wenn Du ausziehen willst, muss auch er kündigen .....

Wenn dein Vater den Mietvertrag (mit)unterschreibt ist er (Mit)Mieter der Wihnung und direjt verantwortlich. Bei einer Bürgschaft muss er nur im Notfall die ausstehenden Kosten übernehmen.

Naya5 
Beitragsersteller
 03.07.2012, 18:19

Aber wofür genau ist er dann in der Wohnung verantwortlich? Wenn ich nun irgendeinen Schaden verursachen würde, der bei meinem Auszug repariert werden muss, hätten sie ja immer noch die Kaution in Höhe von fast 1000 Euro.

Eine Bürgschaft wird nur im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Person, für die gebürgt wird, eingefordert. Eine Unterschrift unter den Mietvertrag setzt deinen Vater also in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.... und das ist mehr als nur die Miete zu zahlen.

mamaundkind hat das gut erklärt.

Die Gesellschaft müsste eigentlich die Bürgschaftserklärung akzeptieren... mir ist auch nicht klar, wozu die zweite Unterschrift noch nötig ist... es sei denn, du bist noch nicht volljährig.