Sollte ich den Jobcenter eine Lüge gestehen?

9 Antworten

Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?

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Die Leistungen werden neu berechnet (ggfls. fallen alle Leistungen weg) - Du musst das Überzahlte erstatten, es wird Strafanzeige wegen Betrugs erstattet, da Du bei der Antragstellung wissentlich gelogen hast, um Leistungen zu beziehen

"Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben"

weil du fertig mit der ausbildung bist, deine eltern nicht mehr für dich zuständig sind. deine aufgabe ist es, sich zu bewerben und bei bedarf unterstützung vom amt anzufragen. du musst auf jeden fall angeben, dass du in einer beziehung/bedarfsgemeinschaft lebst und nicht in einer unabhängigen wg. sofern sowas kontrolliert wird (und das wird es, warum sollte ein vollzeitarbeitender junggeselle mit seiner ex-wg-bewohnerin wohnen bleiben?), zahlst du bzw dein partner alles zurück und bekommst eine sperre.

nichts für ungut, aber ich gebe mit steuerklasse 1 jeden monat 4stellig an steuern und versicherungen ab und das tut mir in der seele weh, wenn ich lese, wohin mein geld fließt!

Thrawn01  07.06.2015, 19:47

die beiden leben vielleich tin einer beziehung, aber ganz sicher nicht in einer bedarfsgemeinschaft. die partner müssen  nicht für einander einstehen. der gesetzgeber hat hier klare vorgaben gemacht!

1. Ein Hausbesuch ist KEIN geeignetes Mittel um eine Einstehungsgemeinschaft zu begründen! JEDER Hausbesuch der darauf begründet ist, darf getrost OHNE Konsequenzen abgelehnt werden. Bei Androhung von Konsequenzen ist unverzüglich der kostenlose Einstweilige Rechtschutz beim Sozialgericht zu beantragen. Auch sonst muss ein ein wirklicher Grund vorlegen.

2. Wenn ihr kein gemeinsames Kind habt und/oder ihre eines gemeinsam Versorgt. Ihr nicht über das Vermögen des Anderen verfügt, dann sind die "falschen" Angaben nicht Leistungsrelevant und es besteht auch kein Leistungsbetrug. Lediglich die Beweisführung, dass ihr kein Einstehungs- und Verantworungsgemeinschaft bildet wird schwieriger..

3. Wenn die Angaben nicht Leistungsrelevant sind, dann besteht ihr auch weder ein Grund für einen Betrug, geschweige denn einen versuchten Betrug.

Frage: Was für Gelder fließen über dieses Wohnungskonto? Was wird davon bezahlt? Zahlt ihr beide den selben Betrag auf das Konto?

Als Paar kannst du Euch immer noch outen. Nur muss dies vorbereitet werden. Ihr müsst beweisen, dass ihr nicht für einander einsteht. 

Theoretisch könnte das Jobcenter dich wegen Sozialbetrugs anzeigen und dich mit einem temporären Leistungsstop bedenken.

Faktisch hat sich eure Wohngemeinschaft längst zu einer Bedarfsgemeinschaft weiterentwickelt. Insofern wäre es nicht nur besser, sondern schlicht den faktischen verhältnissen entsprechend und also ehrlicher, das ...räusper..."Missverständnis" zeitnah aufzuklären.

Thrawn01  07.06.2015, 19:48

das ist so falsch! wenn die beiden nicht für einander einstehen, dann hat sich hier KEINE bg gebildet. 

Musst du so schnell wie möglich klarstellen, sonst wird ein Verfahren, wegen Sozialbetrug gegen dich eingeleitet. Solange du noch kein Geld bekommen hast und auf unwissend tust, wird der Jobcenter nichts gegen dich einleiten, möglich wäre es aber jetzt schon

frodobeutlin100  05.06.2015, 11:43

es gibt auch den Tatbestand des versuchten Betrugs ....

Thrawn01  07.06.2015, 19:49

betrug wäre es nur, wenn sich hier leistungen erschlichen werden. dafür gibt es aber keine anhaltspunkte!