Sollte ich den Jobcenter eine Lüge gestehen?
Hallo zusammen, vor drei Tagen habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Da mir Freunde bereits gesagt haben, dass man große Schwierigkeiten bekommt, wenn eine Person einer Partnerschaft Geld beziehen will, der andere aber Unterstützung leisten könnte, habe ich in der Anlage VE angegeben, dass wir nur Mitbewohner seien und ich einen anderen Partner habe. Sollte das jobcenter nun einen Hausbesuch vornehmen, würde sofort festgestellt werden, dass es sich hier nicht um die angegebene WG handelt. Mein Freund und ich sind vor drei Jahren als Studenten in die WG gezogen. Im ersten Jahr hat sich daraus eine Beziehung entwickelt und wir haben die Wohnung zu einer gemeinsamen Wohnung umgestellt. Nach dem Studium bin ich arbeitslos und er hat einen job gefunden. Wir sind jedoch noch jung und alles andere als eheähnlich. Wir haben ein gemeinsames Konto für die Wohnung, wirtschaften aber in eigene Töpf. Im sStudium wurde ich von meinen Eltern unterstützt. Nun können sie mich nicht mehr finanzieren. Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben, geschweige denn wollten! Würdet ihr mir empfehlen, die falschangabe sofort zu gestehen, bevor der Antrag überhaupt in Bearbeitung geht (ich muss noch Unterlagen nachreichen, weshalb der Antrag vermutlich erst Ende des Monats bearbeitet wird). Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?
9 Antworten
Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?
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Die Leistungen werden neu berechnet (ggfls. fallen alle Leistungen weg) - Du musst das Überzahlte erstatten, es wird Strafanzeige wegen Betrugs erstattet, da Du bei der Antragstellung wissentlich gelogen hast, um Leistungen zu beziehen
"Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben"
weil du fertig mit der ausbildung bist, deine eltern nicht mehr für dich zuständig sind. deine aufgabe ist es, sich zu bewerben und bei bedarf unterstützung vom amt anzufragen. du musst auf jeden fall angeben, dass du in einer beziehung/bedarfsgemeinschaft lebst und nicht in einer unabhängigen wg. sofern sowas kontrolliert wird (und das wird es, warum sollte ein vollzeitarbeitender junggeselle mit seiner ex-wg-bewohnerin wohnen bleiben?), zahlst du bzw dein partner alles zurück und bekommst eine sperre.
nichts für ungut, aber ich gebe mit steuerklasse 1 jeden monat 4stellig an steuern und versicherungen ab und das tut mir in der seele weh, wenn ich lese, wohin mein geld fließt!
die beiden leben vielleich tin einer beziehung, aber ganz sicher nicht in einer bedarfsgemeinschaft. die partner müssen nicht für einander einstehen. der gesetzgeber hat hier klare vorgaben gemacht!
1. Ein Hausbesuch ist KEIN geeignetes Mittel um eine Einstehungsgemeinschaft zu begründen! JEDER Hausbesuch der darauf begründet ist, darf getrost OHNE Konsequenzen abgelehnt werden. Bei Androhung von Konsequenzen ist unverzüglich der kostenlose Einstweilige Rechtschutz beim Sozialgericht zu beantragen. Auch sonst muss ein ein wirklicher Grund vorlegen.
2. Wenn ihr kein gemeinsames Kind habt und/oder ihre eines gemeinsam Versorgt. Ihr nicht über das Vermögen des Anderen verfügt, dann sind die "falschen" Angaben nicht Leistungsrelevant und es besteht auch kein Leistungsbetrug. Lediglich die Beweisführung, dass ihr kein Einstehungs- und Verantworungsgemeinschaft bildet wird schwieriger..
3. Wenn die Angaben nicht Leistungsrelevant sind, dann besteht ihr auch weder ein Grund für einen Betrug, geschweige denn einen versuchten Betrug.
Frage: Was für Gelder fließen über dieses Wohnungskonto? Was wird davon bezahlt? Zahlt ihr beide den selben Betrag auf das Konto?
Als Paar kannst du Euch immer noch outen. Nur muss dies vorbereitet werden. Ihr müsst beweisen, dass ihr nicht für einander einsteht.
Theoretisch könnte das Jobcenter dich wegen Sozialbetrugs anzeigen und dich mit einem temporären Leistungsstop bedenken.
Faktisch hat sich eure Wohngemeinschaft längst zu einer Bedarfsgemeinschaft weiterentwickelt. Insofern wäre es nicht nur besser, sondern schlicht den faktischen verhältnissen entsprechend und also ehrlicher, das ...räusper..."Missverständnis" zeitnah aufzuklären.
das ist so falsch! wenn die beiden nicht für einander einstehen, dann hat sich hier KEINE bg gebildet.
Musst du so schnell wie möglich klarstellen, sonst wird ein Verfahren, wegen Sozialbetrug gegen dich eingeleitet. Solange du noch kein Geld bekommen hast und auf unwissend tust, wird der Jobcenter nichts gegen dich einleiten, möglich wäre es aber jetzt schon
es gibt auch den Tatbestand des versuchten Betrugs ....
betrug wäre es nur, wenn sich hier leistungen erschlichen werden. dafür gibt es aber keine anhaltspunkte!