Hartz IV Küche?

5 Antworten

Einfach da mal nachfragen. Ist ja für dich eine neue Wohnung. Meine Tochter hatte damals auch 2x Erstausstattungsgeld bekommen 

Hundefreund1966  14.06.2017, 16:57

Wieso denn 2x ?Was hat sie mit der 1.gemacht,dass sie 2 brauchte?

mamschki  14.06.2017, 20:33
@Hundefreund1966

Der damalige Freund hat beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung  alle wichtigen Möbel und Küche einfach mitgenommen . Da hat das Jobcenter die zweite Erstausstattung bewilligt 

Ivynine 
Beitragsersteller
 13.06.2017, 23:14

okay, danke:)

Wenn ich mich jetzt nicht ganz irre,sollte dir eine Pauschale für die Küche als Erstausstattung zustehen und nicht als mögliches zinsloses Darlehen !

Denn eine Erstausstattung beinhaltet ja nur den tatsächlich benötigten Bedarf und da du in der WG - gar keine Küche benötigt hast,sollte dieser Anteil in der Erstausstattung auch nicht enthalten gewesen sein,denn sonst würde es sich um eine Ersatzbeschaffung handeln und diese ist dann aus dem Regelsatz bzw.Einkommen anzusparen.

Es gibt auch Ausnahmen in denen man auch nach voller Erstausstattung noch mal eine bekommen kann,ohne ein zinsloses Darlehen beantragen zu müssen,dass wäre z.B. nach einer Trennung der Fall,nach einem längeren Haftaufenthalt ( min. 6 Monate ) oder nach einem Brand ohne Versicherungsschutz.

Wenn du nun die Zusicherung zur Kostenübernahme für den Umzug und deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete) vom Jobcenter bekommen hast und in deiner Wohnung keine Küche vorhanden ist,dann ist das in meinen Augen eine benötigte Erstausstattung,auch wenn du vorher schon mal in einer WG - gewohnt hast.

Aber das müsstest du ja selber wissen was dir für was an Erstausstattung schon bewilligt wurde,fehlt die Küche in der Aufstellung,sollte sie dir als Erstausstattung bei Bedarf zustehen.

Viele Gemeinden haben Richtlinien, in denen festgelegt ist, wann und warum es Geld für eine Erstausstattung gibt, siehe weiter unten in http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/.

In der Regel bedeutet "Erst" die Ausstattung der ersten eigenen Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus. Alle weiteren Ausstattung sind demnach Ersatz-Ausstattungen, für die das Gesetz (SGB II § 24) höchsens ein Darlehen vorsieht.

Ausnahmen machen viele Richtlinien und viele Jobcenter in Sonderfällen wie Brand, Entlassung nach vielen Jahren Haft, Rückkehr nach langer Zeit aus dem Ausland und dergleichen.

Aber ich kenne keine Ausnahme in einer Richtlinie, nach der es diese Mittel nochmal gibt, nachdem man sie zweckfremd ausgegeben hat.

Versuchen kann man es dennoch, denn es ist ja auch stets - jenseits aller Richtlinen - der individuelle Einzelfall zu beachten. Das steht sogar in vielen Richtlinien ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

isomatte  14.06.2017, 07:42

Hallo Gerd !

Soweit alles korrekt,nur gehe ich hier davon aus das es sich nicht um eine Ersatzbeschaffung sondern um eine Erstausstattung handelt.

Denn soweit mir bekannt ist bekommt man bei der Erstausstattung nur das was auch benötigt wird,deshalb sollte in der bezogenen Erstausstattung auch nichts für eine Küche dabei gewesen sein,weil diese in der WG - vorhanden war.

Nach dem Auszug wird aber nun eine Küche benötigt,die vorher nicht benötigt wurde,deshalb gehe ich davon aus das es sich hier dann nicht um eine Ersatzbeschaffung sondern um eine Erstausstattung handelt,denn die Küche war ja vorher noch gar nicht vorhanden.

Gruß aus Thüringen, Jörg

Hast du die Erstausstattung komplett bekommen,oder wurde die Küche abgezogen?Wenn du sie komplett bekommen hast,wurde die Küche ja vorfinanziert.Jedem steht die Erstausstattung nur einmal zu,es sei denn,sie verbrennt. Möchte man keine 38 .-Euro Hausratversicherung bezahlen ,zahlen wir die Ausstattung halt einfach nochmal.