Darf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden?

6 Antworten

Ja, dürfen sie. Deine Eltern haben das Hausrecht. Sie können frei bestimmen, wer sich dort aufhalten darf und wer nicht.

Verweisen sie eine Person des Hauses, muss der Verwiesene dem unverzüglich nachkommen, sonst kann der Straftatbestand des Hausfriedensbruch erfüllt sein. Zusätzlich kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das ist auch mündlich voll wirksam.

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, wird also nur per ausdrücklichen Straftantrag deiner Eltern verfolgt. Dieser Antrag kann bis zur eventuellen Entscheidung zur Eröffnung des gerichtlichen Hauptverfahren jederzeit zurückgenommen werden.

Offenbar wusste die Freundin vermutlich nichts vom Hausverbot, da es deine Eltern nur deiner Tochter mitgeteilt haben und deine Tochter es wahrscheinlich nicht ihrer Freundin zugetragen hat.

Ich sehe in dem Fall keinen Ansatz für eine Strafverfolgung. Die Freundin deiner Tochter sollte dem Haus aber nun fern bleiben.

Wenn das Haus deinen Eltern gehört , musst du sie wohl leider überzeugen müssen die Strafanzeige zurückzuziehen. Seid ihr mit Mietvertrag dort wohnhaft ?

Ghost584  13.12.2019, 17:03

Dann ist die Strafanzeige legitim.

Antje2003 
Beitragsersteller
 13.12.2019, 16:53

Mietvertrag haben wir nicht. Dafür beteiligen wir uns aber mit an den nebenkosten

Ghost584  13.12.2019, 17:06
@Antje2003

Kannst du nicht mit ihnen reden?

Hausverbote im privaten Bereich

Jeder Inhaber eines Hauses oder einer Wohnung/ Mietwohnung kann darüber entscheiden ob er ein Hausverbot erteilt.

Gegenüber den Besuchern des Mieters ist ein Hausverbot des Vermieters nur in besonderen Fällen möglich, etwa Vandalismus.

Wir haben keine abgeteilte separate Wohnung.

Meine Eltern wohnen in der oberen Etage , meine Tochter und ich in der unteren.

Hier sind zunächst zwei Fragen zu klären:

  1. Sind du und deine Tochter im Sinne der Gesetzgebung Mieter?
  2. Ist das Hausverbot gegen die Freundin deiner Tochter begründet?

Zahlst du Miete, Nebenkosten, Strom usw. ?

Da deine Eltern auf der oberen Etage wohnen, ist für mein Rechtsverständnis die räumliche Trennung vorhanden. Auch wenn es keine separaten Eingangstüren gibt.

Wer ein Hausverbot ausspricht, hat in der Regel auch einen triftigen Grund für diese Entscheidung.

Kennst du den Grund der Abneigung deiner Eltern gegen die Freundin?

Deine Eltern müssen das Hausverbot gegenüber der Freundin aussprechen.

Erst dann wäre ein Verstoß gegen das Hausverbot wirksam.

Bei einem Verstoß macht sich die Freundin unter Umständen wegen Hausfriedensbruch strafbar, § 123 StGB.

Was droht beim Verstoß gegen das Hausverbot?

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Das heißt: Deine Eltern müssten tatsächlich eine Strafanzeige stellen.

Mein Tipp:

Nach Möglichkeit sollten sich alle Beteiligten einvernehmlich einigen.

Wenn jeder auf den anderen zugeht und bereit zu Kompromissen ist, kommt es unterm Strich wahrscheinlich für alle zur besten Lösung.

Deine Eltern können ja auch nicht daran interessiert sein, es sich mit ihrer Enkelin zu verscherzen.

Vielleicht hilft es auch, wenn die Freundin sich für zurück liegendes Handeln entschuldigt, statt stur zu bleiben.

Wie würdest du die Sache aus deiner Sicht bewerten. Ist das Hausverbot nachvollziehbar oder reagieren deiner Eltern generell etwas übertrieben?

Viel Erfolg!

JuristMoral  13.12.2019, 18:07
Ist das Hausverbot gegen die Freundin deiner Tochter begründet?

Das muss es juristisch nicht sein.

heurekaforyou  13.12.2019, 22:21
@JuristMoral

Bei einem Mietverhältnis kann der Vermieter nicht willkürlich die Besucher des Mieters mit einem Hausverbot belegen.

Ob dies der Fall ist sollte geklärt werden. Etwas anderes habe ich nicht behauptet.

JuristMoral  13.12.2019, 22:25
@heurekaforyou

Doch, kann er. Er muss aber zulassen, dass die mit Hausverbot belegten Besucher weiter - dann aber so schnell wie möglich - durch das Haus in die Wohnung und wieder hinaus gehen können.

heurekaforyou  13.12.2019, 23:48
@JuristMoral
Er muss aber zulassen, dass die mit Hausverbot belegten Besucher weiter - dann aber so schnell wie möglich - durch das Haus in die Wohnung und wieder hinaus gehen können.

Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.

Verlässt man nicht im Allgemeinen nach einem Besuch auf direktem Weg das Treppenhaus?

Anzeige kann man natürlich immer stellen, wann immer man glaubt, dass ein Straftatbestand vorliegt. In diesem Fall jedoch wird diese Anzeige fallen gelassen werden.

Die Tochter ist als Familienmitglied gleichberechtigte Bewohnerin, und sie hat so einen Anspruch auf Mitbesitz. Somit war es von der Freundin nicht unberechtigt, in die Wohnung zu kommen, da sie davon ausgegehn musste, dass es in Ordnung geht, wenn die Tochter sie rein lässt. Hausfriedensbruch erfordert ein unberechtigtes Eindringen, was hier nicht gegeben ist.

In dem Fall hat sich die Tochter falsch verhalten, indem Sie die Freundin rein gelassen hat. Die Familie bildet eine Gemeinschaft in dem Haus, und so müssen Entscheidungen, wer zu Besuch kommen darf, auch gemeinschaftlich, also einstimmig getroffen werden. Ist nur einer dagegegen, dann gilt dies und die Tochter hat sich daran zu halten. Der Freundin ist jedenfalls kein Vorwurf zu machen.

Natürlich möchte sich die Tochter mit der Freundin treffen. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Aber sie kann sich nicht über die Entscheidung der Gemeinschaft hinweg setzen. Man sollte lieber gemeinsam reden, ob vielleicht irgend eine Lösung gefunden werden kann, wie dem Wunsch der Tochter entsprochen werden kann bzw. unter welchen Bedingungen.

Meine Antwort basiert auch auf der Tatsache, dass es über beide Etagen hinweg ein gemeinsamer Haushalt ist. Wären es abgetrennte Wohnungen, wäre die Situation eine andere.

DrackenDarck  14.12.2019, 04:09

ich würde vorschlagen, dass sich die Mädels einfach woanders treffen, z.b. im Jugendtreff, solange sie nicht am Bahnhof oder so rumlungern wo "coole" Jungs sie zu blödsinn überreden.

Es kommt darauf an, wem das gesamte Haus gehört. Wenn es deinen Eltern gehört und die Freundin deiner Tochter trotz Verbot dad Haus betritt, können dejne Eltern durch aus ejne Anzeige machen. Wohnt ihr aber per Mietsvertrag und Miete da, dann sieht es anders aus.

Ghost584  13.12.2019, 16:01

Find ich Lustig , dass wir in der selben Sekunde die selbe Antwort geschrieben haben.

Renick  13.12.2019, 16:43
@Ghost584

Die selbe Antwort... aber beide gleichermaßen nicht korrekt. Denn es ist für die gestellte Frage völlig unerheblich, ob es sich um Eigentum handelt oder um ein Mietverhältnis. Denn für des Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ist das unerheblich, sondern es geht nur allein darum, ob jemand in den Besitz eines anderen eingedrungen, ohne dafür irgend eine Berechtigung zu haben.

verreisterNutzer  13.12.2019, 17:57
@Renick

Wenn das Haus den Eltern gehört, dann haben die eine Art Hausrecht. Wenn man dagegen verstößt kann man eine Anzeige bekommen wegen Hausfriedensbruch. Sollte das Haus den Eltern nicht gehören sondern beiden Parteien geht das natürlich sondern beiden Parteien geht das natürlich nicht. Genausowenig geht es, wenn die eine Partei einen Mietvertrag besitzt. Es ist schon richtig was wir zwei geschrieben haben. Ist aber trotzdem etwas verzwickt das ganze.

Renick  13.12.2019, 21:25
@verreisterNutzer

Das stimmt eben so nicht, dass nur allein die Eltern das Hausrecht haben. Auch die Tochter hat ein Hausrecht zusammen mit den Eltern, da sie zwar nicht Miteigentümerin ist, aber doch Mitbesitzerin. Und das gilt unabhängig von Eigentum oder Miete.
Bitte lies meine Antwort, ich habe es ausführlicher erklärt. Die Tochter hätte die Freundin nicht rein lassen dürfen, aber es ist aus Sicht der Freundin kein Hausfriedensbruch.