Werkstudent und selbstständig

4 Antworten

Es werden alle Einkünfte eines Kalenderjahres zusammengerechnet, unabhängig ob die als nichtselbstständige Arbeit oder Gewerbe erzielt werden. Bleibst du damit unter dem Grundfreibetrag (derzeit 8354 €), wird keine ESt fällig. Ob es sich bei dem Gewerbe um ein "Kleingewerbe" handelt ist im ertragssteuerrechtlichen Sinn irrelevant - es heißt nur, dass Du, wenn Dein Umsatz geringer als 17.500 Euro beträgt, keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen musst - im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug hast.

Bei der Steuererklärung für dieses Jahr gibst Du (Anfang des nächsten Jahres!) einmal in Anlage N die Daten aus dem Werkstudentenjob an. Und Du gibst die selbständige Tätigkeit an mit den Gewinnen aus dem Kleingewerbe. Für das Kleingewerbe müsst Ihr zunächst eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wenn Ihr das zu zweit angemeldet habt. Auch der Studienkollege muss dann eine Steuererklärung für sich abgeben. (Wegen des Gewerbes seid Ihr verpflichtet, eine Erklärung abzugeben!)

Wieviel Steuern Ihr dann noch zahlen müsst, hängt auch davon ab, wie hoch Euer gesamtes Einkommen ist. Das Einkommen aus den verschiedenen Tätigkeiten wird zusammengerechnet.

Besorg Dir eine Steuersoftware. Die hilft Dir, alles richtig anzugeben. Ich benutze seit Jahren WISO und komme damit gut klar. Vieles ist dabei auch erklärt.

Vielleicht braucht Ihr auch im ersten Jahr einmal einen Steuerberater, der Euch sozusagen ein "Muster" für alle weiteren Erklärungen anfertigt.

Nebenzu habe ich mit einem Studienkollegen noch ein Kleingewerbe angemeldet über welches wir ab und zu kleinere Aufträge abwickeln.

Das sollte dann eine 'Gesellschaft bürgerlichen Rechts' (GbR) sein, die Einkünfte daraus sind gesondert zu ermitteln.

Mit dem Werkstudentenjob komme ich ja schon über den Lohnsteuerfreibetrag.

Es gibt keinen 'Lohnsteuerfreibetrag', es gibt einen Grundfreibetrag (2015 = 8472 €), der sich auf alle steuerpflichtigen Einnahmen bzw. auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

Muss ich das versteuern?

Ja.

Du musst unter der dem Regelsatz bleiben

anjanni  05.05.2015, 08:23

Wozu? - Und was für ein Regelsatz?