Kann ich als Privatperson Werkzeuge, Elektrogeräte oder ein Auto an einen Freiberufler vermieten?
STEUERFRAGE!!!
Ich nutze mein Brunnenbohrgerät nicht mehr und möchte es an einen Bekannten vermieten, der als Freiberufler tätig ist. Er könnte das Gerät gut gebrauchen, möchte es aber nicht kaufen, da er nicht genau weiß, ob es sich für ihn lohnt.
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Kann ich ihm das Brunnenbohrgerät (oder auch andere Werkzeuge) als Privatperson vermieten?
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Würde sich das steuerlich für den Freiberufler lohnen, wenn er die Werkzeuge mietet anstatt sie zu kaufen? Wenn ja, wieviel kann man absetzen?
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Muss ich als Privatperson diese Einnahmen steuerlich geltend machen? Ich mache z.Z. keine Steuererklärung. Ich möchte aber auch keine Steuern hinterziehen.
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Muss ich ihm Umsatzsteuer berechnen?
4 Antworten
Einkommensteuer: § 22 Nr. 3 : Gelegentliche Vermietung von beweglichen Sachen: bis 256 € im Jahr steuerfrei. Der Mieter kann die Kosten trotzdem absetzen. Mietvertrag aufsetzen, mehr nicht. Der Vermieter von Räumen schriebt ja auch keine Rechnungen jeden Monat, da reicht der Vertrag. Umsatzsteuer: Bis 17.500€ im Jahr steuerfrei.
Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände fällt unter die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Wenn du solche hast, bist du auch verpflichtet binnen der üblichen Abgabefreist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wichtig: die Verpflichtung zur Abgabe besteht von vorneherein; wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert, ist es schon "zu spät". Du musst hierzu die Anlage SO ausfüllen.
Einer unentgeltlichen Verleihung steht steuerrechtlich nicht entgegen. Der Freiberufler (ist er nicht eher Gewerbetreibender?!?) kann so allerdings bei sich auch keine Ausgaben abziehen, da er ja auch keine hat. Wenn er Mietausgaben hat, kann er diese auch bei sich abziehen.
Du kannst es kostenfrei einem Freund zu Nutzung ausleihen, wenn Du Geld nimmst ist das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Nein, nur die Vermietung von Immobilien ist Vermietung und Verpachtung, bewegliche Gegenstände fallen unter sonstige Einkünfte und da sind 256 € pro Kalenderjahr frei, vgl. § 22 Nr. 3 EStG oder ggf. unter Gewerbebetrieb, wenn nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht, aber das sehe ich bei dir nicht. Nimm halt 255 € und gut ist.
Vermieten kannst Du ihm die Geräte auf jeden Fall. Damit der Freiberufler aber die dadurch entstehenden Kosten auch beim Finanzamt geltend machen kann, benötigt er von Dir eine Rechnung. Und da liegt der Hase begraben. Schreibst Du ihm also formal eine Rechnung, wird das Finanzamt auf Deine Einnahmen aufmerksam. Und damit kann Dich das Finanzamt sehr schnell auffordern, Deine Einkommensverhältnisse offen zu legen, um eine Steuerpflicht überprüfen / festlegen zu können.
Es ist im Prinzip also möglich. Nur dass ich dann eventuell in absehbarer Zeit eine Steuererklärung machen müsste, weil das Finanzamt bei mir nicht angegebene Einnahmen vermutet?!? Hab ich das so richtig verstanden?