Wohnungskaufen und WG gründen - allerdings selbst in der Wohnung wohnen - was kann man vom Steuer absetzten?
Hallo Experten,
eine Frage: ich möchte eine Wohnung kaufen und dort selbst wohnen. Allerdings möchte ich auch eine WG dort gründen und 1 / 2 Zimmer untermieten - wie funktionieren in diesem Fall mit Steuer für die Mieteinnahme ? Kann man etwas vom Steuer absetzten ?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
.... Elster fragt nach Kosten und Lasten und rechnet auf den Cent genau.
Gute Geschäfte!
Vom Einkaufspreis kannst Du nur die Abschreibung von 2 % ansetzen, aber das ist ein ordentlicher Betrag. Bspw.: 100' € Kaufpreis zzgl 10 % Erwerbskosten mach 110' €.
Davon 2 % pro Jahr über 50 Jahre = 2200 €.
Weiterer wichtiger Posten: Finanzierungskosten, also alles, was die Bank von Dir bekommt, abgesehen von der Tilgung.
Dann wirst Du vielleicht die Zimmer einrichten, was ich Dir dringend empfehlen würde. Die Kosten der Einrichtung kannst Du zu 100 % abschreiben, wenn Du die Möbel über Kleinanzeigen beschaffst. Einbauküche, sofern noch extra gekauft: Steuerberater fragen! Vermutlich über 10 Jahre abschreiben.
Renovierung gehört am Anfang normalerweise zum Kaufbetrag. Deshalb erst einmal nur soviel machen, dass die Wohnung gut bewohnbar ist und größere Sachen, wie z. B. Baderneuerung frühestens nach 3 Jahren.
Bei der Steuer mußt Du alle Einnahmen angeben und davon alle Ausgaben abziehen (s. o.). Vermutlich bleibt nur ein eher kleiner Betrag zu versteuern, sodass Du kaum was an das Finanzamt zu zahlen hast. Sollte aufgrund von Abschreibung und Finanzierungskosten sogar ein minus heraus kommen, bekommst Du sogar noch was von der vorausbezahlten Lohnsteuer zurück.
Vermietung:
Wenn Du leere Zimmer vermietest, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate und Du hast mit jedem Mieterwechsel auch die Gefahr, dass Teile der Wohnung, wie z. B. Türzargen und Fußböden beschädigt werden.
Vermietest Du aber möbliert, also mindestens Bett, Schrank und 1 Tisch im Zimmer, dann beträgt die Kündigungsfrist immer 14 Tage zum Monatsende. Unliebsame Mitbewohner wären also nach 2 Wochen bis max. 6 Wochen wieder raus.
Vermietung über airbnb ist eine weitere Variante, die es Dir ermöglicht in guter Lage erhöhte Einnahmen zu erzielen. Mal mehr mal weniger und immer hast Du die Leute nur ein paar Tage oder ganz wenige Wochen bei Dir. Sie zahlen eine deutlich höhere Miete und Du kannst öfters mal eine Pause einlegen, also alleine oder nur mit einem Mitbewohner wohnen und hast nicht immer soo viele Leute um die Ohren.
Viel Erfolg!
Wenn die Wohnung teilweise vermietet ist, kannst du alle Kosten entsprechend der qm-Aufteilung auch gegen die Mieteinnahmen aufrechnen.
Antworten von DerHans im steuerlichen Bereich sind nicht zu beachten, seine Trefferquote liegt bei unter 5% richtige Antworten.
Deine Fragen sind etwas für einen Steuerberater!
Und versteuert werden nicht die Mieteinnahmen, sondern was als Gewinn übrig bleibt. Dazu kommen noch deine anderen Einkünfte (Lohn) und alles zusammen wird am Jahresende berechnet und was über den Grundfreibetrag liegt dann versteuert bzw. gerechnet, ob deine gezahlten Lohnsteuern ausreichen
Danke - hier eine Beispiel: die wohnung ist 100 qm gross. 1 Zimmer (15 qm) behalte ich für mich - 2 zimmer (2x 15 qm) werden untervermietet - den rest ist kuche, wohnzimmer und bad - mieteinnahmen wäre mönatlich - 300€ x2 -> Wohnungspreis wäre 100.000 € (ohne die Kosten für Notar usw.) -> was könnte man in diesem Fall vom Einkaufspreis für den Wohnung von die Steuer absetzten ?