Kleingewerbe-was muss ich beachten?
Ich würde gerne ein paar meiner Kunstwerke und auch selbstgemachten schmuck und T-shirts auf etsy verkaufen. Nun habe ich gelesen, dass man dafür ein Kleingewerbe anmelden muss.
Meine Fragen dazu:
-ab welchen Einnahmen muss man ein Kleingewerbe anmelden?
-was für steuern muss ich zahlen?
-was muss ich bei der Steuererklärung beachten?
-fallen Kosten an?
-Wie viel darf ich insgesamt im Jahr einnehmen?
5 Antworten
-ab welchen Einnahmen muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ab dem ersten Euro bzw. sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht mit deiner Tätigkeit hast!
was für steuern muss ich zahlen?
Einkommensteuer
-was muss ich bei der Steuererklärung beachten?
Daß du auch schon während dem Jahr was auf die Seite legst für die Steuernachzahlung...
-fallen Kosten an?
Ja natürlich - für die Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt bzw. Gemeinde einmalig zwischen 20€ bis max. 40€ Gebühren!
-Wie viel darf ich insgesamt im Jahr einnehmen?
Kommt drauf an... bist du Schüler oder Student und somit noch kostenlos über die Eltern familienversichert, dann ist Gesamteinkommensgrenze aktuell 470€ monatlich!
Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Gruß siola55
Die Einkommensgrenze betrifft doch die bisher kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Danke. Bin schon seit 5 Jahren nicht mehr Familienversichert, deswegen war mir das grade unbekannt, aber trotzdem sehr interessant.
Dann bist du schon 5 Jahre Student!?
Nein. Ich hab nach meinem abi eine Ausbildung gemacht und aktuell arbeite ich. Demnächst werde ich studieren (Ab august)
Die Einkommenssteuererklärung machst du ca. 1- 1 1/2 Jahre nachdem du das Geld tatsächlich eingenommen hast. Und erst dann würdest du die Einkommenssteuer für das zurückliegende Jahr zahlen.
Daher gibt es Konten für Selbstständige, die die Einkommenssteuer direkt zurücklegen. Damit man nicht irgendwann vor einer horrenden Rechnung steht, die man nicht bezahlen kann.
Das mit der Einkommensgrenze hängt von deiner Krankenversicherung ab. Frag dort mal nach oder lies in den Versicherungsbedingungen nach. Ich war zu Beginn meiner Selbstständigkeit über meine Mutter (Beamtin) privat versichert. Das ging irgendwann nicht mehr, da ich "zu viel" verdient habe. Dann musste ich mich selber kranken- und pflegeversichern. Das kostet natürlich deutlich mehr als die Familienversicherung.
Das kostet natürlich deutlich mehr als die Familienversicherung...
Die Familienversicherung über die Eltern ist doch kostenlos ;-))
Ich meinte die tatsächlichen Kosten der Versicherung. Der Arbeitgeber der Eltern zahlt ja auch für die Versicherung. Nur dass man davon als Arbeitnehmer nichts mitbekommt.
Als Selbstständiger bekommt man es aber mit, wie viel so eine Krankenversicherung kostet ;)
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald du deine ersten Anzeigen schaltest. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Auf Unternehmen, die Verlust machen, müsse von Anfang an angemeldet sein.
Die Vetwaltungsgebühr für die Gewerbeanzeige ist in den Städten unterschiedlich. Meist zw. 20 und 30 .€.
Dann kannst du Millionen verdienen. Und nach deinen Gewinnen richten sich deine Steuern.
Dann mal wieder die Langversion:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger (sorry, aber Deine Unbedarftheit deutet darauf hin) brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Danke erstmal für deine Mühe, aber ich habe hier von einem Kleingewerbe gesprochen, nicht von einem Gewerbe.
Auf welche Art und weise ich meine Produkte vertreiben möchte, habe ich auch nicht angegeben. Da ich Mediendesigner bin, habe ich genug Webseiten erstellt, um zu wissen welche Richtlinien es da gibt.
Ich bin natürlich Dankbar für jegliche Informationen und Beantwortung meiner Fragen, aber wenn du das mit etwas weniger Überheblichkeit tun würdest, würde man dich auch etwas eher ernst nehmen.
Es gibt kein "Kleingewerbe", aber das wurde Dir ja schon mitgeteilt.
Aber mach mal, wenn Du glaubst, es besser zu wissen.
Doch sicher gibt es ein Kleingewerbe. Wenn der Umsatz unter 22.000 Euro jährlich bleibt. Dann muss man keine Umsatzsteuer abführen und braucht keine aufwändige Buchführung, sondern es reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. Aber ansonsten muss man natürlich trotzdem alle Vorschriften beachten.
So siehts aus (:
Hier scheinen sich die Ahnungslosen gegenseitig auf die Schulter zu klopfen.... Fakt ist, das Gewerberecht kennt kein Kleingewerbe. Dieses Wort taucht in der GewO nirgends auf. Entweder meldet man ein stehendes Gewerbe (14 GewO) oder man beantragt eine Reisegewerbekarte (55 GewO).
Die 22.000 €-Grenze betrifft Kleinunternehmen (19 UStG). Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe. Das können schließlich auch Freiberufler nutzen.
Ja, aber ich habe ja schon gemeint, dass ich den Begriff umgangssprachlich nutze, genau wie jeder andere, selbst beim Gewerbeamt haben sie die Begrifflichkeit benutzt. Wenn man das hört, weiß ja auch jeder sofort was gemeint ist.
Das ist und bleibt Blödsinn. Im Gewerbeamt interessiert es niemanden, ob du irgend welche Steuererleichterungsverfahren nutzt. Das ganze Thema "Steuern" interessiert dort niemanden.
Gut, dann hab ich das wohl geträumt (:
Du hast hier ja schon viele hilfreiche Tipps zu "Gewerbe anmelden" im Allgemeinen bekommen.
Speziell zu Etsy: Hier gibt es einiges zu beachten, da die Plattform mit den Jahren immer strenger geworden ist.
Ich empfehle dir zum Einstieg die (von Etsy unabhängige) Facebookgruppe: "Etsy & Co - Tipps für Verkäufer im Onlinehandel" (Link: https://www.facebook.com/groups/200123010326544 )
Dort gibt es in den Dokumenten Guides für Einsteiger, was es bei Etsy alles zu beachten gibt.
Von allgemeinen Dingen im Onlinehandel wie Verpackungslizenz, AGB und Widerrufsbelehrung bis zu speziellen Themen bei Etsy findest du dort alles, was du für den Start brauchst.
Ein Kleingewerbe gibt es so erstmal nicht.
Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du mit GewinnABSICHT handelst. Mit deinen tatsächlichen Einnahmen hat das überhaupt nichts zu tun.
Mit deinen restlichen Fragen wendest du dich am besten an deinen Steuerberater. Dafür hast du ihn schließlich....
Ich habe keinen Steuerberater, da ich diesen noch nicht benötige. Ich denke auch, dass ein Steuerberater zu teuer ist für kleine gewinne.
Ich habe keinen Steuerberater, da ich diesen noch nicht benötige.
Doch, tust du ab sofort. Und zwar dringend.
Du willst gewerblich handeln. Hast du Lust, dir das ganze Wissen selbst anzueignen? Viel Spaß....
Mir das Wissen anzueignen sollte nicht das Problem sein, aber hast schon recht, ein Steuerberater wäre zumindest beim ersten Mal eine gute Unterstützung (:
Unterschätz das mal nicht. Du scheinst zu denken, dass du anders zu handeln hast als ein "echter" Gewerbetreibender. Dem ist nicht so....
Nein das denke ich nicht, nur wie kommst du darauf mich so zu unterschätzen?
Weil du davon ausgehst es gäbe ein "Kleingewerbe"
Auch wenn Ratefuchs sich "anders" ausdrückt, dieser User ist in der Thematik sehr fit...
Wie kommst du darauf, dass es kein Kleingewerbe gibt? Man kann doch sogar einen Kleingewerbeschein beantragen. Es mag ja sein, dass er Ahnung hat, aber hat in dem Falle etwas an der falschen Thematik gezerrt.
"Kleingewerbe" ist ein umgangssprachlicher Begriff, welchen weder das BGB noch das HGB kennt....dadurch komm ich darauf....
Dem bin ich mir bewusst, aber dennoch wird ja mit diesem Begriff differenziert, weshalb es mir unklar ist, warum man sagen sollte, dass es kein Kleingewerbe gibt. Wenn man Gewisse Parameter einhält, befindet man sich doch im Bereich des "Kleingewerbes".
Ich arbeite seit 20 Jahren im Gewerberecht. Aber einen Kleingewerbeschein habe ich noch nicht gesehen. Wie der aussehen soll, würde bestimmt alle Kollegen interessieren :-)
Die haben es so bezeichnet, dass es da nicht wortwörtlich steht ist ja logisch. Der Begriff ist halt etabliert und wurde zumindest bei dem Amt wo ich war stark genutzt, dass es dieses Gewerbe unter der Bezeichnung so nicht gibt, ist jedem bewusst. (:
Danke.(:
Eine Steuernachzahlung sollte doch bei korrekter Einkommenserklärung eher nicht anfallen, oder gibt es da irgendwelche Fallen mit denen du erfahrung gemacht hast?
Ich bin Student, aber mir wäre neu, dass man eine Einkommensgrenze hat./: